Thermische Sanierung von Gebäuden und Ersatz fossiler Heizungssysteme
Steuerblog voraus in DER STANDARD, am 17. August 2022 von Dominik Bertagnol, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bei BDO
Steuerliche Absetzbarkeit: Thermische Sanierung von Gebäuden und Ersatz fossiler Heizungssysteme
Die thermische Sanierung von Gebäuden und die Anschaffung eines klimafreundlichen Ersatzes für fossile Heizungssysteme sind ab der Veranlagung 2022 steuerlich absetzbar.
Die ökosoziale Steuerreform schafft die Möglichkeit, Ausgaben für Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung als Sonderausgabe ab der Veranlagung 2022 steuerlich geltend zu machen. Ab 2022 sind jene Ausgaben absetzbar, für die das Förderungsansuchen nach dem 31.3.2022 eingebracht und für die die Bundesförderung nach dem 30.6.2022 ausbezahlt wurde.....
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