Bis zum 9.3.2026 können sich Betriebe im Rahmen der neuen Ausschreibung des BMWET, abgewickelt durch die Kommunalkredit Public Consulting, Investitionen zur Steigerung der Endenergieeffizienz bestehender gewerblicher und industrieller Anlagen sowie Prozesse fördern lassen.
Energieeffizienz gilt längst nicht mehr als „Nice-to-have“, sondern als harter Standortfaktor. Genau hier setzt die Energieeffizienz-Ausschreibung Jänner 2026 des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET), abgewickelt durch die KPC, an. Ziel ist es, Investitionen in bestehende gewerbliche und industrielle Anlagen anzustoßen, die den Endenergieverbrauch substanziell senken. Adressiert werden alle Betriebe sowie sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, aber auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen, die Maßnahmen in Österreich realisieren wollen.
Konkret geht es um:
Der Maßstab der Ausschreibung ist hoch angesetzt. Teilnehmen können nur Projekte mit einer Mindestinvestitionssumme von EUR 1 Mio. Euro. Gleichzeitig müssen die Maßnahmen eine jährliche Einsparung von mindestens 1,5 GWh anrechenbarer Endenergie erzielen. Die Wirksamkeit der Maßnahmen muss spätestens bis zum 31.12.2029 eintreten, also zu diesem Zeitpunkt technisch umgesetzt, in Betrieb und messtechnisch nachweisbar sein.
Die Fördervergabe erfolgt im Rahmen eines kompetitiven Ausschreibungsverfahrens. Für die erste Runde steht ein Budget von EUR 6 Mio. zur Verfügung (für das Jahr 2026 sind zumindest 2 Ausschreibungen mit einem Förderbudget von insgesamt EUR 15 Mio. geplant). Maßgeblich für die Reihung ist nicht die Größe des Projekts, sondern dessen Effizienz im engeren Sinn: Die Anträge werden nach aufsteigenden spezifischen Förderkosten – also Euro pro eingesparter Megawattstunde – gereiht. Wer schneller wirksam wird, erhält einen strategischen Vorteil, da frühe Einsparungen im Bewertungssystem stärker gewichtet werden. Förderzusagen gibt es ausschließlich für jene Projekte, die innerhalb des Budgets vollständig abgedeckt werden können.
Der Investitionszuschuss darf EUR 180 pro eingesparter MWh und Jahr nicht überschreiten, ist auf maximal 50% der förderungsfähigen Kosten limitiert und mit EUR 2,5 Mio. pro Projekt gedeckelt. Ausgezahlt wird die Förderung erst nach Umsetzung der Maßnahme und nach gutachterlichem Nachweis der tatsächlich erzielten Endenergieeinsparung. Der Umwelteffekt muss dabei über einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren aufrechterhalten werden.
Wenn Sie sich für eine europäische Fördermöglichkeit interessieren, kontaktieren Sie gerne das BDO Team Funding, allen voran Eva Martischnig. In einem unverbindlichen Erstgespräch erfahren Sie alles, was Sie über eine mögliche Einreichung wissen müssen.
Energieeffizienz gilt längst nicht mehr als „Nice-to-have“, sondern als harter Standortfaktor. Genau hier setzt die Energieeffizienz-Ausschreibung Jänner 2026 des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET), abgewickelt durch die KPC, an. Ziel ist es, Investitionen in bestehende gewerbliche und industrielle Anlagen anzustoßen, die den Endenergieverbrauch substanziell senken. Adressiert werden alle Betriebe sowie sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, aber auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen, die Maßnahmen in Österreich realisieren wollen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden keine kosmetischen Modernisierungen, sondern Maßnahmen mit maßgeblicher technologischer und ökologischer Verbesserung gegenüber der Ausgangssituation.Konkret geht es um:
- Effizienzsteigerungen bei industriellen Anlagen und Prozessen mit einer maßgeblichen technologischen und ökologischen Verbesserung zur Bestandsanlage
- Wärmerückgewinnungen bzw. Nutzung von bisher ungenutzten Wärmeströmen (z.B. Druckluftkompressoren, Industrieprozessen, Abwärme aus Abwässern) sowie Wärmepumpen zur Erschließung von Niedertemperaturabwärme
- Wärmerückgewinnungen an Kälteanlagen oder Lüftungsanlagen (sofern diese nicht durch Bescheide bzw. Auflagen im Rahmen der OIB-Richtlinie 6 in der geltenden Fassung vorgeschrieben sind)
- Heizungsoptimierung in überwiegend betrieblich genutzten Bestandsgebäuden (Drehzahlregelungen, effiziente Pumpen, Heizungsverteiler, Regelungs- und Steuerungstechnik)
- Free-Cooling z.B. auf Basis von Grund-, Fluss- oder Brunnenwasser
Welche Kosten werden in welcher Höhe gefördert?
Als förderungsfähige Kosten gelten sämtliche umweltrelevanten Investitionen, die der eingereichten Maßnahme eindeutig zuzuordnen sind und in einem unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit der Verbesserung der Endenergieeffizienz stehen. Darunter fallen auch Planungs- und Vorleistungen, sofern diese für die fachgerechte Vorbereitung und Realisierung der Maßnahme erforderlich sind. Ebenso können Abbrucharbeiten, Fracht- und Transportkosten als förderungsfähig anerkannt werden, sofern sie funktional notwendig sind.Der Maßstab der Ausschreibung ist hoch angesetzt. Teilnehmen können nur Projekte mit einer Mindestinvestitionssumme von EUR 1 Mio. Euro. Gleichzeitig müssen die Maßnahmen eine jährliche Einsparung von mindestens 1,5 GWh anrechenbarer Endenergie erzielen. Die Wirksamkeit der Maßnahmen muss spätestens bis zum 31.12.2029 eintreten, also zu diesem Zeitpunkt technisch umgesetzt, in Betrieb und messtechnisch nachweisbar sein.
Die Fördervergabe erfolgt im Rahmen eines kompetitiven Ausschreibungsverfahrens. Für die erste Runde steht ein Budget von EUR 6 Mio. zur Verfügung (für das Jahr 2026 sind zumindest 2 Ausschreibungen mit einem Förderbudget von insgesamt EUR 15 Mio. geplant). Maßgeblich für die Reihung ist nicht die Größe des Projekts, sondern dessen Effizienz im engeren Sinn: Die Anträge werden nach aufsteigenden spezifischen Förderkosten – also Euro pro eingesparter Megawattstunde – gereiht. Wer schneller wirksam wird, erhält einen strategischen Vorteil, da frühe Einsparungen im Bewertungssystem stärker gewichtet werden. Förderzusagen gibt es ausschließlich für jene Projekte, die innerhalb des Budgets vollständig abgedeckt werden können.
Der Investitionszuschuss darf EUR 180 pro eingesparter MWh und Jahr nicht überschreiten, ist auf maximal 50% der förderungsfähigen Kosten limitiert und mit EUR 2,5 Mio. pro Projekt gedeckelt. Ausgezahlt wird die Förderung erst nach Umsetzung der Maßnahme und nach gutachterlichem Nachweis der tatsächlich erzielten Endenergieeinsparung. Der Umwelteffekt muss dabei über einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren aufrechterhalten werden.
Sie haben Interesse an einer Einreichung?
Flankiert wird die Ausschreibung durch 2 Online-Informationsveranstaltungen am 19.1.2026 um 14:00 Uhr sowie am 17.2.2026 um 10:00 Uhr. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Deadline für die vorliegende Ausschreibung ist der 9.3.2026, 12:00 Uhr (MEZ). Für Fragen oder eine unverbindliche Einschätzung Ihres Vorhabens stehen Ihnen die Förderexpert:innen von BDO gerne zur Verfügung. Nutzen Sie hierfür einfach das nachfolgende Kontaktformular.Wenn Sie sich für eine europäische Fördermöglichkeit interessieren, kontaktieren Sie gerne das BDO Team Funding, allen voran Eva Martischnig. In einem unverbindlichen Erstgespräch erfahren Sie alles, was Sie über eine mögliche Einreichung wissen müssen.
