Steuerlich wird die Anschaffung von PV-Anlagen zunehmend attraktiver: Der selbst erzeugte Strom ist, soweit es den typischen privaten Eigenbedarf betrifft, von der Elektrizitätsabgabe befreit.
Energiekostenzuschuss 1 ausgedehnt, Energiekostenzuschuss 2 soll eingeführt werden
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