aws Industrielle Schlüsseltechnologien: EUR 18 Mio. für große und mittlere Unternehmen und industrielle Leitbetriebe


Veröffentlicht: 
Ansprechperson(en): Eva Martischnig
Mit dem Programm „Industrielle Schlüsseltechnologien – Leitbetriebe 2030" hat die aws eine mit EUR 18 Mio. dotierte neue Förderinitiative für technologieorientierte Leuchtturmprojekte aufgelegt. Im Fokus stehen mittlere und große Unternehmen sowie Leitbetriebe, die in die im Rahmen der Industriestrategie der Bundesregierung definierten Schlüsseltechnologien investieren. Die Vergabe erfolgt nach dem „First come, first served"-Prinzip – schnelles Handeln ist daher gefragt.

Die aws adressiert Unternehmen, die zentrale Zukunftstechnologien in Österreich weiterentwickeln, skalieren oder industriell umsetzen wollen. Gefördert werden Projekte in den 9 Schlüsseltechnologien: Künstliche Intelligenz und Dateninnovation, Chips und elektronische Komponenten, fortgeschrittene Produktionstechnologien und Robotik, Quantentechnologie und Photonik, Advanced Materials, Life-Sciences & Biotech, Energie- und Umwelttechnologien, Mobilitätstechnologien sowie Weltraum- und Luftfahrttechnologien.
 

Wer und was wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Größen mit Sitz oder Betriebsstätte in Österreich, branchenoffen (ausgenommen Landwirtschaft und Fischerei). Gefördert werden Leuchtturmprojekte, die Forschungsergebnisse in konkrete Produkte oder Verfahren überführen, Prototypen und Pilotanlagen erproben oder deren Skalierung bis zur industriellen Anwendung vorbereiten. Der Schwerpunkt liegt klar auf Vorhaben, die über reine Ersatz- oder Standardinvestitionen hinausgehen.
Förderbare Kosten sind insbesondere Investitionen in Maschinen und Anlagen, Prototypen, Demonstrationsanlagen sowie IT-Lösungen. Zusätzlich können Personalkosten im Rahmen experimenteller Entwicklung förderfähig sein.
 

Zentrale Voraussetzungen

Die förderbaren Kosten müssen mindestens EUR 1 Mio. betragen; maximal können EUR 50 Mio. berücksichtigt werden. Der Zuschuss selbst ist mit EUR 3 Mio. begrenzt. Der Antrag muss vor Projektstart gestellt werden. Vorhaben müssen spätestens bis zum 31.8.2027 abgeschlossen sein; in Ausnahmefällen ist eine Verlängerung bis zum 31.12.2027 möglich. Das macht das Programm vor allem für Unternehmen interessant, die bereits weit entwickelte Projektideen oder investitionsreife Vorhaben in der Pipeline haben.

Auch die wirtschaftliche und standortpolitische Wirkung spielt eine zentrale Rolle. Die aws berücksichtigt unter anderem das durch die Förderung ausgelöste Investitionsvolumen sowie die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen. Zudem werden Innovationsgrad, Technologieorientierung und die Kompetenz des Unternehmens in der Umsetzung entsprechender Vorhaben beurteilt. Von Vorteil kann außerdem eine Kooperation zwischen Industrie und Wissenschaft sein.
 

Förderhöhe und beihilferechtliche Grundlagen

Die Förderquote hängt von der gewählten Rechtsgrundlage ab:
 
Grundlage     Maximale Förderquote
Art. 14 AGVO – Regionale Investitionsbeihilfen 15% (GU), 25% (MU), 35% (KU)
Art. 17 AGVO – Investitionsbeihilfen für KMU 10% (MU), 20% (KU)
Art. 25 AGVO – Experimentelle Entwicklung 25% Basis; +10 PP (MU), +20 PP (KU)


Ergänzend kann die Förderung für Investitionen in klimaneutrale Technologien des CISAF-Beihilferahmens der EU genutzt werden. Im Rahmen dieses Programms werden Förderquoten von bis zu 20% in Regionalförderungsgebieten bzw. 15% außerhalb ermöglicht.
 

Warum Schnelligkeit zählt

Die Einreichung erfolgt laufend nach dem „First-come,first-served“-Prinzip. Wer über ein geeignetes Vorhaben verfügt, sollte die Förderfähigkeit rasch prüfen. Für eine erfolgreiche Einreichung braucht es Klarheit in zentralen Fragen: Welche Schlüsseltechnologie wird adressiert? Welche Investitionen sind förderfähig? Welche Rechtsgrundlage passt? Und wie wird der Anreizeffekt nachvollziehbar dargestellt?
 

Fazit

Das Programm knüpft in seiner Zielrichtung an frühere Förderlogiken für größere Transformations- und Investitionsvorhaben an und verbindet F&E- und Investitionsförderung in einem einheitlichen Rahmen. Gerade aufgrund des „First-come, first-served“-Prinzips ist rasches Handeln gefragt.
Das BDO Funding-Team rund um Eva Martischnig und Nina Londer verfügt über breite Erfahrung mit aws-Programmen für Großunternehmen und steht Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.
 

Ansprechperson(en)

Bleiben Sie auf dem Laufenden und abonnieren Sie den BDO Newsletter. 
So sind Sie immer über Neuigkeiten und unsere Events informiert.