Mit einer Anfragebeantwortung vom 22.6.2026 äußert sich das BMF zu einer praxisrelevanten Frage bei Umgründungen von Körperschaften öffentlichen Rechts (KöR): Kann eine Betriebsliegenschaft bei Einbringung eines Betriebs gewerblicher Art (BgA) nach Art. III UmgrStG steuerneutral bei der Trägerkörperschaft zurückbehalten werden?
