Am 20.2.2026 hat der Oberste Gerichtshof der USA ein wegweisendes Urteil gefällt und die von US-Präsident Donald Trump verhängten IEEPA‑Zölle für rechtswidrig erklärt. Diese Entscheidung hat unmittelbare Auswirkungen auf internationale Lieferketten, Importkosten und die strategische Planung vieler Unternehmen – auch in Europa.
Zwar schafft das Urteil eine Grundlage für Rückerstattungsansprüche im Zusammenhang mit den IEEPA‑Zöllen, doch ließ das Gericht mehrere zentrale Fragen offen. Regelungen zu Verfahren, Umfang oder Modalitäten möglicher Rückzahlungen wurden im Urteil nicht getroffen. Es bleibt daher bis dato unklar, wie mit den bereits erhobenen Zöllen in Höhe von über USD 130 Mrd. verfahren werden soll.
Bei IEEPA handelt es sich um ein US-Gesetz, das dem Präsidenten weitreichende Befugnisse in wirtschaftlichen Notlagen einräumt. Das Gesetz dient traditionell als Grundlage für Sanktionen, Exportkontrollen und finanzielle Restriktionen gegenüber ausländischen Akteuren. Obwohl IEEPA ursprünglich nicht für die Einführung von Zöllen vorgesehen war, wurden unter Berufung auf das Gesetz weitreichende Zölle erhoben, um sowohl den aus Kanada, Mexiko und China stammenden Drogenhandel (insbesondere den Handel mit Fentanyl) als auch die anhaltenden globalen Handelsdefizite der Vereinigten Staaten zu adressieren.
Zwar ermächtigt IEEPA den US-Präsidenten, Importe zu „regulieren“, doch könne diese Befugnis nach Auffassung des Gerichts nicht als Grundlage für die Erhebung von Einfuhrabgaben dienen. Die Auslegung der Regierung hätte dem Präsidenten faktisch unbegrenzte Zollbefugnisse eingeräumt – eine Interpretation, die der Gesetzeswortlaut nicht trägt und die im Widerspruch zur „major questions doctrine“ steht, wonach Maßnahmen von erheblicher wirtschaftlicher Tragweite einer ausdrücklichen Zustimmung des Kongresses bedürfen. Mit diesem Urteil sind sämtliche auf IEEPA basierenden Zölle mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Zugleich stellte der Supreme Court klar, dass der Court of International Trade (CIT) exklusiv für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit solcher Maßnahmen zuständig ist. Offen ließ das Gericht jedoch, ob und wie bereits erhobene Zölle erstattet werden müssen. Zeitpunkt und Verfahren möglicher Rückzahlungen bleiben daher weiterhin ungewiss.
Seit dem 24.2.2026 gelten nun 10%ige Importzuschläge, wobei als Rechtsgrundlage Section 122 des Trade Acts of 1974 herangezogen wird. Es handelt sich dabei um einen temporären Zollmechanismus, der zur Bewältigung von Zahlungsbilanzproblemen vorgesehen ist. Vorgesehen ist ein Zollsatz von 10% und eine Geltungsdauer von bis zu 150 Tagen, die nur mittels Gesetz des Kongresses verlängert werden kann. Der Präsident kündigte zudem an, den Zollsatz kurzfristig auf das gesetzliche Maximum von 15% anzuheben.
Außerdem enthält die Proklamation detaillierte produkt- und länderspezifische Ausnahmen sowie Übergangsregelungen für Waren im Transit. In den kommenden Wochen müssen sich Unternehmen daher auf organisatorische Anpassungen, technische Umstellungen bei der U.S. Customs and Border Protection (CBP) und eine Phase erhöhter Unsicherheit einstellen.
Unklar bleibt weiterhin, ob und wie bereits gezahlte IEEPA‑Zölle erstattet werden. Bis CBP, das Finanzministerium oder der CIT ein neues Verfahren festlegen, gelten voraussichtlich die bestehenden Fristen und Instrumente weiter.
Außerdem ist der neue Section‑122‑Zuschlag seit dem 24.2.2026 als verbindliche Compliance‑Verpflichtung zu handhaben. Die jüngsten Entwicklungen im US‑Zollrecht verlangen von Unternehmen daher eine klare Strategie, die finanzielle Risiken begrenzen soll. Dazu gehört insbesondere bestehende Importvorgänge sauber zu dokumentieren und mögliche Rückerstattungsansprüche zu prüfen.
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Zwar schafft das Urteil eine Grundlage für Rückerstattungsansprüche im Zusammenhang mit den IEEPA‑Zöllen, doch ließ das Gericht mehrere zentrale Fragen offen. Regelungen zu Verfahren, Umfang oder Modalitäten möglicher Rückzahlungen wurden im Urteil nicht getroffen. Es bleibt daher bis dato unklar, wie mit den bereits erhobenen Zöllen in Höhe von über USD 130 Mrd. verfahren werden soll.
Was sind IEEPA‑Zölle?
Seit Frühjahr 2025 wurden unter Berufung auf den 1977 verabschiedeten International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) umfangreiche Importabgaben auf Waren aus zahlreichen Ländern erhoben. Diese Maßnahmen betrafen unter anderem einen globalen Zollsatz von 10% auf nahezu alle Importwaren sowie zusätzliche Zölle auf Produkte aus Kanada, Mexiko und China.Bei IEEPA handelt es sich um ein US-Gesetz, das dem Präsidenten weitreichende Befugnisse in wirtschaftlichen Notlagen einräumt. Das Gesetz dient traditionell als Grundlage für Sanktionen, Exportkontrollen und finanzielle Restriktionen gegenüber ausländischen Akteuren. Obwohl IEEPA ursprünglich nicht für die Einführung von Zöllen vorgesehen war, wurden unter Berufung auf das Gesetz weitreichende Zölle erhoben, um sowohl den aus Kanada, Mexiko und China stammenden Drogenhandel (insbesondere den Handel mit Fentanyl) als auch die anhaltenden globalen Handelsdefizite der Vereinigten Staaten zu adressieren.
Urteil des Supreme Court: IEEPA‑Zölle sind unzulässig
Am 20.2.2026 entschied der Supreme Court in einer deutlichen 6:3‑Mehrheitsentscheidung, dass der Präsident nicht befugt ist, unter Berufung auf IEEPA Zölle zu verhängen. Die Kompetenz zur Einführung von Importabgaben liege ausschließlich beim US‑Kongress.Zwar ermächtigt IEEPA den US-Präsidenten, Importe zu „regulieren“, doch könne diese Befugnis nach Auffassung des Gerichts nicht als Grundlage für die Erhebung von Einfuhrabgaben dienen. Die Auslegung der Regierung hätte dem Präsidenten faktisch unbegrenzte Zollbefugnisse eingeräumt – eine Interpretation, die der Gesetzeswortlaut nicht trägt und die im Widerspruch zur „major questions doctrine“ steht, wonach Maßnahmen von erheblicher wirtschaftlicher Tragweite einer ausdrücklichen Zustimmung des Kongresses bedürfen. Mit diesem Urteil sind sämtliche auf IEEPA basierenden Zölle mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Zugleich stellte der Supreme Court klar, dass der Court of International Trade (CIT) exklusiv für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit solcher Maßnahmen zuständig ist. Offen ließ das Gericht jedoch, ob und wie bereits erhobene Zölle erstattet werden müssen. Zeitpunkt und Verfahren möglicher Rückzahlungen bleiben daher weiterhin ungewiss.
Reaktion der US-Regierung
Die US-Administration unter Donald Trump reagierte auf die ergangene Entscheidung des Supreme Courts mit einer Proklamation, die vorsieht, auf alternative Rechtsgrundlagen auszuweichen, um die Zölle wieder einzuführen.Seit dem 24.2.2026 gelten nun 10%ige Importzuschläge, wobei als Rechtsgrundlage Section 122 des Trade Acts of 1974 herangezogen wird. Es handelt sich dabei um einen temporären Zollmechanismus, der zur Bewältigung von Zahlungsbilanzproblemen vorgesehen ist. Vorgesehen ist ein Zollsatz von 10% und eine Geltungsdauer von bis zu 150 Tagen, die nur mittels Gesetz des Kongresses verlängert werden kann. Der Präsident kündigte zudem an, den Zollsatz kurzfristig auf das gesetzliche Maximum von 15% anzuheben.
Außerdem enthält die Proklamation detaillierte produkt- und länderspezifische Ausnahmen sowie Übergangsregelungen für Waren im Transit. In den kommenden Wochen müssen sich Unternehmen daher auf organisatorische Anpassungen, technische Umstellungen bei der U.S. Customs and Border Protection (CBP) und eine Phase erhöhter Unsicherheit einstellen.
Folgen für österreichische Unternehmen
Für Importeure stehen nun vor allem praktische Fragen im Vordergrund. Entscheidend wird sein, wie schnell CBP die IEEPA‑Zollerhebung im ACE‑System, der zentralen Plattform der US‑Zollbehörde, deaktiviert und wie sie mit Einträgen umgeht, die während der Übergangsphase eingereicht wurden. Unternehmen sollten die Mitteilungen der CBP aufmerksam verfolgen, damit alle Anmeldungen den aktuellen Vorgaben entsprechen.Unklar bleibt weiterhin, ob und wie bereits gezahlte IEEPA‑Zölle erstattet werden. Bis CBP, das Finanzministerium oder der CIT ein neues Verfahren festlegen, gelten voraussichtlich die bestehenden Fristen und Instrumente weiter.
Außerdem ist der neue Section‑122‑Zuschlag seit dem 24.2.2026 als verbindliche Compliance‑Verpflichtung zu handhaben. Die jüngsten Entwicklungen im US‑Zollrecht verlangen von Unternehmen daher eine klare Strategie, die finanzielle Risiken begrenzen soll. Dazu gehört insbesondere bestehende Importvorgänge sauber zu dokumentieren und mögliche Rückerstattungsansprüche zu prüfen.
Autorin:
| Lisa Jetzinger lisa.jetzinger@bdo.at +43 5 70 375 - 1200 |

