Assurance bei BDO Österreich

Assurance bei BDO Österreich

Assurance bei BDO Österreich

 

Abschlussprüfung und Prüfungsleistungen für Unternehmen

Assurance bezeichnet die unabhängige Prüfung von Jahresabschlüssen, Konzernabschlüssen und weiteren Unternehmensangaben durch Wirtschaftsprüfer:innen. Eine unabhängige Prüfung bestätigt Banken, Investor:innen und Geschäftspartner:innen die Verlässlichkeit der wirtschaftlichen Kennzahlen eines Unternehmens. BDO Austria begleitet Geschäftsführungen, Aufsichtsräte und Eigentümer:innen bei der Abschlussprüfung sowie bei Förderprüfungen, gesellschaftsrechtlichen Sonderprüfungen und der Bewertung interner Kontrollsysteme.

Verbesserungspotenziale in der Wirtschaftsprüfung aufzeigen

Assurance umfasst alle Prüfungs- und Bestätigungsleistungen, mit denen eine unabhängige dritte Partei die Richtigkeit, Vollständigkeit und Plausibilität von Unternehmensangaben bestätigt. Im engeren Sinn meint Assurance die gesetzliche und freiwillige Abschlussprüfung nach den International Standards on Auditing (ISA) sowie den österreichischen Prüfungsstandards der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen (KFS/PG-Reihe). Im weiteren Sinn zählen dazu auch prüfungsnahe Leistungen wie Förderprüfungen, IT-Prüfungen und die Bewertung von Risikomanagementsystemen.

Eine Abschlussprüfung endet mit dem Bestätigungsvermerk des:der Wirtschaftsprüfers:in. Dieser Vermerk dokumentiert, ob der Jahresabschluss ein den gesetzlichen Vorschriften entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt.


Welche Unternehmen sind in Österreich zur Abschlussprüfung verpflichtet?

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sind nach § 268 UGB verpflichtet, ihren Jahresabschluss jährlich durch eine:n Wirtschaftsprüfer:in prüfen zu lassen. Die Zuordnung zu einer Größenklasse richtet sich nach § 221 UGB und hängt davon ab, ob ein Unternehmen mindestens 2 der 3 folgenden Merkmale an 2 aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen überschreitet: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und durchschnittliche Arbeitnehmer:innenzahl. Die folgende Übersicht zeigt die seit der UGB-Schwellenwerte-Verordnung (BGBl. II Nr. 318/2024) geltenden Werte, anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1.1.2024 beginnen.

Größenklassen für Kapitalgesellschaften nach § 221 UGB (Stand: UGB-Schwellenwerte-Verordnung, BGBl. II Nr. 318/2024)

Größenklasse Bilanzsumme bis Umsatzerlöse bis Arbeitnehmer:innen im Jahresdurchschnitt bis
Kleinstkapitalgesellschaft EUR 450.000 EUR 900.000 10
Kleine Kapitalgesellschaft EUR 6,25 Mio. EUR 12,5 Mio. 50
Mittelgroße Kapitalgesellschaft EUR 25 Mio. EUR 50 Mio. 250
Große Kapitalgesellschaft über EUR 25 Mio. über EUR 50 Mio. über 250


Kleine und Kleinstkapitalgesellschaften sind von der gesetzlichen Abschlussprüfung grundsätzlich befreit, sofern es sich nicht um Unternehmen von öffentlichem Interesse handelt. Eine freiwillige Prüfung ist davon unabhängig jederzeit möglich, etwa wenn Banken oder Gesellschafter:innen dies verlangen. Diese Übersicht ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Beratung im Einzelfall; die konkrete Einordnung Ihres Unternehmens prüfen die Wirtschaftsprüfung-Expert:innen von BDO Österreich gemeinsam mit Ihnen.


Vor welchen Herausforderungen stehen Unternehmen bei der Abschlussprüfung?

Unternehmen stehen bei der Abschlussprüfung vor unterschiedlichen Ausgangslagen. Wachsende Betriebe werden oft erstmals prüfungspflichtig, wenn sie die Schwellenwerte für eine mittelgroße Kapitalgesellschaft überschreiten. Unternehmen mit Tochtergesellschaften im Ausland benötigen zusätzlich eine konsolidierte Konzernabschlussprüfung nach § 246 UGB, sobald die Schwellenwerte auf konsolidierter Basis überschritten werden.


Für wen ist Assurance bei BDO Österreich besonders relevant?

  • Wachsende Unternehmen, die erstmals prüfungspflichtig werden: klare Orientierung für die Erstprüfung und die neuen Berichtspflichten.
  • Unternehmen mit Tochtergesellschaften im Ausland: eine über alle BDO Mitgliedsfirmen hinweg einheitliche Prüfungsmethodik für den Konzernabschluss.
  • Empfänger:innen öffentlicher Förderungen: ein Prüfbericht als Nachweis der zweckgemäßen Mittelverwendung gegenüber Fördergeber:innen.
  • Kleine und Kleinstkapitalgesellschaften ohne Prüfungspflicht: eine freiwillige Prüfung als zusätzliches Vertrauenssignal gegenüber Banken und Gesellschafter:innen.


Welche Assurance Leistungen bietet BDO Österreich an?

BDO deckt das gesamte Spektrum der Wirtschaftsprüfung und prüfungsnaher Leistungen ab. Die folgenden Bereiche stehen Kund:innen zur Verfügung:


Wie läuft eine Abschlussprüfung bei BDO ab?

Eine Abschlussprüfung beginnt mit der Planungsphase: Das Prüfungsteam analysiert die Risikolage des Unternehmens, legt die Prüfungsstrategie fest und stimmt den Zeitplan mit der Geschäftsführung ab. In der anschließenden Zwischenprüfung werden zentrale Prozesse und das interne Kontrollsystem bereits vor dem Bilanzstichtag untersucht, was den Aufwand rund um den Stichtag selbst reduziert. Die eigentliche Abschlussprüfung am Bilanzstichtag konzentriert sich auf die wesentlichen Bilanzpositionen, die Bewertung und die Vollständigkeit der Angaben im Anhang und Lagebericht. Den Abschluss bildet die Berichterstattung mit Prüfungsbericht und Bestätigungsvermerk, die BDO direkt mit der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat oder Prüfungsausschuss bespricht.

Durch den Einsatz weltweit einheitlicher elektronischer Prüfungstools lassen sich Daten strukturiert auswerten und Auffälligkeiten frühzeitig erkennen. Das verkürzt die Prüfungsdauer, ohne die Prüfungstiefe zu reduzieren.


Welche Vorteile bietet die Zusammenarbeit mit BDO Österreich?

Kund:innen erhalten bei BDO Österreich eine zentrale Ansprechperson, die den gesamten Prüfungsprozess koordiniert, statt sich mit wechselnden Teams abstimmen zu müssen. Als Mitglied des internationalen BDO Netzwerks verbindet BDO Österreich lokale Branchenkenntnis mit globaler Prüfungsmethodik. Das ist besonders für Unternehmen mit Tochtergesellschaften im Ausland ein Vorteil, deren Abschlüsse konsistent und vergleichbar geprüft werden müssen.

  • Klar und nachvollziehbar dokumentierte Prüfungsergebnisse, die auch als Grundlage für Bankengespräche dienen.
  • Ein auf Branche und Unternehmensgröße maßgeschneiderter Prüfungsansatz statt eines standardisierten Verfahrens.
  • Direkter Austausch auf Augenhöhe mit Partner:innen und Senior Expert:innen, nicht nur mit dem Prüfungsteam vor Ort.


Wie sieht eine Abschlussprüfung in der Praxis aus?

Ein mittelständisches Produktionsunternehmen mit Tochtergesellschaften in Mittel- und Osteuropa überschreitet erstmals an 2 aufeinanderfolgenden Stichtagen die Schwellenwerte für eine mittelgroße Kapitalgesellschaft. Damit wird das Unternehmen erstmals zur Abschlussprüfung verpflichtet. Zusätzlich stellt sich die Frage, ob auch eine Konzernabschlussprüfung erforderlich wird. BDO Österreich übernimmt in einem solchen Fall typischerweise die Planung der Erstprüfung, stimmt die Prüfungsansätze mit den BDO Mitgliedsfirmen in den jeweiligen Ländern ab und sorgt dafür, dass Buchhaltung und IT-Systeme rechtzeitig vor dem ersten Prüfungstermin auf die neuen Anforderungen vorbereitet sind.

Häufige Fragen im Bereich Assurance

Ihre Expert:innen für Wirtschaftsprüfung, Abschlussprüfung

Gerhard Posautz

Gerhard Posautz

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Partner, Service Line Lead Assurance
Kontakt
Nicole Doppelhofer

Nicole Doppelhofer

Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin
Director, Prokuristin
Kontakt
Gerhard Fremgen

Gerhard Fremgen

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Partner, Co-Service Line Lead Assurance, Leitung Expert Center Internationale Rechnungslegung
Kontakt
Josef Schima

Josef Schima

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Partner, Leiter Branchencenter Financial Services
Kontakt
Thomas Simon

Thomas Simon

Director, Prokurist
Kontakt
Elisabeth Spohn

Elisabeth Spohn

Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin
Partnerin
Kontakt
Peter Bartos

Peter Bartos

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Partner, Executive Board, Leiter Branchencenter Handel & Konsumgüter
Kontakt
Johannes Waltersam

Johannes Waltersam

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Partner
Kontakt

Quellen

  • Bundesministerium für Justiz, UGB-Schwellenwerte-Verordnung – UGB-SchweVO, BGBl. II Nr. 318/2024, ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2024_II_318/BGBLA_2024_II_318.pdfsig (abgefragt am 19.8.2026).
  • RIS, Unternehmensgesetzbuch § 221, ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001702&Paragraf=221 (abgefragt am 19.8.2026).
  • RIS, Unternehmensgesetzbuch § 268, ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001702&Paragraf=268 (abgefragt am 19.8.2026).
  • RIS, Unternehmensgesetzbuch § 246, ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001702&Paragraf=246 (abgefragt am 19.8.2026).
  • Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen (KSW), Fachgutachten KFS/PG-Reihe, ksw.or.at (abgefragt am 19.8.2026).
  • Verordnung (EU) Nr. 537/2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse, Art. 17, externe Rotation (abgefragt am 19.8.2026).