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EU-Kommission übernimmt den neuen Leasingstandard IFRS 16

13 November 2017

Die Europäische Kommission hat am 9. November 2017 die Übernahme von IFRS 16 Leasingverhältnisse bekannt gegeben. Unternehmen haben IFRS 16 erstmalig anzuwenden für Geschäftsjahre, die am 1. Jänner 2019 oder später beginnen.

IFRS 16 revolutioniert die Leasingbilanzierung und wird als „biggest accounting change ever“ bezeichnet. Die bisherige Unterscheidung von operating lease und finance lease entfällt. Nunmehr sind – bis auf geringfügige Ausnahmen - alle Leasingverhältnisse in der Bilanz zu aktivieren.

Bereits jetzt sind die Auswirkungen der Anwendung von IFRS 16 im IFRS-Abschluss anzugeben (siehe dazu FMA-Prüfungsschwerpunkte 2017).

In der Veröffentlichung vom 9. November 2017 wurde vier weitere wichtige Änderungen an IFRS von der EU-Kommission übernommen:

  • Klarstellungen zu IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden (anwendbar ab 1. Jänner 2018)
  • Anwendung von IFRS 9 Finanzinstrumente mit IFRS 4 Versicherungsverträge (Änderungen zu IFRS 4, anwendbar ab 1. Jänner 2018)
  • Ansatz von aktiven latenten Steuern für nicht realisierte Verluste (Änderungen zu IAS 12, rückwirkend anwendbar ab 1. Jänner 2017)
  • Angabeninitiative (disclosure initiative, Änderungen zu IAS 7, rückwirkend anwendbar ab 1. Jänner 2017)

Eine vollständige Übersicht von anwendbaren Standards kann hier abgerufen werden.