Öffentliche Subventionen sind für Körperschaften öffentlichen Rechts (KöR) ein wichtiges Instrument, um Investitionen und die Erfüllung öffentlicher Aufgaben finanziell zu unterstützen. In der Praxis gibt es für Körperschaften öffentlichen Rechts mehrere Besonderheiten, die sowohl Chancen als auch Pflichten mit sich bringen.
Durch die Gestaltung förderbarer Aktivitäten und ihre organisatorische Zuordnung – entweder innerhalb der KöR oder in einem ausgegliederten wirtschaftlichen Betrieb – können mehr Förderprogramme genutzt werden. Darüber hinaus können Körperschaften öffentlichen Rechts im Förderkontext gleich 2 Funktionen einnehmen: Sie können Fördernehmerin sein, wenn sie selbst Mittel für eigene Vorhaben beantragen. Sie können aber auch Fördergeberin sein, wenn sie Zuschüsse an Dritte vergeben, etwa an Unternehmen oder Vereine. Diese unterschiedlichen Rollen bringen unterschiedliche Pflichten bzw. Möglichkeiten mit sich und sollten bei jedem größeren Projekt oder. Förderinstrument früh mitgedacht werden.
Als Fördergeberin verschiebt sich der Fokus, denn die KöR vergibt die Mittel selbst. Förderungen an Unternehmen oder andere Organisationen können beihilferechtlich relevant sein. Das betrifft nicht nur große Programme, sondern auch kleinere Zuschüsse – etwa Miet-, Pacht- oder Leerstandsförderungen. Entsprechend muss die Körperschaft ihre Verpflichtungen zur Prüfung der Einhaltung entsprechender beihilfenrechtlicher Bestimmungen im Blick haben.
Für Körperschaften öffentlichen Rechts ist das doppelt relevant. Einerseits müssen sie als Fördergeberin vor Gewährung prüfen, ob die jeweilige Förderung De-minimis-relevant ist und ob die Höchstgrenze bei Empfänger:innen bereits ausgeschöpft wurde. Andererseits können auch eigene wirtschaftliche Tätigkeiten, Betriebe, Ausgründungen oder Beteiligungen der Körperschaft öffentlichen Rechts in De-minimis-Zusammenhänge fallen.
Hinzu kommen Meldepflichten: Gewährte De-minimis-Beihilfen müssen durch die Fördergeber:innen seit dem 1.1.2026 und binnen 20 Arbeitstagen im zentralen eAid-Register erfasst werden. Bis zum Ende der 3-jährigen Übergangsfrist Ende 2028 müssen Fördernehmer:innen bei Beantragung einer De-minimis-relevanten Förderung zusätzlich eine De-minimis-Erklärung einreichen.
Unsere Empfehlung lautet daher: Wer Zuschüsse vergibt, sollte klare interne Zuständigkeiten definieren. Das heißt, es sollte vorab feststehen, wer die beihilferechtliche Einordnung vornimmt, wer De-minimis-Erklärungen einholt, wer die Registermeldung durchführt und wie die Dokumentation revisionssicher abgelegt wird.
Diese Strukturfrage kann erhebliche Auswirkungen haben, nämlich auf
Ein Beispiel sind die über die KPC abgewickelten Umweltförderungen: Für Gemeinden gelten dabei andere Fördermöglichkeiten als für Betriebe, wobei die Förderhöhe für Gemeinden meist nur rund 60% der Betriebsförderung beträgt. Die Antragsteller:innenstruktur für potenzielle Förderanträge - gerade bei Energie-, Umwelt-, Infrastruktur-, Digitalisierungs- oder regionalwirtschaftlichen Projekten - sollte daher schon früh bei der Positionierung von Zuständigkeiten innerhalb des Einflussbereichs der KöR mitgedacht werden, um Fördermöglichkeiten bestmöglich nutzen zu können. Sinnvoll ist eine Vorprüfung bereits in der Projektkonzeption. Dabei können Sie sich in erster Instanz an folgender Fragen-Checkliste orientieren:
Als Fördergeberin muss die Körperschaft prüfen, ob Zuschüsse an Dritte beihilferechtlich relevant sind, De-minimis-Grenzen eingehalten werden und Meldepflichten bestehen. Als Fördernehmerin ist zu klären, welche Einheit aus Fördersicht der:die richtige Antragsteller:in ist. Es empfiehlt sich daher, Förderungen bereits bei der Projektstrukturierung mitzudenken.
Wer Förderzuständigkeiten klar definiert und die Antragsteller:innenstruktur früh klärt, kann Fördermöglichkeiten optimal nutzen und spätere Risiken vermeiden. Gerne stehen Ihnen die Förderexpert:innen von BDO rund um Eva Martischnig hierbei beratend zur Seite. Kontaktieren Sie uns jederzeit für ein unverbindliches Erstgespräch!
Durch die Gestaltung förderbarer Aktivitäten und ihre organisatorische Zuordnung – entweder innerhalb der KöR oder in einem ausgegliederten wirtschaftlichen Betrieb – können mehr Förderprogramme genutzt werden. Darüber hinaus können Körperschaften öffentlichen Rechts im Förderkontext gleich 2 Funktionen einnehmen: Sie können Fördernehmerin sein, wenn sie selbst Mittel für eigene Vorhaben beantragen. Sie können aber auch Fördergeberin sein, wenn sie Zuschüsse an Dritte vergeben, etwa an Unternehmen oder Vereine. Diese unterschiedlichen Rollen bringen unterschiedliche Pflichten bzw. Möglichkeiten mit sich und sollten bei jedem größeren Projekt oder. Förderinstrument früh mitgedacht werden.
Doppelrolle: Fördernehmerin und -geberin
Als Fördernehmerin steht die Körperschaft öffentlichen Rechts vor den Fragen: Gibt es für das geplante Vorhaben ein passendes Programm, welche Kosten sind förderfähig und wer ist der:die richtige Antragsteller:in? Typische Themen reichen von Energie- und Umweltmaßnahmen über Infrastruktur, Digitalisierung und Mobilität bis hin zu sozialen oder regionalen Projekten.Als Fördergeberin verschiebt sich der Fokus, denn die KöR vergibt die Mittel selbst. Förderungen an Unternehmen oder andere Organisationen können beihilferechtlich relevant sein. Das betrifft nicht nur große Programme, sondern auch kleinere Zuschüsse – etwa Miet-, Pacht- oder Leerstandsförderungen. Entsprechend muss die Körperschaft ihre Verpflichtungen zur Prüfung der Einhaltung entsprechender beihilfenrechtlicher Bestimmungen im Blick haben.
De-minimis: Relevanz nicht unterschätzen
Besonders praxisrelevant ist die De-minimis-Regelung der EU. Sie erlaubt bestimmte Beihilfen an Unternehmen bis zu definierten Höchstgrenzen. Die Summe aller De-minimis-Beihilfen für ein Unternehmen innerhalb eines rollierenden Zeitraums von 3 Jahren darf grundsätzlich EUR 300.000 nicht überschreiten. Bei Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse wird ein Höchstbetrag von EUR 750.000 genannt. Dabei ist nicht nur der:die einzelne Förderempfänger:in isoliert zu betrachten: Verbundene Unternehmen können – gemäß KMU-Definition der EU - als „ein einziges Unternehmen“ gelten.Für Körperschaften öffentlichen Rechts ist das doppelt relevant. Einerseits müssen sie als Fördergeberin vor Gewährung prüfen, ob die jeweilige Förderung De-minimis-relevant ist und ob die Höchstgrenze bei Empfänger:innen bereits ausgeschöpft wurde. Andererseits können auch eigene wirtschaftliche Tätigkeiten, Betriebe, Ausgründungen oder Beteiligungen der Körperschaft öffentlichen Rechts in De-minimis-Zusammenhänge fallen.
Hinzu kommen Meldepflichten: Gewährte De-minimis-Beihilfen müssen durch die Fördergeber:innen seit dem 1.1.2026 und binnen 20 Arbeitstagen im zentralen eAid-Register erfasst werden. Bis zum Ende der 3-jährigen Übergangsfrist Ende 2028 müssen Fördernehmer:innen bei Beantragung einer De-minimis-relevanten Förderung zusätzlich eine De-minimis-Erklärung einreichen.
Unsere Empfehlung lautet daher: Wer Zuschüsse vergibt, sollte klare interne Zuständigkeiten definieren. Das heißt, es sollte vorab feststehen, wer die beihilferechtliche Einordnung vornimmt, wer De-minimis-Erklärungen einholt, wer die Registermeldung durchführt und wie die Dokumentation revisionssicher abgelegt wird.
Antragsteller:innenstruktur: KöR, Betrieb wirtschaftlicher Art oder Ausgliederung?
Auch als Fördernehmerin stellt sich eine wichtige Frage: Wo soll das Projekt aus Fördersicht angesiedelt werden? Denn nicht bei jedem Vorhaben macht es Sinn, es direkt in der Körperschaft öffentlichen Rechts zu beantragen. Je nach Förderprogramm und Projekt kann es vorteilhaft sein, die Umsetzung direkt in der Körperschaft, in einem wirtschaftlichen Betrieb oder in einer eigenen Gesellschaft vorzunehmen. Der Grund liegt in der Förderlogik: Förderprogramme unterscheiden häufig danach, ob der:die Antragsteller:in hoheitlich bzw. nicht wirtschaftlich tätig ist oder ob eine wirtschaftliche Tätigkeit vorliegt.Diese Strukturfrage kann erhebliche Auswirkungen haben, nämlich auf
- die Förderfähigkeit,
- den Fördersatz,
- die zulässigen Kosten sowie
- die Kombinierbarkeit mit anderen Förderungen.
Ein Beispiel sind die über die KPC abgewickelten Umweltförderungen: Für Gemeinden gelten dabei andere Fördermöglichkeiten als für Betriebe, wobei die Förderhöhe für Gemeinden meist nur rund 60% der Betriebsförderung beträgt. Die Antragsteller:innenstruktur für potenzielle Förderanträge - gerade bei Energie-, Umwelt-, Infrastruktur-, Digitalisierungs- oder regionalwirtschaftlichen Projekten - sollte daher schon früh bei der Positionierung von Zuständigkeiten innerhalb des Einflussbereichs der KöR mitgedacht werden, um Fördermöglichkeiten bestmöglich nutzen zu können. Sinnvoll ist eine Vorprüfung bereits in der Projektkonzeption. Dabei können Sie sich in erster Instanz an folgender Fragen-Checkliste orientieren:
- Welche Einheit setzt das Projekt tatsächlich um?
- Wer trägt die Kosten?
- Wer wird der:die Eigentümer:in der Investition?
- Wird eine wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt?
- Werden Einnahmen erzielt?
- Besteht ein Betrieb wirtschaftlicher Art?
- Gibt es eine Ausgründung oder Beteiligung, die fachlich oder wirtschaftlich näher am Projekt liegt?
- Welche Förderbedingungen gelten für die jeweiligen Antragsteller:innen?
Schlussbetrachtung
Förderungen für Körperschaften öffentlichen Rechts sind nicht nur eine Frage des passenden Programms. Entscheidend ist, welche Rolle die Körperschaft einnimmt und über welche Struktur das Projekt umgesetzt wird.Als Fördergeberin muss die Körperschaft prüfen, ob Zuschüsse an Dritte beihilferechtlich relevant sind, De-minimis-Grenzen eingehalten werden und Meldepflichten bestehen. Als Fördernehmerin ist zu klären, welche Einheit aus Fördersicht der:die richtige Antragsteller:in ist. Es empfiehlt sich daher, Förderungen bereits bei der Projektstrukturierung mitzudenken.
Wer Förderzuständigkeiten klar definiert und die Antragsteller:innenstruktur früh klärt, kann Fördermöglichkeiten optimal nutzen und spätere Risiken vermeiden. Gerne stehen Ihnen die Förderexpert:innen von BDO rund um Eva Martischnig hierbei beratend zur Seite. Kontaktieren Sie uns jederzeit für ein unverbindliches Erstgespräch!

