
IFRS 18 „Darstellung und Angaben im Abschluss“ ersetzt IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“ und ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1.1.2027 beginnen.
Zentrale Änderungen ist die Einführung einer neuen GuV-Struktur zur Darstellung der Ertragslage von Unternehmen, die sich zukünftig in fünf Kategorien gliedert. Das Bulletin arbeitet mit praxisnahen Fallkonstellationen und zeigt, wie sich die neuen Anforderungen des IFRS 18 auf das Betriebsergebnis, die Klassifizierung von Erträgen und Aufwendungen, Aggregation und Disaggregation, die Kapitalflussrechnung, vom Management definierte Leistungskennzahlen (MPM) sowie die damit verbundenen Anhangangaben auswirken.
Es unterstreicht die Notwendigkeit einer frühzeitigen Auswirkungsanalyse: Die Umstellung kann Anpassungen an Systemen, Prozessen, Steuerungskennzahlen, Covenants und der externen Kommunikation erfordern.
Was Sie u.a. erwartet:
Das Bulletin präsentiert in 14 kompakten Fallstudien, die jeweils nach Sachverhalt, IFRS 18-Anforderungen und den Auswirkungen der Erstanwendung gegliedert sind, 5 Themenblöcke:
Ein übergreifender Befund: Das Betriebsergebnis ist künftig nicht mehr das Ergebnis einer Ermessensentscheidung des Managements, sondern die Konsequenz der Klassifizierungssystematik von IFRS 18. Die Fortführung bislang berichteter Ergebnisgrößen setzt, sofern sie die Kriterien eines MPM erfüllen, regelmäßig deren Ausweis mit den entsprechenden Angabe- und Prüfungspflichten voraus. Der Anpassungsbedarf reicht dabei über das Rechnungswesen hinaus und betrifft insbesondere Treasury, Investor Relations, Vergütungssysteme sowie die berichtsrelevanten IT-Systeme. Für Unternehmen mit Kalenderjahr-Abschlussstichtag besteht bereits im laufenden Geschäftsjahr Handlungsbedarf, denn für die Zwischenabschlüsse zum 31.3.2027 bzw. 30.6.2027 ist die zugehörige Vergleichsperiode bereits nach der neuen Klassifizierungssystematik von IFRS 18 darzustellen.

