
Thomas Simon
WIR KENNEN IHRE HERAUSFORDERUNGEN
Sie möchten die Einhaltung der Anforderungen der DSGVO nachweisen und brauchen dafür eine Bestätigung?
Sie möchten Ihr Unternehmen mithilfe einer Datenschutzzertifizierung attraktiver für neue sowie bestehende Kund:innen machen?
Sie wollen sich durch eine Zertifizierung vor möglichen Bußgeldzahlungen in der Zukunft absichern bzw. Strafmilderung erlangen?
Seit August 2025 darf die BDO Consulting GmbH Datenschutzzertifizierungen für Verantwortliche und als erste und einzige Zertifizierungsstelle in Österreich Datenschutzzertifizierungen für Auftragsverarbeiter nach Art. 42 DSGVO durchführen.
Die Zertifizierung dient als Nachweis gegenüber Ihren Geschäftspartner:innen, Kund:innen sowie Aufsichtsbehörden und zeigt, dass datenschutzrechtliche Pflichten ernst genommen und wirksam umgesetzt werden. Gleichzeitig fördert sie die Sensibilisierung innerhalb Ihres Unternehmens für einen sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit personenbezogenen Daten. Als akkreditierte Zertifizierungsstelle begleiten wir Sie verlässlich durch den gesamten Zertifizierungsprozess – von der Antragstellung bis zur Prüfung und darüber hinaus.
Gegenstand einer Zertifizierung nach Art. 42 DSGVO sind Verarbeitungstätigkeiten im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Produkte von Softwareherstellern können demnach nur in Verbindung mit den zugehörigen Verarbeitungsvorgängen zertifiziert werden. Der Geltungsbereich der Zertifizierung ist dabei nicht auf einzelne Verarbeitungstätigkeiten beschränkt. Unser Zertifizierungsverfahren verfolgt einen generischen Ansatz und ist auf eine Vielzahl von Verarbeitungsvorgängen anwendbar – unabhängig von Branche, Geschäftsmodell, Unternehmensgröße sowie davon, ob Sie als Verantwortliche:r oder Auftragsverarbeiter:in tätig sind. Zertifizierbar sind z.B.:





Jedes unserer Projekte startet mit einem kostenlosen Beratungsgespräch. So stecken wir Ihre Anforderungen ab und können Ihre individuellen Wünsche berücksichtigen.
Zu Beginn der Zusammenarbeit kann ein Voraudit durchgeführt werden. Dadurch können Unsicherheiten bezüglich der Dokumentation und der Umsetzung relevanter Anforderungen beseitigt sowie Schwachstellen identifiziert werden.



Im Rahmen der Dokumentenprüfung analysieren wir die vorgelegten Unterlagen hinsichtlich der Einhaltung unserer speziell für das Zertifizierungsverfahren entwickelten Prüfungskriterien. Sie erhalten eine detaillierte Übersicht der benötigten Dokumente.
In persönlichen Gesprächen mit den verantwortlichen Personen für Datenschutz sowie durch die Inspektion Ihrer IT-Systeme und Prozesse prüfen wir die praktische Umsetzung der Datenschutzanforderungen.


Die Prüfungsergebnisse werden in einem Auditbericht zusammengefasst.
Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine Konformitätsbescheinigung (Zertifikat) als Nachweis für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben für die zertifizierten Verarbeitungsvorgänge. Das Zertifikat ist 3 Jahre gültig, unter der Voraussetzung, dass ein jährliches Überwachungsaudit durchgeführt wird. Zudem berechtigt das Zertifikat Sie dazu, die Zertifikatsurkunde und das zugehörige Konformitätszeichen unter Einhaltung bestimmter Vorgaben für Werbezwecke zu nutzen.


Vor Ablauf der dreijährigen Gültigkeit erfolgt ein Rezertifizierungsaudit. Dabei wird geprüft, ob der Zertifizierungsgegenstand weiterhin den Zertifizierungskriterien entspricht. Nach erfolgreicher Bewertung wird ein neues Zertifikat mit einer erneuten Gültigkeit von 3 Jahren ausgestellt.
WIR GEBEN ALLES FÜR UNSERE KUND:INNEN

Mithilfe einer Datenschutzzertifizierung stärken Sie das Vertrauen bei Ihren Kund:innen und Geschäftspartner:innen.

Profitieren Sie mit der Verwendung eines Datenschutzsiegels von einem erheblichen Wettbewerbsvorteil.

Erhöhen Sie durch die Auditierung das Datenschutzniveau innerhalb Ihrer Organisation.