BUDGETBEGLEITGESETZ 2027-2028: ÄNDERUNGEN IN DER PERSONALVERRECHNUNG


Veröffentlicht: 
Ansprechperson(en): Thomas Neumann, Claudia Sonnleitner

Mit dem Budgetbegleitgesetz 2027/2028 ergeben sich weitreichende Änderungen in allen steuerrechtlichen Belangen - und vor allem auch zahlreiche praxisrelevante Neuerungen in der Personalverrechnung. Nachfolgend finden Sie einen Überblick über die wesentlichen Maßnahmen, die von Dienstgeber:innen und Personalverrechnung ab 2027 beachtet werden müssen.
 

u  Außerordentliche Anhebung der Höchstbeitragsgrundlage (ASVG)

Die monatliche Höchstbeitragsgrundlage in der Sozialversicherung wird zusätzlich zur regulären Aufwertung angehoben: für 2027 um EUR 150 und für 2028 um weitere EUR 50 pro Monat (§ 108 Abs. 3 ASVG). In der Personalverrechnung sind die aktualisierten Werte ab dem jeweiligen Jahreswechsel mit den angepassten Werten zu hinterlegen.

u  Keine Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze für 2027 (ASVG)

Die Geringfügigkeitsgrenze bleibt auch 2027 beim Wert von EUR 551,10 eingefroren.

u  Senkung des Dienstgeberbeitrags zum FLAF (DB)

Der Dienstgeberbeitrag (DB) sowie der Dienstgeberzuschlag (DZ) zum Familienlastenausgleichsfonds werden von derzeit 3,7% auf 2,7% der Beitragsgrundlage gesenkt, und zwar für Lohnzahlungszeiträume ab 1.1.2028.

u  Entfall der Altersbefreiungen bei DB, DZ, Arbeitslosenversicherung (AlV) und Insolvenz-Entgeltsicherungszuschlag (IESG-Zuschlag)

Die bisherigen Altersbefreiungen werden schrittweise abgeschafft: Ab 1.1.2027 entfällt die Befreiung vom AlV-Beitrag und IESG-Zuschlag für Dienstnehmer:innen ab dem 63. Lebensjahr, ab 1.1.2028 die DB- und DZ-Befreiung ab dem 60. Lebensjahr. Die UV-Befreiung ab 60 für Versicherte nach dem ASVG bleibt aber unberührt.

Ebenfalls ab 1.1.2027 ist der Dienstgeber:innenanteil zur Arbeitslosenversicherung nun auch dann weiter zu entrichten, wenn für eine:n Dienstnehmer:in keine AlV-Pflichtversicherung mehr besteht – und zwar vermutlich bis zum Erreichen des Regelpensionsalters. Da die gesetzliche Formulierung im Begutachtungsverfahren als unschlüssig beanstandet wird, ist hier noch mit einer Klarstellung zu rechnen.

u  Entfall der AlV-Beitragsstaffelung für Niedrigverdienende

Der gestaffelte AlV-Dienstnehmerbeitrag bei geringen Einkommen wird abgeschafft. Ab 2027 gilt für Neueintritte und für bestehende Dienstverhältnisse eine mehrjährige Übergangsregelung bis 2031 mit jährlich steigenden Beitragssätzen vorgesehen. Für Lehrlinge gilt aber weiterhin eine Deckelung von maximal 1,15%.

u  Entfall der abgabenrechtlichen Begünstigung der Telearbeitspauschale

Ab 1.1.2027 entfällt die Steuerbefreiung für die Telearbeitspauschale vollständig – sowohl die abgabenfreie Auszahlung über die Personalverrechnung als auch die Geltendmachung als Werbungskosten sind nicht mehr möglich. Auch die Befreiungen von DB, DZ, KommSt und SV/BV fallen weg; die Erfassungspflicht der Telearbeitstage auf Lohnkonto und Lohnzettel entfällt ebenfalls. 

u  Änderungen beim Familienbonus Plus – neue E 30-Erklärung erforderlich

Ab 1.1.2027 ist eine 100:0-Aufteilung des Familienbonus Plus nur mehr möglich, wenn zumindest ein Kind im gemeinsamen Haushalt das 4. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und die erhöhte Familienbeihilfe zusteht; andernfalls sind zwingend die neuen Aufteilungsschlüssel (75:25 oder 50:50) anzuwenden. Bei nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Eltern muss zwingend der neue Aufteilungsschlüssel angewendet werden, wenn das betroffene Kind das vierte Lebensjahr überschritten hat und die erhöhte Familienbeihilfe nicht zusteht.
Da das Formular E 30 neu aufgelegt wird, sollten alle betroffenen Dienstnehmer:innen frühzeitig – spätestens bis zum Jahreswechsel 2026/2027 – auf die Pflicht zur Abgabe einer neuen Erklärung hingewiesen werden.

u  Valorisierungsstopp für Familien- und Sozialleistungen bis Ende 2028

Die automatische Wertsicherung von Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Familienzeitbonus sowie Kranken-, Wiedereingliederungs- und Rehabilitationsgeld wird bis Ende 2028 verlängert. Die Beträge bleiben damit für zwei weitere Jahre eingefroren.

u  Erneute Verschärfung bzw. Erweiterung der Auftraggeberhaftung (Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz) und verschärfte AlVG-Sanktionen

Die Auftraggeberhaftung nach dem SBBG wird erneut ausgeweitet: Bei grob fahrlässiger Vergabe an Scheinunternehmen haftet der Auftraggeber künftig auch für AlV-Beiträge, AK-Umlage sowie Lohnsteuer und Umsatzsteuer. Zusätzlich werden die Sanktionen bei Betretung von AMS-Leistungsempfangenden verschärft – mit Konsequenzen auch für Dienstgeber:innen, die ihrer Voranmeldepflicht nicht zeitgerecht nachkommen.

u  Sachbezug für Elektrofahrzeuge

Die geplante Einführung eines Sachbezugs für Dienstfahrzeuge mit einem CO₂-Emissionswert von null ist ein weiteres zentrales Thema für die Personalverrechnung. Aufgrund der Komplexität und hohen praktischen Relevanz wird dazu ein eigener Beitrag gesondert erscheinen.

 

Das Budgetbegleitgesetz 2027/2028 bringt für die Personalverrechnung voraussichtlich eine der umfangreichsten Änderungswellen der letzten Jahre. Die Gleichzeitigkeit zahlreicher Neuregelungen auf den unterschiedlichsten Ebenen stellt vor erhebliche Umsetzungsherausforderungen. Angesichts des weitgehend mit 1.1.2027 vorgesehenen Inkrafttretens ist eine frühzeitige und koordinierte Auseinandersetzung mit den einzelnen Themenbereichen unerlässlich.


 


 

Autor:innen:


Julia Mäder
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Tobias Goldberger
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