270 Mio. für einmalige Investitions- bzw. jährliche Transformationskosten
Die nächste Runde des Förderprogramms „Transformation der Industrie“ ist seit dem 8.5. ausgeschrieben und EUR 270 Mio. stehen zur Verfügung. Industriebetriebe können große Dekarbonisierungsvorhaben über 2 Schienen einreichen: als Investitionszuschuss für CAPEX-Projekte oder als Transformationszuschuss für laufende Mehrkosten im Zuge der Umstellung auf klimafreundliche Technologien.„Transformation der Industrie“ 2026 startet mit 2 Förderpfaden in die nächste Runde. Nun liegen die Ausschreibungsdetails vor: Mit dem Investitionszuschuss und dem Transformationszuschuss stehen 2 Instrumente zur Verfügung, die auf unterschiedliche wirtschaftliche Herausforderungen industrieller Dekarbonisierungsprojekte (Treibhausgasreduktion von zumindest 60% bzw. absolut 5.000t CO₂e jährlich im Vergleich zur Ausgangslage und bei gleichbleibender Produktionsmenge) abzielen. Die Einreichfrist endet am 17.9.2026.
2 Schienen für unterschiedliche Projektlogiken
Der Investitionszuschuss richtet sich an Maßnahmen, bei denen eine klar abgrenzbare Investition in klimafreundliche Technologien im Mittelpunkt steht. Gefördert werden, wie zuletzt, Projekte, die zu einer wesentlichen Reduktion von Treibhausgasemissionen bestehender Produktionsprozesse führen. Für diese Ausschreibung stehen EUR 140 Mio. zur Verfügung; die Förderung ist mit maximal EUR 100 Mio. je Antrag, bis zu 80% der beihilfefähigen Investitionskosten sowie EUR 1.000 je reduzierter Tonne CO₂-Äquivalent begrenzt. Der Umwelteffekt muss über einen Zeitraum von zumindest 10 Jahren nachweisbar sein.Der Transformationszuschuss ist hingegen besonders geeignet für Projekte, bei denen die Umstellung auf klimafreundliche Technologien nicht nur Investitionskosten, sondern auch laufende Mehrkosten auslöst – insbesondere durch die Kostendifferenz zwischen bestehenden fossilen und neuen erneuerbaren Energieträgern. Die Förderung wird jährlich über bis zu 10 Jahre ausbezahlt und umfasst sowohl laufende Kosten als auch nicht energiespezifische Transformationskosten wie anteilige Investitionskosten. Für diese Schiene stehen EUR 130 Mio. zur Verfügung; der maximale Förderungsauszahlungsbetrag beträgt EUR 130 Mio. je Antrag, begrenzt zusätzlich durch den Beihilfehöchstbetrag von EUR 600 je reduzierter Tonne CO₂-Äquivalent. Der Transformationszuschuss ist damit als die österreichische Variante eines „Carbon Contract for Difference“ zu verstehen: Er gleicht über einen definierten Zeitraum einen Teil der Mehrkosten aus, die durch den Wechsel von fossilen auf klimafreundliche Produktionsverfahren entstehen.
Förderchancen hängen stark von THG-Wirkung und Projektreife ab
Beide Förderpfade werden kompetitiv vergeben. Entscheidend ist daher nicht nur, ob ein Projekt formal förderfähig ist, sondern auch, wie überzeugend es im Vergleich zu anderen Einreichungen abschneidet. Die Reihung erfolgt anhand quantitativer und qualitativer Kriterien. Besonders relevant ist dabei das Verhältnis zwischen benötigter Förderung und erzielbarer Treibhausgasreduktion über 10 Jahre: Je günstiger die nachweisbare THG-Reduktion pro Fördereuro dargestellt werden kann, desto besser ist die Ausgangsposition im Wettbewerb.Wichtig ist: Für dieselbe Maßnahme ist keine gleichzeitige Antragstellung in beiden Schienen möglich. Unternehmen müssen also frühzeitig entscheiden, ob ihr Projekt primär als CAPEX-getriebene Investition oder als Transformation mit relevanten laufenden Mehrkosten eingereicht werden sollte.
Was Unternehmen jetzt tun sollten
Die „Transformation der Industrie“ ist ein zentrales Instrument für große Dekarbonisierungsvorhaben am Standort, stellt aber zugleich hohe Anforderungen an Nachvollziehbarkeit, Umsetzungsreife und Wirtschaftlichkeit.Interessierte Unternehmen sollten frühzeitig entscheiden, welche Förderung zum eigenen Vorhaben passt: Ein Investitionszuschuss eignet sich vor allem dann, wenn der Business Case primär von der Investition abhängt und die laufenden Kosten nicht der zentrale Engpass sind. Ein Transformationszuschuss ist dann naheliegend, wenn die laufenden Mehrkosten (z.B. Energieträgerwechsel) die Wirtschaftlichkeit in den ersten Betriebsjahren deutlich belasten.

