Mehr Standardisierung, mehr Wettbewerb, weniger Bürokratie, aber auch ein Sparkurs: Was sich für Unternehmen jetzt ändert.
Der Bericht der durch die Bundesregierung eingesetzten Förder-Taskforce skizziert, wie Bundesförderungen künftig zielgenauer, transparenter und effizienter werden sollen. Für Unternehmen bedeutet das vor allem: Evaluierungen bestehender Förderprogramme, stärkere Priorisierung, mehr Befristungen und kompetitivere Ausschreibungen.
Der vor Kurzem veröffentlichte Bericht der interministeriellen Förder-Taskforce wurde im Regierungsprogramm mit Zielen wie Neuaufstellung der Förderlandschaft, einer fokussierten Förderpolitik, mehr Effizienz bei Direktförderungen sowie stärkerer Evaluierung und Befristung betraut. Dieser versteht sich als Grundstein für eine geänderte Förderstrategie des Bundes.
Der Bericht setzt erstmals Systemregeln und Standards, nach denen Programme künftig gestaltet, geprüft und fortgeschrieben werden sollen.
Darauf aufbauend wurde das geplante Einsparungsvolumen in den Jahren 2027–2029 quantifiziert: EUR 250 Mio. (bzw. 3,2% in 2027), EUR 450 Mio. (bzw. 5,8% in 2028), EUR 650 Mio. (bzw. 8,4% in 2029).
Was bedeutet das für Unternehmen? Nicht jede Förderung ist automatisch betroffen – aber der Bericht schafft die Grundlage für eine Logik, nach der Ressorts Förderungen künftig priorisieren, kürzen, zusammenlegen oder umgestalten werden.
Der Bericht der durch die Bundesregierung eingesetzten Förder-Taskforce skizziert, wie Bundesförderungen künftig zielgenauer, transparenter und effizienter werden sollen. Für Unternehmen bedeutet das vor allem: Evaluierungen bestehender Förderprogramme, stärkere Priorisierung, mehr Befristungen und kompetitivere Ausschreibungen.
Der vor Kurzem veröffentlichte Bericht der interministeriellen Förder-Taskforce wurde im Regierungsprogramm mit Zielen wie Neuaufstellung der Förderlandschaft, einer fokussierten Förderpolitik, mehr Effizienz bei Direktförderungen sowie stärkerer Evaluierung und Befristung betraut. Dieser versteht sich als Grundstein für eine geänderte Förderstrategie des Bundes.
Der Bericht setzt erstmals Systemregeln und Standards, nach denen Programme künftig gestaltet, geprüft und fortgeschrieben werden sollen.
Eine belastbare „Bemessungsgrundlage“ für Einsparungen
Im Zuge der allgemeinen Budgetkonsolidierung soll auch das gesamtstaatliche Subventionsvolumen, das in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie deutlich angestiegen ist, reduziert werden. Die Förder-Taskforce hat dazu eine Bemessungsgrundlage erarbeitet. Diese orientiert sich am Bundesvoranschlag 2026 und geht - abzüglich EU-Mittel - von derzeit jährlich EUR 7,7 Mrd. gestaltbarem Fördervolumen aus.Darauf aufbauend wurde das geplante Einsparungsvolumen in den Jahren 2027–2029 quantifiziert: EUR 250 Mio. (bzw. 3,2% in 2027), EUR 450 Mio. (bzw. 5,8% in 2028), EUR 650 Mio. (bzw. 8,4% in 2029).
Was bedeutet das für Unternehmen? Nicht jede Förderung ist automatisch betroffen – aber der Bericht schafft die Grundlage für eine Logik, nach der Ressorts Förderungen künftig priorisieren, kürzen, zusammenlegen oder umgestalten werden.
9 Grundprinzipien als künftiger „Standard“ für Bundesförderungen
Kernstück der geplanten Bundesförderstrategie sind 9 gleichwertige Grundprinzipien, die künftig grundsätzlich für Förderprogramme des Bundes gelten sollen oder bei Abweichung zu begründen sind. Sie zielen auf Wirkungsorientierung, Wirtschaftlichkeit und geringeren Verwaltungsaufwand:- Förderung nur bei klarer Notwendigkeit (Markt- ,System- oder Transformationsversagen)
- Förderung als „ultima ratio“: Alternativen wie Ordnungspolitik, Kredite, Garantien sollen stärker geprüft werden.
- Verwaltungsökonomische Umsetzung: Nutzung bestehender Strukturen, Verwaltungsvereinfachungen und Digitalisierung; keine Doppelgleisigkeiten
- Klarere Befristung von Förderprogrammen: Durch konsequente zeitliche Befristung soll der temporäre Charakter staatlicher Eingriffe besser abgebildet werden. Eine Verlängerung soll nur mehr nach einer Evaluierung möglich sein.
- Zielgruppenschärfung und kompetitive Ausschreibungen: Wo sinnvoll, sollen Fördermittel gezielter und effizienter durch wettbewerbliche Verfahren vergeben werden.
- Mehrfachförderungen und Wechselwirkungen sind systematisch zu minimieren/auszuschließen.
- Subsidiaritätsprinzip: Fördermaßnahmen sollen grundsätzlich von der jeweils zuständigen Gebietskörperschaft umgesetzt werden. Der Bund greift nur dann ein, wenn eine Bundeszuständigkeit besteht, eine Maßnahme bundesweit relevant ist oder eine überregionale Koordination erforderlich ist.
- Evaluierung und Wirkungsorientierung via Förderdesign: Förderprogramme sollen ein möglichst klar definiertes Ziel verfolgen. Die Wirkung der Fördermaßnahmen soll entsprechend dem angestrebten Zielhorizont nachweisbar und auswertbar sein - sowohl auf gesamtwirtschaftlicher als auch auf gesellschaftlicher Ebene.
- Effizientes und effektives Prüf- und Kontrollsystem: Die Förderfähigkeit von Projekten ist transparent, nachvollziehbar, objektiv und überprüfbar zu gestalten. Dabei soll eine Balance zwischen Treffsicherheit der Förderung und den Abwicklungskosten erreicht werden.
Vereinfachung der Förderabwicklung durch Reform der ARR 2014
Zur Vereinfachung von Abrechnung und Abwicklung sowie der Reduktion des Verwaltungsaufwands sollen die Allgemeinen Rahmenrichtlinien (ARR 2014) hinsichtlich folgender Eckpunkte reformiert werden:- Mehr Pauschalierungen statt Abrechnung direkter Kosten (vereinfachte Kontrollen)
- Praxistauglichere Anerkennung von Personalkosten (z.B. Kollektivverträge statt Bundesgehaltsschema) und Reisegebühren
- Vereinfachung des Berichtswesens
- Stärkung des Subsidiaritätsprinzips
- Vermeidung unnötiger Liquiditätsansammlungen bei Abwicklungsstellen (keine Thesaurierung von Bundesmitteln)
