Whistleblowing - BDO Hinweisgeber:innensystem

Benötigen Sie Hilfe beim Thema Whistleblowing? Sie sind auf der Suche nach einem Hinweisgeber:innensystem, das Ihren Mitarbeiter:innen die Möglichkeit bietet, potenzielle oder tatsächliche Verstöße und Fehlverhalten zu melden? Ist es Ihr Ziel, unethisches Verhalten innerhalb Ihres Unternehmens aufzudecken und zu beenden? 

Die unabhängigen Expert:innen von BDO unterstützen Ihre Organisation von den ersten Schritten bis zur Bearbeitung von Hinweisen.


Die Vorteile des BDO Hinweisgeber:innensystems zusammengefasst:

  • Gesamter Prozess aus einer Hand
  • Konformität mit EU-Whistleblowing-Gesetzen und DSGVO
  • Einfache Verfahren mit vorhersehbaren Abläufen
  • Dokumentation der eingegangenen Hinweise und der Bearbeitung
  • Anonymität und verschlüsselte Kommunikation
     

Ist Ihre Organisation vom „HinweisgeberInnenschutzgesetz“ (HSchG) betroffen?

Das Bundesgesetz zum Schutz bei Hinweisen auf Rechtsverletzungen ist im Februar 2023 in Österreich in Kraft getreten und betrifft sowohl Unternehmen als auch juristische Personen des öffentlichen Sektors ab 50 Arbeitnehmer:innen bzw. Bediensteten. Mehr Informationen über die gesetzlichen Grundlagen finden Sie hier.

Im Rahmen des BDO Hinweisgeber:innensystems unterstützen wir Sie in den folgenden Bereichen:

wisbirt Whistleblowing auge                

 

Entwicklung der Verfahren für Ihr internes Hinweisgeber:innensystem (Konformität mit EU-Whistleblowing-Gesetzen und DSGVO)
Gemeinsam mit Ihnen erheben wir die Anforderungen Ihrer Organisation an einen internen Meldekanal, Ihre bestehenden Prozesse in diesem Zusammenhang und legen Ihre Ziele fest. Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung der Maßnahmen und Prozesse zur Sicherstellung der Regelkonformität.

wisbirt Whistleblowing

 

Einführung und Betreuung von Hinweisgeber:innensystemen (inkl. webbasierten Plattformen)
Hinweisgeber:innensysteme sind ein wichtiger Bestandteil eines funktionsfähigen Compliance Management Systems. Webbasierte Systeme ermöglichen Ihnen dabei eine einfache, nachvollziehbare und gegebenenfalls anonyme Kommunikation mit den Hinweisgeber:innen, wodurch Fehlverhalten im Unternehmen frühzeitig aufgedeckt und das Reputationsrisiko signifikant vermindert werden können.

wisbirt bürotisch 

Übernahme von Aufgaben als Ihre interne Stelle 
Auf Wunsch übernehmen die unabhängigen Expert:innen von BDO die Aufgaben als Ihre interne Stelle. Wir unterstützen Sie bei der Bearbeitung von Hinweisen, der diskreten Aufarbeitung von Compliance-Verstößen und der Durchführung von internen Untersuchungen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.


 

   

Zur Sicherstellung eines wirksamen Compliance Management Systems (CMS) und um ehestmöglich Kenntnis über potenzielle Rechtsverletzungen zu erhalten (bevor Hinweise in die Öffentlichkeit getragen werden), besteht für Unternehmen die Möglichkeit, den Geltungsbereich zu erweitern (z.B. um Betrug, Untreue, Verstöße gegen das Arbeitsrecht etc.) und Hinweisgeber:innen auch bei diesen Meldungen Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen zu gewährleisten.

Bei Hinweisgeber:innensystemen, die über die Anforderungen des HSchG hinausgehen, sind zusätzliche gesetzliche Anforderungen zu berücksichtigen (z.B. Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung, Informations- und Aufbewahrungsfristen, Zustimmung des Betriebsrats).

Unsere Expert:innen stehen Ihnen hierzu gerne für Ihre Fragen und Anliegen zur Verfügung

    

 


EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgeber:innen vom österreichischen Gesetzgeber in nationales Recht umgesetzt

Ob für Ihre Organisation Handlungsbedarf besteht, lesen Sie hier.


 

Sie möchten einen Einblick in weitere Dienstleistungen zur Sicherung von Unternehmenswerten bekommen? Alle Unterstützungsmaßnahmen können Sie hier nachlesen.
 
 Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.