Standortabsicherung für die Industrie: Strombonus gestartet

Förderung & Forschung

Veröffentlicht: 
Ansprechperson(en): Eva Martischnig
Mit dem Start des Industriestrombonus will die österreichische Bundesregierung dem Industriestandort den Rücken stärken. Nach längerer Verzögerung – insbesondere aufgrund der noch ausstehenden beihilfenrechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission – wurde nun entschieden, nicht weiter auf grünes Licht aus Brüssel zu warten. Seit dem 13.4.2026 ist die Antragstellung rückwirkend für das Jahr 2025 möglich.
 
Infobox – Das Wichtigste in Kürze:

Fördergegenstand

Einmaliger Zuschuss zum Ausgleich der indirekten CO₂-Kosten für die Kalenderjahre 2025 und 2026

Eckdaten

  • Förderhöhe: Max. 75% der indirekten CO₂-Kosten des jeweiligen Kalenderjahrs
  • Fördervolumen: Je EUR 75 Mio. für 2025 und 2026 (bei Überzeichnung: aliquote Zuteilung)
  • Einreichfrist: 13.4.2026 bis 13.10.2026

Zielgruppe

Antragsberechtigt sind Unternehmen jeder Größe, die Produkte in den im Anhang I des SAG 2025 gelisteten Sektoren/Teilsektoren herstellen.

Voraussetzungen für die Förderung:

  • Stromverbrauch von mehr als 1 Gigawattstunde (GWh) pro Jahr
  • Vorlage eines Energie-Audits, eines Energiemanagementsystems oder eines Umweltmanagementsystems
  • Reinvestitionsverpflichtung in Höhe von 80% der gewährten Fördersumme

Die Maßnahme richtet sich gezielt an energieintensive Industrieunternehmen, die angesichts anhaltend hoher Energiepreise unter erheblichem wirtschaftlichem Druck stehen. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Industrie zu sichern, einer drohenden Deindustrialisierung entgegenzuwirken und bestehende Arbeitsplätze langfristig abzusichern. Insgesamt wird erwartet, dass rund 60 Unternehmen von der Förderung profitieren, in denen etwa 30.000 Beschäftigte tätig sind.
 

Das Finanzielle

Für die Jahre 2025 und 2026 stehen jeweils EUR 75 Millionen zur Verfügung, insgesamt somit EUR 150 Millionen. Diese Mittel sollen gezielt dort eingesetzt werden, wo der Energieverbrauch besonders hoch und die Belastung entsprechend spürbar ist. Gleichzeitig verfolgt das Instrument nicht nur eine kurzfristige Entlastungsfunktion, sondern ist auch auf strukturelle Effekte ausgerichtet.

Die Fördervoraussetzungen sind daher bewusst definiert und knüpfen an energie- und industriepolitische Zielsetzungen an. Förderfähig sind ausschließlich Unternehmen aus gesetzlich festgelegten, energieintensiven Branchen – etwa der Papier- und Stahlindustrie. Voraussetzung ist zudem ein jährlicher Stromverbrauch von mehr als 1 Gigawattstunde. Darüber hinaus müssen Unternehmen entweder ein Energie-Audit durchführen oder ein Energie- bzw. Umweltmanagementsystem implementieren.
Ein wesentliches und im Vergleich zu früheren Instrumenten neues Element ist die Verpflichtung, 80% der erhaltenen Fördermittel in Energieeffizienzmaßnahmen zu reinvestieren. Damit wird der Industriestrombonus nicht nur als Entlastungsmaßnahme verstanden, sondern auch als Hebel zur Transformation hin zu einer nachhaltigeren und effizienteren Energieverwendung in der Industrie.
 

Anträge ab 13. April möglich

Die Antragstellung erfolgt über das aws-Portal und ist unabhängig von Unternehmensgröße oder Entwicklungsphase möglich, sofern die definierten Kriterien erfüllt werden.
Der Blick in die Zukunft zeigt, dass der Industriestrombonus Teil einer umfassenderen industriepolitischen Strategie ist. Eine Verlängerung der Maßnahme bis 2029 ist im Rahmen der Industriestrategie 2035 bereits in Vorbereitung. Ergänzend soll ab 2027 ein Industriestrompreis eingeführt werden. Für beide Instrumente zusammen sind ab diesem Zeitpunkt jährlich Mittel in Höhe von insgesamt EUR 250 Millionen vorgesehen.

Wir empfehlen betroffenen Unternehmen aus energieintensiven Branchen, die eigene Anspruchsberechtigung zeitnah zu prüfen. Auch wenn die Einreichfrist von 6 Monaten grundsätzlich ausreichend bemessen ist, zeigt die Praxis, dass insbesondere Aspekte wie etwa Energie-Audits oder Managementsysteme frühzeitig vorbereitet werden sollten. Gerne stehen Ihnen die Förderexpert:innen von BDO rund um Eva Martischnig hierbei beratend zur Seite – kontaktieren Sie uns jederzeit für ein unverbindliches Erstgespräch!

Hinweis: Die Gewährung erfolgt vorbehaltlich der beihilfenrechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission.
 

Ansprechperson(en)

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