Steuerblog voraus
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Im Der Standard Gastblogbeitrag schreiben Magdalena Holzer, Expertin für Konzern- und Umgründungssteuerrecht und Karl Stückler, Spezialist für Bilanzrecht, Unternehmensbesteuerung und Rechtsformgestaltung, wie eine steuerliche Unternehmensgruppe funktioniert, welche Voraussetzungen dafür gelten und wie Unternehmen durch die Verrechnung von Gewinnen und Verlusten ihre Steuerlast gegebenenfalls reduzieren können.
Sind zwei oder mehrere Gesellschaften finanziell miteinander verbunden, kann es Vorteile bringen, zwischen diesen Gesellschaften eine steuerliche Unternehmensgruppe zu bilden. Die wesentliche Besonderheit dabei ist die Möglichkeit des Ausgleichs von Gewinnen und Verlusten zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften. Diese Regelung stellt eine Ausnahme vom generell in Österreich herrschenden Grundsatz der Individualbesteuerung dar und ermöglicht in der Beratungspraxis oft, die Steuerlast eines Konzerns insgesamt zu reduzieren.
Gruppenmitglieder können wiederum unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften und/oder (unter Beachtung einiger Ausnahmen und Voraussetzungen) auch vergleichbare ausländische Gesellschaften sein. Bei ausländischen Gesellschaften ist aufgrund der grundsätzlich temporären Verlustzurechnung gesondert zu prüfen, ob die Mitgliedschaft in der Unternehmensgruppe sinnvoll ist. Rein vermögensverwaltende Gesellschaften (z. B. eine Holding) können ebenfalls Gruppenmitglieder oder Gruppenträger sein.
Unter der finanziellen Verbindung wird eine unmittelbare Einzelbeteiligung am Gruppenmitglied sowie eine mittelbare Beteiligung des Gruppenträgers über eine Personengesellschaft oder andere Gruppenmitglieder von mehr als 50 Prozent verstanden. Diese finanzielle Verbindung muss darüber hinaus während eines gesamten Wirtschaftsjahres ununterbrochen bestehen. Um die steuerlichen Vorteile der Unternehmensgruppe zu nutzen, muss die Gruppe zudem für mindestens drei Jahre bestehen.
Durch die Möglichkeit der Ergebniszurechnung können somit Verluste anderer Gesellschaften für Zwecke der Steuerbemessungsgrundlage mit Gewinnen anderer Gesellschaften verrechnet werden. Dadurch kann sich eine Steuerlastminderung bei den einzelnen Gesellschaften und im Konzern ergeben.
Bei ausländischen Gruppenmitgliedern dürfen Gewinne nicht zugerechnet werden, Verluste können hingegen im Ausmaß der Höhe der Beteiligungsquote berücksichtigt werden. Dabei ist zusätzlich zu beachten, dass beim Ausscheiden dieser Gruppenmitglieder, bei späterer Verwertung des Verlusts im Ausland oder bei Auflösung der gesamten Unternehmensgruppe zwingend eine Nachversteuerung von steuerlich verwerteten Verlusten zu erfolgen hat. Durch die Miteinbeziehung ausländischer Gruppenmitglieder können zumindest temporäre Liquiditätsvorteile erreicht werden.
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Sind zwei oder mehrere Gesellschaften finanziell miteinander verbunden, kann es Vorteile bringen, zwischen diesen Gesellschaften eine steuerliche Unternehmensgruppe zu bilden. Die wesentliche Besonderheit dabei ist die Möglichkeit des Ausgleichs von Gewinnen und Verlusten zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften. Diese Regelung stellt eine Ausnahme vom generell in Österreich herrschenden Grundsatz der Individualbesteuerung dar und ermöglicht in der Beratungspraxis oft, die Steuerlast eines Konzerns insgesamt zu reduzieren.
Wie kann eine steuerliche Unternehmensgruppe gebildet werden?
Um eine Unternehmensgruppe zu bilden, braucht es einen Gruppenträger (Muttergesellschaft). Dieser muss wiederum mit ein oder mehreren Gruppenmitgliedern (Tochtergesellschaft/en) im Rahmen von Beteiligungen finanziell verbunden sein. Dabei sind folgende Voraussetzungen zu beachten: Gruppenträger können unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften und/oder beschränkt steuerpflichtige EU-Kapitalgesellschaften mit einer inländischen Zweigniederlassung sein.Gruppenmitglieder können wiederum unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften und/oder (unter Beachtung einiger Ausnahmen und Voraussetzungen) auch vergleichbare ausländische Gesellschaften sein. Bei ausländischen Gesellschaften ist aufgrund der grundsätzlich temporären Verlustzurechnung gesondert zu prüfen, ob die Mitgliedschaft in der Unternehmensgruppe sinnvoll ist. Rein vermögensverwaltende Gesellschaften (z. B. eine Holding) können ebenfalls Gruppenmitglieder oder Gruppenträger sein.
Unter der finanziellen Verbindung wird eine unmittelbare Einzelbeteiligung am Gruppenmitglied sowie eine mittelbare Beteiligung des Gruppenträgers über eine Personengesellschaft oder andere Gruppenmitglieder von mehr als 50 Prozent verstanden. Diese finanzielle Verbindung muss darüber hinaus während eines gesamten Wirtschaftsjahres ununterbrochen bestehen. Um die steuerlichen Vorteile der Unternehmensgruppe zu nutzen, muss die Gruppe zudem für mindestens drei Jahre bestehen.
Welche Vorteile bietet eine steuerliche Unternehmensgruppe?
Die steuerliche Unternehmensgruppe ermöglicht, Gewinne und Verluste zwischen den Gruppenmitgliedern und dem Gruppenträger auszugleichen. Erwirtschaften nun manche Gesellschaften in der Unternehmensgruppe Gewinne und andere Verluste, kann durch diese Verrechnung somit die Gesamtsteuerlast in der Unternehmensgruppe verringert werden. Die Ergebniszurechnung läuft wie folgt ab: Alle inländischen Gruppenmitglieder ermitteln am Ende des Wirtschaftsjahres ihr steuerliches Ergebnis. Die gesamten Ergebnisse der inländischen Gruppenmitglieder sammeln sich schlussendlich beim Gruppenträger, bei dem dann die Besteuerung erfolgt.Durch die Möglichkeit der Ergebniszurechnung können somit Verluste anderer Gesellschaften für Zwecke der Steuerbemessungsgrundlage mit Gewinnen anderer Gesellschaften verrechnet werden. Dadurch kann sich eine Steuerlastminderung bei den einzelnen Gesellschaften und im Konzern ergeben.
Was ist darüber hinaus zu beachten?
Kommt es bereits vor Ablauf von drei Jahren zu einer Beendigung oder Auflösung der Unternehmensgruppe, führt dies zu einer Rückabwicklung der bisherigen Besteuerung und somit zum Verlust aller vorteilhaften Effekte der Gruppenbesteuerung. Die Beendigung von Unternehmensgruppen bzw. das Ausscheiden von Gruppenmitgliedern kann dabei z. B. durch den Verkauf von Beteiligungen, aber auch im Zuge von Umgründungsmaßnahmen erfolgen.Bei ausländischen Gruppenmitgliedern dürfen Gewinne nicht zugerechnet werden, Verluste können hingegen im Ausmaß der Höhe der Beteiligungsquote berücksichtigt werden. Dabei ist zusätzlich zu beachten, dass beim Ausscheiden dieser Gruppenmitglieder, bei späterer Verwertung des Verlusts im Ausland oder bei Auflösung der gesamten Unternehmensgruppe zwingend eine Nachversteuerung von steuerlich verwerteten Verlusten zu erfolgen hat. Durch die Miteinbeziehung ausländischer Gruppenmitglieder können zumindest temporäre Liquiditätsvorteile erreicht werden.
Auf den Punkt gebracht
Für Unternehmen mit mehreren Konzerngesellschaften kann es sinnvoll sein, eine steuerliche Unternehmensgruppe zu bilden, um Gewinne und Verluste der Gesellschaften miteinander verrechnen zu können. Durch diese Möglichkeit der Verrechnung kann die Steuerlast im Konzern gegebenenfalls reduziert und die Liquidität verbessert werden. Durch strukturierte Planung und eine steuerliche Analyse können die Vorteile der Gruppenbesteuerung optimal genutzt werden.Alle BDO Steuerblog voraus Artikel hier zum Nachlesen