Beschwerden und Einsprüche

Eingang von Beschwerden und Einsprüchen

Beschwerden und Einsprüche können mit entsprechenden Angaben zum Beschwerdegegenstand/Einspruch 
per E-Mail an IT-Compliance@bdo.at eingebracht werden. 


Verlangen einer Person das Ergebnis zu einer getroffenen Entscheidung bzw. zum Status einer Zertifizierung erneut zu prüfen.

Beschwerde einer Person bzw. einer Organisation gegen Zertifizierungsprozesse.

Der:die Beschwerdeführer:in bzw. der:die Einspruchsführer:in wird gebeten, zumindest folgende Angaben zum Beschwerdegegenstand bzw. zum Einspruch bekannt zu geben:

  • Name, Adresse und Kontaktdaten des:der Beschwerdeführers:in
  • Organisation
  • Person, zu der Kontakt aufgenommen werden soll (sofern eine andere als die oben genannte Person)
  • Grund der Beschwerde bzw. des Einspruchs
  • Mitgeltende Anlagen (sofern relevant)

Nach Erhalt einer Beschwerde oder eines Einspruchs wird evaluiert, ob sich die Beschwerde oder der Einspruch auf Zertifizierungstätigkeiten bezieht, für die BDO als Zertifizierungsstelle verantwortlich ist. 

Der Eingang von gerechtfertigten Beschwerden und Einsprüchen wird dem:der Beschwerdeführer:in bzw. dem:der Einspruchsführer:in formal bestätigt.

Beschwerden über eine:n zertifizierte:n Kund:in werden von BDO innerhalb eines angemessenen Zeitraums an den:die betroffene:n Kund:in weitergeleitet, welche:r innerhalb von 4 Wochen die Möglichkeit hat, eine Stellungnahme abzugeben. 


Die Bearbeitung der Eingabe erfolgt durch den Leiter der Zertifizierungsstelle. Zur Herbeiführung einer Entscheidung über die Beschwerde oder den Einspruch werden zur Bearbeitung alle Informationen herangezogen, die der Sache dienlich sind. 

Der:die Beschwerdeführer:in und Einspruchsführer:in wird innerhalb von drei Monaten über den Stand des Verfahrens sowie über Ergebnisse oder die Beendigung des Verfahrens informiert.

Sollte der Beschwerde bzw. dem Einspruch nicht stattgegeben werden, so wird dem:der Beschwerdeführer:in bzw. dem:der Einspruchsführer:in die begründete Ablehnung mitgeteilt.

Werden dem:der Kund:in in Bezug auf die Einhaltung der Zertifizierungsanforderungen Beschwerden bekannt gemacht, so hat diese:r die Aufzeichnungen aller Beschwerden aufzubewahren. Diese Aufzeichnungen sind der Zertifizierungsstelle zur Verfügung zu stellen. Jene Beschwerden, die die Einhaltung der Anforderungen an die Zertifizierung beeinflussen, sind von Kund:innen durch geeignete Maßnahmen in Ordnung zu bringen. Diese Maßnahmen sind entsprechend zu dokumentieren.