Industriestrompreis und SAG-Novelle: Das ändert sich ab 2027

Förderung & Forschung

Veröffentlicht: 
Ansprechperson(en): Eva Martischnig
Mit der geplanten Novelle des Standortabsicherungsgesetzes (SAG) und dem neuen Industriestrompreisgesetz (ISPG) sollen energieintensive Unternehmen in Österreich ab 2027 umfassender bei ihren Stromkosten entlastet werden. Das jährliche Förderbudget soll auf EUR 250 Mio. steigen und deutlich mehr Branchen sollen antragsberechtigt sein. Allerdings können Unternehmen in Österreich die beiden Förderinstrumente nicht kombinieren1).  Wir haben die geplanten Neuerungen für Sie zusammengefasst.

Beide Instrumente – in der neuen Form – sollen ab dem Kalenderjahr 2027 zur Verfügung stehen und Unternehmen bei hohen Stromkosten entlasten. Während das bestehende SAG ausgeweitet und finanziell aufgestockt werden soll, wird mit dem ISPG ein zusätzliches Förderinstrument geschaffen, das deutlich mehr Wirtschaftszweige erreicht, wie wir bereits berichtet haben. 

Nach dem Ende der Begutachtungsfrist zum Gesetzesentwurf zeichnet sich ab, wer antragsberechtigt sein wird und mit welchen Regelungen Unternehmen rechnen können. Achtung: Bis zur finalen Beschlussfassung kann es noch zu Änderungen kommen. Wir halten Sie auf dem Laufenden!
 

Förderbudget: EUR 250 Mio. jährlich für SAG und ISPG 

Eine der wesentlichen Neuerungen betrifft die finanzielle Ausstattung der Förderinstrumente. Während für das bestehende SAG bislang jährlich EUR 75 Mio. vorgesehen waren, soll das Budget künftig deutlich erhöht werden. Zusätzlich werden Mittel für das neue ISPG bereitgestellt.
  • SAG: Erhöhung von EUR 75 Mio. auf EUR 175 Mio. jährlich
  • ISPG: Neues Förderinstrument mit vorgesehenen EUR 75 Mio. jährlich
  • Gesamtbudget: EUR 250 Mio. jährlich für die Jahre 2027 bis 2029
Damit sollen künftig deutlich mehr Unternehmen von einer Stromkostenentlastung profitieren können. Da die verfügbaren Mittel bei erweitertem Antragsteller:innenkreis dennoch begrenzt sind, ist bei entsprechend hoher Nachfrage von einer aliquoten Kürzung der Förderbeträge auszugehen.
 

SAG-Novelle: 35 statt 13 förderfähige Sektoren ab 2027 

Das Standortabsicherungsgesetz soll weiterhin die energieintensiven Unternehmen unterstützen, die aufgrund hoher indirekter CO₂-Kosten im Strompreis einem internationalen Wettbewerbsnachteil ausgesetzt sind. Durch die Novelle wird das SAG an die überarbeiteten ETS-Beihilfeleitlinien der EU angepasst und der Anwendungsbereich erheblich ausgeweitet:

Waren bisher 13 Sektoren oder Teilsektoren erfasst, sollen es ab 2027 insgesamt 35 sein. Laut Wirkungsfolgenabschätzung der Bundesregierung könnte sich die Zahl der antragsberechtigten Unternehmen von derzeit rund 60 auf bis zu 200 erhöhen2).  

Zu den neu erfassten Wirtschaftszweigen zählen unter anderem:
  • Bergbau, insbesondere Eisenerz- und sonstiger NE-Metallerzbergbau
  • Teile der chemischen Industrie, darunter Farbstoffe, Pigmente und bestimmte chemische Grundstoffe
  • Herstellung von Kunststoffen in Primärformen und synthetischem Kautschuk
  • Herstellung von Batterien und Akkumulatoren
  • Herstellung von Furnier-, Sperrholz-, Holzfaser- und Holzspanplatten
  • Teile der Glasindustrie, etwa Flachglas, Hohlglas und Glasfasern

SAG-Förderhöhe: Sinkende CO₂-Emissionsfaktoren beeinflussen die Entlastung

Die SAG-Förderung wird weiterhin vor allem anhand des CO₂-Emissionsfaktors und der relevanten Stromverbrauchseffizienzbenchmarks berechnet. Da die CO₂-Emissionsfaktoren in den kommenden Jahren schrittweise reduziert werden, ist auch mit einem Rückgang der Förderhöhe zu rechnen:

Jahr    CO₂-Emissionsfaktor (t CO₂/MWh)
2026    0,642
2027    0,564
2028    0,486
2029    0,408

Zum Vergleich: Bisher lag der Faktor bei 0,72 t CO₂/MWh.
Die Reduktion der Emissionsfaktoren kann jedoch durch die Entwicklung der CO₂-Zertifikatspreise teilweise oder vollständig kompensiert werden.
 

Neues Industriestrompreisgesetz: Wer ist antragsberechtigt? 

Mit dem Industriestrompreisgesetz soll ein zweites Förderinstrument geschaffen werden, das auf dem europäischen Clean Industrial Deal State Aid Framework (CISAF) aufbaut. Anders als beim SAG richtet sich das ISPG an einen deutlich breiteren Kreis energieintensiver Unternehmen, der in den EU-Leitlinien definiert ist. 

Laut Wirkungsfolgenabschätzung kommen insgesamt rund 455 Unternehmen für eine Förderung nach dem ISPG infrage. Darunter befinden sich auch bis zu 200 Unternehmen, die künftig unter das SAG fallen könnten3). 

Der Gesetzesentwurf listet insgesamt 90 Wirtschaftszweige zum ISPG auf4).  Zusätzliche Fördermöglichkeiten ergeben sich daher unter anderem für Unternehmen aus folgenden Bereichen:
  • Lebensmittelherstellung
  • Textilindustrie
  • Kunststoffverarbeitung
  • Herstellung keramischer Erzeugnisse
  • Zement- und Baustoffindustrie
  • Herstellung von Kabeln und elektrischen Ausrüstungen
  • Fahrzeug- und Kraftwagenindustrie
Damit eröffnet das ISPG besonders jenen energieintensiven Produktionsunternehmen neue Möglichkeiten, die nicht zum begünstigten Branchenkreis des SAG gehören.
 

ISPG-Förderhöhe: Entlastung von EUR 11 bis 12 je MWh erwartet

Die Förderhöhe des ISPG soll sich am durchschnittlichen österreichischen Großhandelsstrompreis im jeweiligen Abrechnungsjahr orientieren.
Vorgesehen ist eine Entlastung von bis zu 50% des maßgeblichen Großhandelspreises für höchstens 50% des förderfähigen Stromverbrauchs, wobei eine Preisuntergrenze von EUR 50/MWh gilt. Die konkrete Entlastung hängt somit vom Großhandelspreis im jeweiligen Abrechnungsjahr ab.
Die Bundesregierung geht aktuell von einer durchschnittlichen Entlastung von rund EUR 11 bis 12 je MWh aus. Zusätzlich ist ein Flexibilitätsbonus in Höhe von 10% für Investitionen zur Erhöhung der Nachfrageflexibilität vorgesehen.
 

SAG oder ISPG: Welches Förderinstrument ist attraktiver?

Für energieintensive Unternehmen stellt sich künftig die Frage, welches Instrument das geeignete ist. Vom SAG erfasste Branchen sind jedenfalls auch im ISPG antragsberechtigt. Für dieselbe Anlage im selben Abrechnungsjahr ist eine Kumulierung der beiden Förderungen allerdings nicht möglich. Das BMWET geht in der Wirkungsfolgenabschätzung zu den Gesetzen derzeit davon aus, dass die SAG-Förderung in der Regel über der ISPG-Förderung liegt. Betroffene Unternehmen sollten dennoch genau prüfen, welches Instrument für sie im jeweiligen Jahr die höhere Entlastung ermöglicht.
 

Reinvestitionsverpflichtung sinkt auf 50%: Mehr Flexibilität bei Investitionen

Beide Instrumente sind mit der Verpflichtung verbunden, einen Teil der erhaltenen Förderung wieder in geeignete Maßnahmen zu investieren. Die bisherige Reinvestitionsverpflichtung von 80% soll künftig auf 50% der erhaltenen Förderung reduziert werden und auch für das ISPG gelten. 
Neben klassischen Energieeffizienzmaßnahmen sollen verstärkt Investitionen zur Reduktion der Stromsystemkosten und zur Erhöhung der Nachfrageflexibilität berücksichtigt werden.

Dazu zählen je nach gesetzlicher Ausgestaltung und Förderinstrument beispielsweise:
  • Energiespeichersysteme
  • Energie- und Lastmanagementsysteme
  • Maßnahmen zur Flexibilisierung des Stromverbrauchs
  • Investitionen in die Energieeffizienz und Optimierung industrieller Prozesse

Bis wann ist der Antrag zu stellen?

Die Beantragung ist bei beiden Förderungen ähnlich gestaltet. Im Unterschied zum SAG ist beim ISPG voraussichtlich aber kein Energieaudit bzw. Energiemanagementsystem erforderlich. Die Maßnahmen zur Erfüllung der Reinvestitionsverpflichtung sind im ISPG innerhalb von 4 Jahren umzusetzen, im SAG bleiben dafür bis zu 5 Jahre Zeit.

Die Antragstellung soll bei beiden Instrumenten über die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) erfolgen. Anträge sind grundsätzlich bis zum 30.6. des auf das Abrechnungsjahr folgenden Kalenderjahres zu stellen, für das Abrechnungsjahr 2027 also bis zum 30.6.2028. Sollte der Industriestrompreis nicht rechtzeitig durch die Europäische Kommission genehmigt werden, könnte sich die Einreichfrist für diesen bis zum 30.9.2028 verzögern.
 

Was Unternehmen jetzt tun sollten

Auch für Anträge im Rahmen des SAG für das Jahr 2026 gibt es Änderungen. Anträge sind bis 30.6.2027 möglich (unter den bisherigen Regelungen). Es stehen erneut EUR 75 Mio. zur Verfügung. Im Gegensatz zu 2025 sind durch kostenlos zugeteilte Emissionszertifikate aus dem Emissionszertifikatehandel gedeckte Stromverbräuche jedoch nicht mehr förderfähig5).  Unternehmen, die am Emissionszertifikatehandel teilnehmen, sollten daher prüfen, was sich für sie im Vergleich zu 2025 ändert.

Für das Jahr 2027 sollten sich energieintensive Unternehmen in jedem Fall rechtzeitig orientieren, unabhängig davon, ob sie im SAG oder ISPG antragsberechtigt sind. Welches Instrument im Einzelfall die höhere Entlastung bringt, lässt sich erst mit den finalen Regeln und einer Berechnung je Anlage beurteilen.

Klar ist: Die Orientierung zu Förderkriterien und dem besten Vorgehen im Detailfall ist komplex, es zahlt sich aber aus, genauer hinzusehen. Die BDO Förderexpert:innen unterstützen Sie gerne bei der Einordnung der geplanten gesetzlichen Änderungen, der Prüfung und Berechnung Ihrer Fördermöglichkeiten sowie bei der Antragsvorbereitung.
 

1) Parlament Österreich, Industriestrompreisgesetz, ISPG; Standortabsicherungsgesetz, Änderung (135/ME), https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/ME/135 (abgefragt am 29.10.2026). 

2) BMWET, Vorblatt und wirkungsorientierte Folgenabschätzung (SAG), 135/ME XXVIII. GP, https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVIII/ME/135/imfname_1778350.pdf (abgefragt am 29.10.2026). 

3) BMWET, Vorblatt und wirkungsorientierte Folgenabschätzung (ISP), 135/ME XXVIII. GP, https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVIII/ME/135/imfname_1778349.pdf (abgefragt am 29.10.2026). 

4) BMWET, Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über die Förderung der Stromkosten energieintensiver Industrieunternehmen (Industriestrompreisgesetz, ISPG) erlassen sowie das Standortabsicherungsgesetz 2025 geändert werden, 135/ME XXVIII. GP, www.parlament.gv.at/dokument/XXVIII/ME/135/fname_1778348.pdf (abgefragt am 29.10.2026). 

5) BMWET, Förderungsrichtlinien Standortabsicherungsgesetz 2025, https://www.aws.at/fileadmin/user_upload/Downloads/Richtlinie/StandortabsicherungIndustrie_RL_202605.pdf (abgefragt am 29.10.2026).

Häufige Fragen zu SAG-Novelle und ISPG

Ansprechperson(en)

Eva Martischnig ist Director bei BDO. Ihre Schwerpunkte liegen in der Beratung zu nationalen und EU-Förderungen (Forschungsprämie, F&E&I- und Investitionsförderung), der Entwicklung nachhaltiger Förderstrategien und der Implementierung effizienter Förderprozesse in Unternehmen. Außerdem ist sie als Fachvortragende und Mentorin bei der Gründungsgarage Graz tätig.

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