Stromkosten-Ausgleichsgesetz 2025 (SAG 2025)

Neue Entlastung für stromintensive Betriebe

Förderung & Forschung

Veröffentlicht: 
Ansprechperson(en): Eva Martischnig
Update vom 5. November: Grünes Licht für Stromkostenausgleich im Nationalrat


Mit dem Entwurf des Stromkosten-Ausgleichsgesetzes 2025 (SAG 2025) legt das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus die Grundlage für eine zeitlich befristete Förderung, um die steigenden Strompreise infolge des EU-Emissionshandels abzufedern. Ziel ist es, energieintensive Unternehmen zu entlasten, die besonders von den indirekten CO₂-Kosten betroffen sind – also jenen Kosten, die über die Strompreise weitergegeben werden.
 

Zielsetzung: Schutz vor Carbon Leakage

Das SAG 2025 soll verhindern, dass Produktionsverlagerungen aufgrund steigender Energiekosten zu einer Verlagerung von Emissionen ins Ausland (Carbon Leakage) führen. Förderfähig sind daher ausschließlich Unternehmen aus bestimmten Sektoren, die in den Jahren 2025 und 2026 nachweislich einem entsprechenden Risiko ausgesetzt sind – etwa in der Stahl-, Aluminium-, Chemie-, Papier-, Glas- und Kupfererzeugung sowie im Industriegas- und Kunststoffsektor.
 

Förderhöhe und Abwicklung

Die Förderung erfolgt als direkter Zuschuss und deckt 75% der tatsächlich anfallenden indirekten CO₂-Kosten ab.
Die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) übernimmt die Abwicklung.
 

Die Mittel sind begrenzt:

Für die Jahre 2025 und 2026 stehen jeweils bis zu EUR 75 Mio. zur Verfügung (max. 25% der Emissionszertifikat-Versteigerungserlöse des Vorjahres). Sollten mehr Anträge eingehen, als Budget vorhanden ist, erfolgt eine aliquote Kürzung der Förderbeträge.
 

Einreichfristen:

  • Für 2025: innerhalb von 6 Monaten nach beihilfenrechtlicher Genehmigung durch die EU-Kommission
  • Für 2026: vom 1.1. bis 30.6.2027
 

Energieeffizienz als Fördervoraussetzung

Geförderte Unternehmen müssen sich zu Energie- und Dekarbonisierungsmaßnahmen verpflichten.
Konkret bedeutet das:
  • Vorlage eines gültigen Energieaudits nach EEffG bis spätestens 30.11.2026
  • Umsetzung identifizierter Energieeffizienz- und Dekarbonisierungsmaßnahmen innerhalb von 60 Monaten nach Förderzusage
  • Investitionsumfang: mindestens 80% der Fördersumme, davon mindestens 50% in Energieeffizienzmaßnahmen
So wird sichergestellt, dass die Entlastung nicht nur kurzfristig wirkt, sondern zu einer nachhaltigen Senkung des Energieverbrauchs und der Emissionen beiträgt.
 

Das Wichtigste auf einen Blick – Förderart, Förderquote, förderfähige Branchen u.v.m.

  • Ziel: Ausgleich steigender Strompreise infolge des EU-Emissionshandels
  • Förderart: direkter Zuschuss über die aws
  • Förderquote: 75% der indirekten CO₂-Kosten
  • Budget: bis zu EUR 75 Mio. pro Jahr (2025 und 2026)
  • Förderfähige Branchen: u. a. Stahl, Aluminium, Papier, Chemie, Glas, Kupfer, Industriegase, Kunststoff
  • Pflichten: Energieaudit und Umsetzung von Energieeffizienz- und Dekarbonisierungsmaßnahmen
  • Einreichung:
    • 2025: binnen 6 Monaten nach EU-Genehmigung
    • 2026: 1.1. – 30.6.2027

Fazit

Der Entwurf des SAG 2025 stellt ein gezieltes Instrument zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit stromintensiver Industrien dar und schafft gleichzeitig Anreize für Energieeffizienz und Dekarbonisierung.
Für betroffene Unternehmen bedeutet das: rechtzeitig vorbereiten, Energieaudit und Maßnahmenpläne aktualisieren und die Einreichfristen im Blick behalten.
Sobald die beihilfenrechtliche Genehmigung der Europäischen Kommission vorliegt, wird die aws die Förderabwicklung starten – damit ist die Entlastung für 2025 bereits in greifbarer Nähe.
 

Ansprechperson(en)

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