Insbesondere die sog. Öffnungsklausel in manchen Bundesländern führte aufgrund der verschärften Kontrollen der GPLB-Prüfer:innen zu hohen Nachforderungen und erzeugte große Unsicherheit in den Betrieben. Falls nämlich die Pauschale tatsächlich überschritten wurde, sind diese Beträge aufgrund von Schätzungen der Prüfer:innen, sofern mit Aufzeichnungen nichts anderes belegt werden konnte (und diese sind bei Barzahlungen nicht erfasst), beitragspflichtig gestellt worden. Dies führte in manchen Fällen zu Nachzahlungen in Höhe von mehreren Tausend bis Zehntausend Euro.
Am 24.7.2025 präsentierte die Bundesregierung eine Neuregelung, die mit 1.1.2026 in Kraft treten soll. Die entsprechende gesetzliche Regelung soll in Kürze zur Begutachtung vorgelegt werden. Dabei werden ab dem kommenden Jahr die Pauschalsätze bundesweit vereinheitlicht:
| Für Mitarbeiter:innen mit Inkasso | Für Mitarbeiter:innen ohne Inkasso |
| 2026: EUR 65 | 2026: EUR 45 |
| 2027: EUR 85 | 2027: EUR 45 |
| 2028: EUR 100 | 2028: EUR 50 |
Ab 2029 wird eine erste Valorisierung greifen, um die Beträge an die Inflation anzupassen. Die Regelung gilt für alle, die üblicherweise Trinkgeld erhalten – auch bei Verteilung über betriebsinterne Systeme (z.B. TRONC). Für Mitarbeiter:innen, die die Pauschale deutlich unterschreiten, wird eine Opting-out-Möglichkeit geschaffen. In Betriebstypen, in denen üblicherweise kein Trinkgeld anfällt (z.B. in Altersheimen), kommt es zu keiner Pauschalerhebung. Außerdem entfällt die Pauschale auch bei Abwesenheitszeiten von über einem Monat. Da es sich bei den festgelegten Beträgen um fixe Obergrenzen handelt, garantiert die Regelung, dass auf Trinkgelder oberhalb der Pauschale – also z.B. auf jeden Betrag über EUR 65 im Jahr 2026 – keine weiteren Sozialversicherungsbeiträge mehr anfallen. Damit werden spätere Nachzahlungen durch GPLB-Prüfungen ausgeschlossen. Des Weiteren bleibt die grundsätzliche Steuerfreiheit der Trinkgelder bestehen.
Für alle, die in der Vergangenheit Rückforderungen erhalten haben, sollen diese grundsätzlich rückwirkend aufgehoben werden. Die Details dazu stehen noch aus.
Autorin:
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Viktoria Drapak |

