Die Bundesregierung sieht sich zur Konsolidierung des Budgets zu Einsparungen an allen Ecken und Enden gezwungen. Aus diesem Grund wird jetzt auch das Prestigeprojekt der Vorgängerregierung - die Abschaffung der kalten Progression – teilweise ausgesetzt. Auf der Ausgabenseite werden bestimmte Maßnahmen zur Entlastung von Arbeitnehmer:innen umgesetzt.
Maßnahmen im Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht
Pendlereuro
Als teilweiser Ausgleich für die Abschaffung des Klimabonus wird der Pendlereuro, der neben einem Pendlerpauschale zusteht, von EUR 2 auf EUR 6 pro Kilometer angehoben. Als Absetzbetrag, der einmal pro Jahr zusteht, reduziert er die Lohnsteuer direkt. Die Neuerung gilt erst ab dem Jahr 2026.Negativsteuer
Die Möglichkeit der Sozialversicherung-Rückerstattung für Geringverdiener:innen mit Anspruch auf das Pendlerpauschale wird von EUR 608 auf EUR 737 angehoben. Dieser Betrag soll in Folge der Inflationsanpassung 2025 für das Jahr 2026 nochmals erhöht werden. Die Begünstigung gilt für die Jahre 2026 und 2027. Für Pensionist:innen soll der Maximalbetrag der Sozialversicherung-Rückerstattung ab dem Kalenderjahr 2025 auf EUR 710 angehoben werden.Aussetzung des „freien Drittels“ bei der Inflationsanpassung
Die automatische Inflationsanpassung wird in den Jahren 2025 bis 2028 nur im Ausmaß von zwei Dritteln erfolgen. Das dritte Drittel, das bisher für Entlastungsmaßnahmen verwendet wurde, wird daher ausgesetzt. Damit fällt ab 2026 die ohnehin befristete Erhöhung bei der steuerlichen Begünstigung von Überstunden weg.Aussetzung der Anpassung von Familienleistungen
Als weitere Maßnahme wird die jährliche Inflationsanpassung des Kinderabsetzbetrags, des Kinderbetreuungsgeldes, des Mehrkindzuschlags, der Familienbeihilfe und des Familienzeitbonus für die Jahre 2026 und 2027 ausgesetzt.Aussetzung weiterer Valorisierungen
- Keine Anpassung der Geringfügigkeitsgrenze für das Jahr 2026
- Keine Anpassung des Nachtschwerarbeits-Beitrags für die Jahre 2025 und 2026
- Keine Valorisierung des Umschulungsgeldes in den Jahren 2026 und 2027
- Keine Valorisierung der Bemessungsgrundlage des Rehabilitations- und Wiedereingliederungsgeldes für die Jahre 2026 und 2027
Steuerfreie Mitarbeiter:innenprämie
„Für die Kalenderjahre 2025 und 2026 gibt es die Möglichkeit der Auszahlung einer lohnsteuerfreien Mitarbeiter:innenprämie an Arbeitnehmer:innen. Es muss sich um eine zusätzliche Zahlung handeln, die bisher üblicherweise nicht erfolgte. Bei Leistungsentlohnungen, regelmäßig wiederkehrende Bonuszahlungen oder außerordentliche Gehaltserhöhungen handelt es sich daher um keine Mitarbeiter:innenprämien. Die Mitarbeiterprämie ist lohnsteuerfrei und zur Gänze sozialversicherungs- und lohnnebenkostenpflichtig.Die unterschiedliche Höhe der Mitarbeiter:innenprämie für einzelne Arbeitnehmer:innen knüpft nicht mehr an ein Gruppenmerkmal, sondern an eine betrieblich begründete und sachlich gerechtfertigte Unterscheidung an.
Für 2025 wird die Mitarbeiter:innenprämie max. EUR 1.000 betragen. Wenn 2025 neben einer Mitarbeiter:innenprämie auch eine Gewinnbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Z 35 EStG ausbezahlt wird, können insgesamt nur EUR 3.000 steuerfrei bleiben.
In Hinblick auf den budgetären Sparzwang erfolgt im Jahr 2026 eine Evaluierung der Steuerfreiheit der Mitarbeiter:innenprämie. Bis Ende Mai 2026 soll dann ein Gesetzesvorschlag mit den Voraussetzungen und der Höhe der Steuerfreiheit der Prämie für das Jahr 2026 erarbeitet werden.“
Korridorpension
Das Mindestantrittsalter für die Korridorpension wird schrittweise von 62 auf 63 Jahre angehoben. Die Anhebung erfolgt quartalsweise um jeweils 2 Monate. Damit einhergehend wird die erforderliche Anzahl an Versicherungsjahren ebenfalls stufenweise von 40 auf 42 Jahre angehoben.Erstmalige Pensionsanpassung
Die erstmalige Pensionsanpassung erfolgt zukünftig für alle gleich mit 50% des Betrags, der sich aufgrund des Anpassungsfaktors ergeben würde.Krankenversicherungsbeiträge für Pensionist:innen
Die Krankenversicherungsbeiträge von Pensionist:innen werden mit 1.6.2025 auf 6% angehoben. Im Gegenzug werden die Rezeptgebühren für Pensionsist:innen im Jahr 2026 nicht angehoben.
Autor:
Stefan Brandstätter |