Sozialversicherungswerte 2027

People & Organisation

Veröffentlicht: 
Ansprechperson(en): Thomas Neumann, Claudia Sonnleitner
Die Aufwertungszahl für das Jahr 2027 beträgt - vorbehaltlich der offiziellen Kundmachung - 1,046. Daraus ergeben sich die nachfolgenden veränderlichen SV-Werte für das Kalenderjahr 2027.

 

Höchstbeitragsgrundlage und Geringfügigkeitsgrenze

Veränderliche Werte   2026   2027
Aufwertungszahl   1,073   1,046
Höchstbeitragsgrundlage täglich EUR 231 EUR 247
Höchstbeitragsgrundlage monatlich EUR 6.930 EUR 7.410
Höchstbeitragsgrundlage jährlich für Sonderzahlungen (SZ) EUR 13.860 EUR 14.820
Höchstbeitragsgrundlage monatlich für
freie Dienstnehmende ohne SZ; GSVG; BSVG
EUR 8.085 EUR 8.645
Geringfügigkeitsgrenze EUR 551,10 EUR 551,10
Grenzwert Dienstgeberabgabe EUR 826,65 EUR 826,65


ACHTUNG: Aufgrund des Budgetbegleitgesetzes 2027-2028 (BGBl I 2026/62) bleibt die Geringfügigkeitsgrenze und somit auch der Grenzwert für die Dienstgeberabgabe im Jahr 2027 auf dem Stand von 2025/26 und wird nicht valorisiert. Mit 01.01.2027 erhöht sich aber die pauschalierte Dienstgeberabgabe für geringfügig Beschäftigte von derzeit 19,4% auf 23% (ab 2030 Senkung auf 21%).
Die tägliche Höchstbeitragsgrundlage wird zusätzlich zur Valorisierung zudem um 5,00 Euro erhöht.
 

 

Grenzbeträge zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag 

 
Monatliche Beitragsgrundlage in EUR DN-Beitrag ...
...für Dienstverhältnisse mit Beginn vor 01.01.2027 ...für Dienstverhältnisse mit Beginn ab 01.01.2027
bis 2.327,00 0,50% 1,00%
2.327,01 - 2.539,00 1,50% 2,00%
2.539,01 - 2.751,00 2,50% 2,95%
Über 2.751,00 2,95% 2,95%


Achtung: Durch das Budgetbegleitgesetzes 2027-2028 (BGBl I 2026/62) fällt stufenweise (bis längstens 2031) auch die gestaffelte Reduzierung der DN-Beiträge zur Arbeitslosenversicherung weg. 
Ebenso werden die Grenzbeträge der Lehrlinge am Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem Einkommen angepasst, die für aufrechte Dienstverhältnisse am 31.12.2026 bis zur monatlichen Beitragsgrundlage von 2.327,00 nun 0,50% betragen und darüber 1,15%. Für Lehrlingsdienstverhältnisse die ab 01.01.2027 beginnen, betragen sie bei einer monatlichen Beitragsgrundlage von 2.327,00 Euro aber 1% und darüber 1,15%.
 

Was ist die Aufwertungszahl?

Die Aufwertungszahl (2027) beruht, sofern keine außerordentliche Anhebung per Verordnung festgesetzt wird, auf der Veränderung der durchschnittlichen Beitragsgrundlage in der gesetzlichen Pensionsversicherung vom jeweils drittvorangegangenen Kalenderjahr (2024) zum jeweils zweitvorangegangenen Kalenderjahr (2025). Die Aufwertungszahl ist die Basis für die Erhöhung der veränderlichen beitragsrechtlichen Werte (z.B. Höchstbeitragsgrundlage, Geringfügigkeitsgrenze) und wird mit den Vorjahreswerten multipliziert.

Im Gegensatz dazu werden die Pensionen, Renten und leistungsbezogenen festen Beträge in der SV mit dem Anpassungsfaktor multipliziert, der an die Inflationsrate des letzten Jahres (August 2025 - Juli 2026) gebunden und durch eine Verordnung festgesetzt wird.
 

Autor:innen:

Tobias Goldberger

tobias.goldberger@bdo.at
+43 5 70 375 - 8167
      Julia Mäder

julia.maeder@bdo.at
+43 5 70 375 - 1521
 
 

Ansprechperson(en)

Thomas Neumann ist Experte für Sozialversicherungs-, Arbeits- und Lohnsteuerrecht. Der studierte Jurist war vor seinem Wechsel in die Beratungsbranche 2017 bei der Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft (heute SVS) als stellvertretender Generaldirektor tätig

Claudia Sonnleitner ist Steuerberaterin und Partnerin bei BDO. Die Schwerpunkte Ihrer Tätigkeit liegen in der Lohn- und Gehaltsabrechnung, Risikoberatung, insbesondere GPLB, Payroll-Check und in der Prozessberatung. Sie ist Expertin für Lohnsteuer-, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht

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