Mit dem bevorstehenden Jahreswechsel treten ab dem 1.1.2026 bedeutende Änderungen im Bereich des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts in Kraft, die wesentliche Anpassungen in der Personalverrechnung erfordern. Um sicherzustellen, dass Ihre arbeitsrechtlichen Prozesse stets im Einklang mit der aktuellen Gesetzeslage stehen und Ihre Personalverrechnung weiterhin rechtskonform sowie effizient bleibt, möchten wir Sie auf die wichtigsten Änderungen hinweisen:
Im Rahmen unseres „Payroll Checks“ bieten wir Ihnen eine umfassende Beratung zur Umsetzung der neuesten arbeitsrechtlichen Änderungen und unterstützen Sie dabei, Ihre Personalverrechnung rechtskonform und effizient zu gestalten. Von der richtigen Handhabung des Kollektivvertrags bis hin zur sachgerechten Abrechnung von Überstunden, Zuschlägen und weiteren Benefits - wir stehen Ihnen bei allen Fragen und Unsicherheiten zur Seite, insbesondere bei der korrekten Anwendung gesetzlicher Regelungen.
Mit unserem Payroll Check profitieren Sie von einer präzisen Überprüfung und sicheren Implementierung der relevanten gesetzlichen Anpassungen. So minimieren Sie Nachzahlungsrisiken und vermeiden arbeitsrechtliche Probleme.
- Ab dem 1.1.2026 gilt für alle freien Dienstverhältnisse eine Kündigungsfrist von 4 bzw. 6 Wochen. Eine Überprüfung der bestehenden Kündigungsfrist sollte erfolgen, da nur günstigere Regelungen weiterhin gelten.
- Ab 2026 sind nur noch die Zuschläge für die ersten 10 Überstunden steuerfrei. Außerdem wird der Freibetrag auf EUR 120 pro Monat begrenzt (bisher waren es 18 Überstunden mit einem Freibetrag von max. EUR 200).
- Die Geringfügigkeitsgrenze bleibt wie im Vorjahr für das Jahr 2026 bei EUR 551,10 monatlich. KV-Mindestentgelterhöhungen beeinflussen jedoch die Entgeltgrenze, was eine Anpassung des Stundenausmaßes an die Geringfügigkeitsgrenze erforderlich machen kann.
- Für die Neuanmeldung eines:r Mitarbeiters:in besteht im kommenden Jahr die verpflichtende Bekanntgabe des genauen Ausmaßes der vereinbarten Arbeitszeit. Dies gilt unabhängig vom Beschäftigungsausmaß oder dem vereinbarten Arbeitszeitmodell für alle (auch freie) Dienstnehmer:innen.
Deckungsprüfung bei Überstundenpauschalen und All-in-Vereinbarungen
Ein weiteres zentrales Thema sind Überstundenpauschalen und All-in-Vereinbarungen. Hier ist eine jährliche Deckungsprüfung notwendig. Wird diese nicht durchgeführt, können unbezahlte Mehrleistungen weder verfallen noch verjähren. Die Deckungsprüfung bildet - neben den geführten Arbeitszeitaufzeichnungen - die entscheidende Grundlage für die Inanspruchnahme der Steuerfreiheit von Überstundenzuschlägen. Wird die Deckungsprüfung unterlassen, kann das GPLB-Prüforgan das Herausschälen der steuerfreien Überstundenzuschläge unter Umständen nicht akzeptieren und diese steuerpflichtig nachverrechnen.Im Rahmen unseres „Payroll Checks“ bieten wir Ihnen eine umfassende Beratung zur Umsetzung der neuesten arbeitsrechtlichen Änderungen und unterstützen Sie dabei, Ihre Personalverrechnung rechtskonform und effizient zu gestalten. Von der richtigen Handhabung des Kollektivvertrags bis hin zur sachgerechten Abrechnung von Überstunden, Zuschlägen und weiteren Benefits - wir stehen Ihnen bei allen Fragen und Unsicherheiten zur Seite, insbesondere bei der korrekten Anwendung gesetzlicher Regelungen.
Mit unserem Payroll Check profitieren Sie von einer präzisen Überprüfung und sicheren Implementierung der relevanten gesetzlichen Anpassungen. So minimieren Sie Nachzahlungsrisiken und vermeiden arbeitsrechtliche Probleme.

