Informationsfreiheitsgesetz (IFG)

Transparenzpflichten seit 1.9.2025


Veröffentlicht: 
Ansprechperson(en): Jasmin Preuer, Thomas Simon
Das österreichische Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gilt seit dem 1.9.2025 und ersetzt das bisherige Amtsgeheimnis durch ein modernes Transparenzregime. Betroffen davon sind eine Vielzahl öffentlicher Stellen: Bund (Ministerien, Bundesämter, Bundesbehörden), Länder (Landesregierungen, Landesbehörden), Gemeinden, Gemeindeverbände, Körperschaften öffentlichen Rechts (z. B. Kammern, Sozialversicherungsträger, Universitäten), Stiftungen (z.B. ORF-Stiftungsrat) sowie Fonds. Für IT Compliance, Datenschutz und Governance bedeutet das eine zentrale Herausforderung – und Chance zugleich.
 

Was verändert sich durch das IFG konkret?

Das IFG bringt mehrere wesentliche Neuerungen mit sich: Öffentliche Stellen müssen künftig bestimmte Unterlagen proaktiv veröffentlichen. Dazu zählen Satzungen, Verordnungen, Haushaltspläne, relevante Verträge, Tätigkeitsberichte sowie Angaben zu Förderungen. Diese Informationen dürfen nicht nur auf der eigenen Website bereitgestellt werden, sondern müssen zusätzlich zentral über das Register data.gv.at auffindbar sein. Darüber hinaus sind die informationspflichtigen Stellen verpflichtet, jährlich über das Portal JustizOnline zu berichten, welche Inhalte veröffentlicht wurden. Der erste Stichtag dafür ist der 31.12.2025. 

Bürger:innen können ab Inkrafttreten des Gesetzes formlos und kostenlos Auskunftsbegehren stellen, die innerhalb von 4 Wochen (in Ausnahmefällen innerhalb von 8 Wochen) beantwortet werden müssen. Grenzen stellen dabei Datenschutz (DSGVO), Geschäftsgeheimnisse sowie sicherheitsrelevante Informationen dar. Wichtig ist außerdem die Übergangsregelung: Nur Dokumente, die ab dem 1.9.2025 erstellt werden, unterliegen der proaktiven Veröffentlichungspflicht. Ältere Unterlagen sind lediglich auf Anfrage zugänglich zu machen.
 

Welche praktischen Maßnahmen sind zur Einhaltung des IFG notwendig?

Damit öffentliche Stellen die Anforderungen des IFG erfüllen, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
  • Dokumenteninventur und Klassifizierung: Identifizieren Sie, welche Dokumente unter § 2 Abs. 2 IFG fallen, welche geschützt sind und welche optional behandelt werden können.
  • Ablagestruktur und DMS: Richten Sie eine systematische Ablage ein, die Veröffentlichungen und Anfragen effizient unterstützt.
  • Transparenzbereich auf der Website: Erstellen Sie eine nutzerfreundliche Plattform für Bürger:innen, gekoppelt mit data.gv.at.
  • Richtlinie und Schulung: Erstellen Sie interne Vorgaben zu Zuständigkeiten, Fristenmanagement und Eskalationslogiken. Schulen Sie Ihre Mitarbeitenden für mehr Sicherheit im Umgang mit unklaren Fällen!
  • Jährlicher Meldungsprozess via JustizOnline: Etablieren Sie einen fixen Workflow, damit Fristen und Stichtage sicher eingehalten werden.
 

Fazit

Das IFG ist weit mehr als eine rechtliche Verpflichtung – es bietet die Chance, Transparenz und Bürgernähe zu fördern. Eine frühzeitige und sorgfältige Vorbereitung hilft Ihnen dabei, Risiken zu minimieren, Überlastungen zu vermeiden und die Abläufe innerhalb der Organisation effizient zu gestalten. Dadurch wird nicht nur die interne Prozessqualität verbessert, sondern auch das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Organisation gefestigt. Gehen Sie also das IFG proaktiv an und positionieren Sie sich als moderne, offene und verantwortungsbewusste Institution.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Vorbereitung der ersten Veröffentlichungen nach dem IFG! 

 

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