Verdeckte Gewinnausschüttung: Was ist das?


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Ansprechperson(en): Kremena Glinski
Im Steuerblog voraus erklärt Kremena Glinski, dass verdeckte Gewinnausschüttungen Vorteile an Gesellschafter:innen darstellen, die nach außen nicht offensichtlich sind, steuerlich wie offene Ausschüttungen behandelt werden und daher sorgfältig dokumentiert und geprüft werden müssen.

Eine Gewinnausschüttung ist die Auszahlung eines Teils des Unternehmenserfolgs an die Gesellschafter:innen. Neben den sogenannten "offenen Gewinnausschüttungen", die den einschlägigen Gesetzesbestimmungen folgen, kommen in der Praxis – beabsichtigt oder unbeabsichtigt – auch "verdeckte Gewinnausschüttungen" vor.

Unternehmen, die in der Form von Kapitalgesellschaften wie z. B. GmbH oder AG geführt werden, sind eigenständige Steuersubjekte. Ihre Gewinne werden gesondert besteuert. Ein Teil dieser versteuerten Gewinne wird vom Unternehmen selbst behalten, um damit seine laufenden Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitenden und Geschäftspartner:innen zu erfüllen. Ein anderer Teil wird an die Gesellschafter:innen als Gewinnausschüttungen ausbezahlt. In diesem Beitrag wird als Gesellschafter:in jede Person bezeichnet, die Anteile an einem Unternehmen innehat.
 

Die offene Gewinnausschüttung

Mittels Ausschüttungen wird Investor:innen ihr Gewinnanteil weitergereicht. Für diesen Vorgang sieht das Gesetz bestimmte Voraussetzungen vor, um die – aus gesellschafts- und steuerrechtlicher Perspektive – erforderliche Transparenz zu gewährleisten. So wird z. B. nach Abschluss des Wirtschaftsjahrs und nach Fertigstellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafter:innen in Form eines Gesellschafter:innenbeschlusses kundgetan, welche Teile des Bilanzgewinns ausgeschüttet und welche vom Unternehmen behalten und auf neue Rechnung vorgetragen werden.
 

Die Besteuerung der offenen Gewinnausschüttung

In der Unternehmensbilanz kürzt die beschlossene Ausschüttung das Eigenkapital. Da es sich hierbei um bereits versteuerte Gewinne und somit um eine Einkommensverwendung handelt, mindert die offene Ausschüttung den steuerpflichtigen Gewinn der Gesellschaft nicht. Die Basis für die Körperschaftsteuer bleibt zwar davon unberührt, mit der Gewinnausschüttung erwachsen jedoch gewisse Verpflichtungen für das Unternehmen. So muss es die Gewinnausschüttung innerhalb von sieben Tagen an das Finanzamt melden sowie Kapitalertragsteuer (KESt) in Höhe von 27,5 Prozent der Bruttoausschüttung im Namen der Gesellschafter:innen entrichten. Sollte das Unternehmen dieser Verpflichtungen nicht zeitgerecht nachkommen, drohen Säumniszuschläge.

Die Ausschüttungen stellen für die Gesellschafter:innen Einkünfte aus Kapitalvermögen dar und werden durch die bereits auf Unternehmensebene abgeführte KESt endbesteuert. Sollte sich aus der speziellen Einkommenssituation ein Tarifsteuersatz ergeben, der unter 27,5 Prozent liegt, kann im Rahmen der Einkommensteuererklärung die Regelbesteuerung vorgezogen werden.
 

Die verdeckte Gewinnausschüttung

Wie bereits der Name verrät, ist die verdeckte Gewinnausschüttung nach außen nicht ohne Weiteres als solche erkennbar. Vielmehr gewährt das Unternehmen seinen Gesellschafter:innen oder deren nahestehenden Personen (z. B. Ehepartner:innen, Kinder, Eltern) neben der Gewinnverteilung auch Vorteile, die es einer fremden Person nicht gewähren würde.

Dies kann unter dem Deckmantel eines schuldrechtlichen Geschäfts zwischen dem Unternehmen und dem Personenkreis um die Gesellschafter:innen getarnt sein. Im Rahmen dieser Geschäftsbeziehung kommt es zu einer Bereicherung der Gesellschafter:innen, ohne dass es dafür eine angemessene Gegenleistung gibt. Als Prüfmaßstab bei Leistungsbeziehungen zwischen Gesellschafter:innen oder deren nahen Angehörigen und Gesellschaft gilt daher immer der Fremdvergleich.
 

Beispiele für verdeckte Gewinnausschüttungen

Eine der häufigsten Ausprägungen der verdeckten Gewinnausschüttung ist der Erwerb von Wirtschaftsgütern bzw. Dienstleistungen von den Gesellschafter:innen zu überhöhten Preisen. Im umgekehrten Fall erhält das Unternehmen für seine Leistungen kein oder ein unzureichendes Entgelt. Die Differenz zwischen der Vergütung und dem normalen Preisniveau für vergleichbare Geschäfte stellt eine verdeckte Gewinnausschüttung dar:
  • Ein Gesellschafter vereinnahmt Beratungshonorare von seinem Unternehmen, ohne dass er tatsächliche Beratungsleistungen mit diesem Marktwert erbracht hat.
  • Eine Gesellschafterin mietet eine Wohnung, die sich im Eigentum des Unternehmens befindet, wobei der Mietzins deutlich unter den marktüblichen Mieten liegt.
  • Eine GmbH bestreitet aus ihrem Vermögen Privatausgaben des Gesellschafters (z. B. die Geburtstagsfeier des Gesellschafters).
  • Eine GmbH gewährt der Gesellschafterin ein Darlehen zu unangemessen niedrigen Zinsen oder verzichtet auf die Rückzahlung des Darlehens.
 

Steuerliche Auswirkungen der verdeckten Gewinnausschüttung auf Ebene der Gesellschaft

Die als fremdübliche Geschäftsbeziehung getarnte Vorteilsgewährung führt zu überhöhten Betriebsausgaben oder zu reduzierten Betriebseinnahmen beim Unternehmen, die wiederum das steuerliche Ergebnis zu Unrecht schmälern. Da verdeckte Gewinnausschüttungen steuerlich wie offene Gewinnausschüttungen zu behandeln sind, besteht die Pflicht, diese beim Finanzamt zu melden sowie die KESt in Höhe von 27,5 Prozent einzubehalten und abzuführen. Eine verspätete Meldung führt zur Vorschreibung von Säumniszuschlägen in Höhe von zwei Prozent der zu spät bezahlten KESt.

Im Ausmaß der verdeckten Gewinnausschüttung kommt es zudem zu einer Erhöhung des steuerlichen Ergebnisses, die der Körperschaftsteuer in Höhe von derzeit 23 Prozent zu unterwerfen ist. Die Korrektur einer verdeckten Ausschüttung ist in jenem Gewinnermittlungszeitraum vorzunehmen, in dem das Einkommen durch scheinbare bzw. erhöhte Ausgaben oder durch vorenthaltene Einnahmen vorerst beeinflusst worden ist. Auch Umsatzsteuer kann zusätzlich zum Tragen kommen, wenn z. B. Leistungsvergütungen der Gesellschaft unzulässigerweise unter dem marktüblichen Niveau festgesetzt wurden und dadurch zu wenig Umsatzsteuer abgeführt wurde.

Steuerliche Auswirkungen der verdeckten Gewinnausschüttung auf Ebene der Gesellschaft
Bei den Gesellschafter:innen kommt es im Ausmaß der verdeckten Gewinnausschüttung zu nicht deklarierten Kapitaleinkünften, für die die Gesellschaft KESt entrichten muss. Wenn die Gesellschaft die KESt für den:die Gesellschafter:in übernimmt, dann erhöht sich die Steuerbelastung auf effektiv 37,93 Prozent, weil die KESt selbst ebenfalls als verdeckte Gewinnausschüttung qualifiziert wird.
 

Fazit

Das Thema "verdeckte Gewinnausschüttungen" ist insbesondere bei Betriebsprüfungen ein Dauerbegleiter, der in verschiedenen Ausprägungen zum Vorschein kommt und auch finanzstrafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Im Alltag sind Rechtsgeschäfte wie die Kreditvergabe oder die Erbringung von Leistungen zwischen Gesellschafter:innen und ihren Unternehmen oft unvermeidbar. Eine genaue Analyse dieser Rechtsgeschäfte sowie der zugrunde liegenden Leistungen und Vergütungen und deren schriftlich dokumentierte fremdübliche Ausgestaltung sind die Schlüsselfaktoren, um fundiert den Tatbestand einer verdeckten Gewinnausschüttung von vornherein auszuschließen.

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