Steuerwissen für Ärzte

Anlässlich der Präsenz des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und der dadurch ausgelösten Pandemie in geradezu sämtlichen Lebensbereichen, haben wir für Sie eine Sonderausgabe von DOCTAX zusammengestellt, welche Sie dabei unterstützen soll, die finanziellen Möglichkeiten, welche seitens der Bundesregierung und dem Gesetzgeber bereitgestellt werden, zu überblicken und entsprechend in Anspruch nehmen zu können. Außerdem haben wir uns erlaubt, einige aus unserer Sicht essenzielle Hinweise für Sie in unserem Sonderbeitrag einzubauen, da Ihre Berufsgruppe eine von der Pandemie besonders betroffene ist.

Während ein Teil der Ärzteschaft im Kampf gegen die Pandemie Tag und Nacht im Einsatz ist, sind andere Teile der Ärzteschaft mit massiven Umsatzeinbußen konfrontiert und mussten Ihre Praxen auch aufgrund ausbleibender Patienten vorübergehend schließen. Ein großes Herzensanliegen ist es mir, auch hier ein großes Dankeschön an all jene auszusprechen, die unermüdlich für uns im Einsatz sind. Für all jene, die trotz ihrer grundlegenden Bedeutung für die Gesellschaft derzeit mit finanziellen Einbußen zu kämpfen haben, habe ich die Maßnahmen der Bundesregierung und des Gesetzgebers für die Unterstützung der Berufsgruppe der Ärzte kurz zusammengefasst.  

Beginnen möchte ich mit dem wichtigsten finanziellen Thema, der Sicherstellung der Liquidität, damit es beim Bezahlen offener Rechnungen sowie Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge nicht zu Problemen und somit zu Säumniszuschlägen, Mahnungen oder dergleichen kommt.

Für die Einkommens- und Körperschaftsteuer gilt ab sofort, dass die Vorauszahlungen für das Jahr 2020 bis auf null herabgesetzt werden können. Hierzu genügt es einen Antrag zu stellen, worin die Betroffenheit von SARS-CoV-2 glaubhaft gemacht wird und die voraussichtliche Minderung der Bemessungsgrundlage angegeben wird. Dieser Antrag kann unkompliziert über Finanzonline gestellt werden. Weiters ist es möglich, sofern der Vorauszahlungsbetrag nicht ohnehin null ist, einen Antrag auf Nichtfestsetzung zu stellen. Hierbei kann beim Finanzamt angeregt werden, dass der voraussichtliche Steuerbetrag nicht zur Gänze festgesetzt wird, was wiederum eine Reduktion der Vorauszahlung bedeutet. Auch hierzu bedarf es der Glaubhaftmachung der Betroffenheit. Kann eine solche Betroffenheit glaubhaft gemacht werden, sind des Weiteren Stundung und Ratenzahlung sowie der Verzicht auf Stundungszinsen und Säumniszuschläge seitens der Finanz möglich.

Sollten diese Maßnahmen im Einzelfall für die Sicherstellung der Liquidität nicht ausreichen, können beim AWS (austria wirtschaftsservice) Kreditgarantien für eine erforderliche Kreditaufnahme beantragt werden. Diese Garantien stehen KMU´s sowie Personen/Unternehmen, die einen verkammerten oder nicht verkammertern Freien Beruf selbstständig ausüben, zu. Folglich fallen Ärzte neuerdings unter diese Regelung.

Grundsätzlich empfiehlt es sich für alle betroffenen Ärzte, eine Szenarioanalyse & Liquiditätsplanung durchzuführen, um die Liquidität und somit auch den Fortbestand des ärztlichen Betriebs in Zukunft sicherzustellen. Bei all diesen Schritten in Bezug auf die Sicherstellung der Liquidität stehe ich natürliche gerne jederzeit als Ansprechperson zu Verfügung.

Ein weiteres Problem, das mit vorübergehenden Praxisschließungen bzw Umsatzrückgängen einhergeht, verursachen die Personalkosten, die weiter monatlich anfallen. Damit keine Kündigungen notwendig werden, wurden auch hier von der Regierung und dem Gesetzgeber Maßnahmen verabschiedet, die betroffene Betriebe und freiberuflich Tätige unterstützen sollen.

Die, an die ÖGK zu leistenden, Sozialversicherungsbeiträge können bei Liquiditätsengpässen, die auf die aktuelle Situation zurückzuführen sind, bis zu drei Monate gestundet werden. Bei an die SVS abzuführenden Sozialversicherungsbeiträgen ist eine Stundung der Beiträge, eine Ratenzahlungsvereinbarung oder auch eine vorläufige Herabsetzung möglich. Bezüglich der Lohnsteuer, dem Dienstgeberbeitrag, dem Zuschlag zum DB sowie der Kommunalsteuer kann bei der Gemeinde bzw. beim zuständigen Finanzamt ebenfalls eine Stundung oder Ratenzahlung beantragt werden.

Des Weiteren wurde ein neues Kurzarbeitsmodell vorgestellt, das speziell für die Corona-Krise entwickelt wurde. Hierbei kann die Arbeitszeit zeitweilig auf null reduziert werden und muss im gesamten Kurzarbeitszeitraum aber mindestens 10 % betragen. Es wurden auch die Nettoersatzraten des AMS je nach Höhe des Einkommens auf 80 % - 90 % angehoben. Die Dauer der Antragstellung beträgt nun lediglich 48 Stunden.

Unabhängig von den gesundheitlichen und finanziellen Problemen bringt SARS-CoV-2 auch noch eine ganz andere Gefahr mit sich. Durch die Unsicherheiten und die damit verbundenen Ängste vieler Menschen werden vermehrt Cyberkriminelle aktiv, um Geld oder auch persönliche Daten zu stehlen. Daher empfehle ich vor allem jetzt in dieser herausfordernden Zeit noch wachsamer zu sein und auch vermeintlichen E-Mails von öffentlichen Organisationen, Kollegen oder Bekannten nicht blind zu vertrauen, sondern stets achtsam zu sein, damit es auch kein böses Erwachen gibt. Oft werden auch kostenlose Programme oder „Fake Shops“ als Köder benutzt. Ich rate daher, zunächst bei Zweifel, ob die E-Mail/Website „echt“ ist, Ruhe zu bewahren und sich zu nichts drängen zu lassen. Auch wird eine telefonische Nachfrage, ob die Nachricht tatsächlich vom angegebenen Absender kommt, niemand negativ auffassen. Anhänge von unbekannten Absendern sollten grundsätzlich nicht geöffnet werden.

Ich hoffe, dass wir die Krise alle zusammen bald gut überwunden haben und möchte mich nochmals für das tatkräftige Engagement des Berufstands der Ärzte bedanken. Falls irgendwelche Fragen offengeblieben sind, stehe ich jederzeit (als Vorsichtsmaßnahme derzeit aus dem Homeoffice) mit Rat und Tat zur Verfügung. Probleme können so hoffentlich aus der Welt geräumt werden, noch bevor sie entstehen. Ich freue mich auf den Austausch mit Ihnen!

Ihre Patricia Andretsch