Mit der sogenannten Aktivpension hat die Bundesregierung ein derzeit in Begutachtung befindliches Maßnahmenpaket geplant, das ab dem Jahr 2027 wirksam werden soll. Ziel ist es, die Weiterbeschäftigung nach Erreichen des Regelpensionsalters steuerlich attraktiver zu gestalten.
Die Entscheidung soll im September fallen. Schauen Sie wieder rein, wir halten Sie hier auf dem Laufenden.
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