Die am 1.4.2026 kundgemachte FoPV-Novelle sollte eigentlich beruhigen – doch insbesondere für produzierende Unternehmen bringt sie neue Unsicherheit. Während der Gesetzgeber die Begründungs- und Dokumentationslast verschärft, wächst in der Praxis die Sorge: Wird Forschung in Österreich künftig schwerer nachweisbar – und damit weniger gefördert, gleichbedeutend mit: Forschung wird unattraktiv(er)?
Die österreichische Forschungsprämie gilt seit jeher als eines der zentralen Instrumente zur Stärkung des Forschungs-, Innovations- und letztlich Wirtschaftsstandorts. Sie bietet Unternehmen eine direkte steuerliche Entlastung in Höhe von 14% für Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten und soll so gezielt Anreize für Investitionen in Zukunftstechnologien schaffen.
Genau dieses Instrument steht derzeit im Zentrum einer der größten Reformen seit seiner Einführung.
Gerade in industriellen Unternehmen sind diese Bereiche oft eng miteinander verwoben. Entwicklungsarbeiten finden häufig direkt auf Produktionsanlagen statt, Prototypen gehen nahtlos in Serienfertigung über und Kund:innenprojekte treiben Innovationen voran.
Die ursprüngliche Regelung zielte darauf ab, Aufwendungen klarer abzugrenzen: Förderfähig sollen nur jene Kosten sein, die tatsächlich durch Forschung und Entwicklung verursacht werden – nicht jedoch solche, die bereits der Vermarktung dienen.
Doch diese Logik brachte erhebliche Kritik mit sich:
Auf den ersten Blick wirkt das wie eine Präzisierung. Tatsächlich verschiebt sich damit der Fokus klar auf jene Fälle, in denen Forschung untrennbar mit laufender Produktion verbunden ist.
Die neue Logik:
Wenn Forschung auf einer Anlage erfolgt, die gleichzeitig kommerziell genutzt wird, sind – außer das vorrangige Ziel dieser Produktion liegt im reinen FuE-Erkenntnisgewinn - nur mehr jene Aufwendungen förderfähig, die zusätzlich durch den experimentellen Charakter entstehen. Ein wesentlicher Aspekt ist daher: Nicht bloß der Nachweis von F&E ist essenziell, sondern insbesondere die dokumentierte Darlegung, ob das vorrangige Ziel im Erkenntnisgewinn oder in der Herstellung vermarktungsfähiger Produkte liegt.
Will man demnach vermarktungsfähige Produkte herstellen bzw. erfolgt die F&E an durchlaufenden vermarktungsfähigen Produkten, bedeutet das in der Praxis:
Wie weist man das vordergründige Ziel (F&E-dominiertes Produktionsgeschehen vs. produktionsdominierte Konstellationen mit bloß begleitender F&E) und in weiterer Folge den „zusätzlichen experimentellen Aufwand“ konkret nach?
Gerade in produktionsintegrierten Umgebungen ist diese Abgrenzung hochkomplex:
Wenn gerade in diesen Bereichen die Förderfähigkeit eingeschränkt wird, der Nachweisaufwand massiv steigt und Rechtsunsicherheit bestehen bleibt, stellt sich zwangsläufig die Frage, ob dies standortpolitisch sinnvoll ist.
Die Sorge: Kurzfristige Sparmaßnahmen - die Reform wird zu einer signifikanten Reduktion der Bemessungsgrundlage führen – richten langfristig wirtschaftlichen Schaden an, der wie ein Bumerang die ursprünglichen (Budget-)Ziele konterkariert.
Wenn Sie Fragen zur Forschungsprämie oder den aktuellen Änderungen haben, wenden Sie sich gerne an das Team Funding von BDO. Mit langjähriger Erfahrung unterstützen wir Unternehmen dabei, die neuen Anforderungen fundiert und mit der gebotenen Sorgfalt in belastbare Dokumentations- und Argumentationslinien zu überführen. Unser Anspruch ist es, die Förderfähigkeit nach bestem fachlichem Wissen nachvollziehbar und konsistent darzustellen.
Die österreichische Forschungsprämie gilt seit jeher als eines der zentralen Instrumente zur Stärkung des Forschungs-, Innovations- und letztlich Wirtschaftsstandorts. Sie bietet Unternehmen eine direkte steuerliche Entlastung in Höhe von 14% für Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten und soll so gezielt Anreize für Investitionen in Zukunftstechnologien schaffen.
Genau dieses Instrument steht derzeit im Zentrum einer der größten Reformen seit seiner Einführung.
Die Forschungsprämie hat ein Abgrenzungsproblem
Mit der Novelle der Forschungsprämienverordnung Ende 2025 wurde mit der Ziffer 7a explizit der Bereich „marktnahe Forschung“ adressiert. Hintergrund ist ein altbekanntes Spannungsfeld: Wo endet die Forschung – und wo beginnt bereits die Produktion?Gerade in industriellen Unternehmen sind diese Bereiche oft eng miteinander verwoben. Entwicklungsarbeiten finden häufig direkt auf Produktionsanlagen statt, Prototypen gehen nahtlos in Serienfertigung über und Kund:innenprojekte treiben Innovationen voran.
Die ursprüngliche Regelung zielte darauf ab, Aufwendungen klarer abzugrenzen: Förderfähig sollen nur jene Kosten sein, die tatsächlich durch Forschung und Entwicklung verursacht werden – nicht jedoch solche, die bereits der Vermarktung dienen.
Doch diese Logik brachte erhebliche Kritik mit sich:
- Hoher Interpretationsspielraum
- Unklare Begriffe wie „Eigennutzung“ oder „Verwertung“
- Offene Fragen bei Prototypen und Großanlagen
- Steigende Anforderungen an Dokumentation und Nachweisführung
Neuerliche Gesetzesänderung: Ein neuer Begriff – gleiche Problematik?
Nun wurde nachjustiert. Aus Ziffer 7a „marktnahe Forschung und experimentelle Entwicklung“ wurde Ziffer 10a „produktionsintegrierte Forschung und experimentelle Entwicklung“.Auf den ersten Blick wirkt das wie eine Präzisierung. Tatsächlich verschiebt sich damit der Fokus klar auf jene Fälle, in denen Forschung untrennbar mit laufender Produktion verbunden ist.
Die neue Logik:
Wenn Forschung auf einer Anlage erfolgt, die gleichzeitig kommerziell genutzt wird, sind – außer das vorrangige Ziel dieser Produktion liegt im reinen FuE-Erkenntnisgewinn - nur mehr jene Aufwendungen förderfähig, die zusätzlich durch den experimentellen Charakter entstehen. Ein wesentlicher Aspekt ist daher: Nicht bloß der Nachweis von F&E ist essenziell, sondern insbesondere die dokumentierte Darlegung, ob das vorrangige Ziel im Erkenntnisgewinn oder in der Herstellung vermarktungsfähiger Produkte liegt.
Will man demnach vermarktungsfähige Produkte herstellen bzw. erfolgt die F&E an durchlaufenden vermarktungsfähigen Produkten, bedeutet das in der Praxis:
- Keine vollumfängliche Anerkennung von Kosten, außer das vorrangige Ziel dieser Produktion liegt im reinen F&E-Erkenntnisgewinn
- Strikte Trennung zwischen „normaler Produktion“ und „F&E-bedingtem Mehraufwand“
- Fokus auf Zusatzkosten statt Gesamtkosten
Die eigentliche Herausforderung: Dokumentationserfordernisse bzw. Nachweisbarkeit
Genau hier beginnt ein aufwändiges Problem für die Industrie. Denn während die gesetzliche Zielrichtung nachvollziehbar scheint, stellt sich in der Umsetzung eine entscheidende Frage:Wie weist man das vordergründige Ziel (F&E-dominiertes Produktionsgeschehen vs. produktionsdominierte Konstellationen mit bloß begleitender F&E) und in weiterer Folge den „zusätzlichen experimentellen Aufwand“ konkret nach?
Gerade in produktionsintegrierten Umgebungen ist diese Abgrenzung hochkomplex:
- Maschinen laufen gleichzeitig für Produktion und Entwicklung.
- Materialeinsatz dient oft mehreren Zwecken
- Personal arbeitet parallel an Serien- und Entwicklungsaufgaben.
Standortfrage: Sparen bei der Industrie?
Die politische Zielsetzung der Forschungsprämie ist klar: Sie soll den Standort Österreich stärken und F&E-Aktivitäten im Land halten oder anziehen. Doch genau hier entsteht ein Spannungsfeld, denn produzierende Unternehmen gehören zu den zentralen Trägern von Forschung und Entwicklung.Wenn gerade in diesen Bereichen die Förderfähigkeit eingeschränkt wird, der Nachweisaufwand massiv steigt und Rechtsunsicherheit bestehen bleibt, stellt sich zwangsläufig die Frage, ob dies standortpolitisch sinnvoll ist.
Die Sorge: Kurzfristige Sparmaßnahmen - die Reform wird zu einer signifikanten Reduktion der Bemessungsgrundlage führen – richten langfristig wirtschaftlichen Schaden an, der wie ein Bumerang die ursprünglichen (Budget-)Ziele konterkariert.
Schlussbetrachtung
Die jüngste Novelle (82. Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Änderung der Forschungsprämienverordnung) markiert keine grundlegende Kehrtwende, sondern eine begriffliche und inhaltliche Nachschärfung. Ob dies tatsächlich zur gewünschten Klarheit führt – oder lediglich für mehr Unsicherheit sowie Aufwand sorgt – wird sich erst mit den noch zu veröffentlichenden Richtlinien (FoPR 2026) und der gelebten Verwaltungspraxis zeigen. Die vorliegende Einschätzung stellt eine erste fachliche Einordnung dar; vertiefende Analysen folgen.Wenn Sie Fragen zur Forschungsprämie oder den aktuellen Änderungen haben, wenden Sie sich gerne an das Team Funding von BDO. Mit langjähriger Erfahrung unterstützen wir Unternehmen dabei, die neuen Anforderungen fundiert und mit der gebotenen Sorgfalt in belastbare Dokumentations- und Argumentationslinien zu überführen. Unser Anspruch ist es, die Förderfähigkeit nach bestem fachlichem Wissen nachvollziehbar und konsistent darzustellen.
