Über 19.000 Kapital-Zufluss-Meldungen aus der Schweiz und Liechtenstein
15 März 2017
Mit dem Steuerreformgesetz 2015/2016 wurde die Grundlage zur Entdeckung der sogenannten Kapital-abschleicher geschaffen, welche ihr Vermögen vor Inkrafttreten der Steuerabkommen mit der Schweiz und mit Liechtenstein nach Österreich rückgeführt haben. Bis spätestens 31. Dezember 2016 mussten nämlich österreichische Banken Kapitalzuflüsse ab 50.000 EUR aus diesen Ländern an die Finanz melden, wenn nicht eine strafbefreiende, freiwillige Einmalzahlung geleistet wurde.
Wie eine parlamentarische Anfragebeantwortung von Finanzminister Schelling vom 10. März 2017 zeigt, sind bei der Finanzverwaltung insgesamt 19.189 Zufluss-Meldungen eingelangt. Der gemeldete Kapitalzufluss betrug insgesamt über 3,3 Mrd. EUR. Für einen Kapitalzufluss von rd. 80 Mio. EUR haben Steuerpflichtige die Möglichkeit der anonymen Einmalzahlung (iHv. 38 %) gewählt.
Die Abgabenbehörden müssen die einlangenden Meldungen über Kapitalzuflüsse lückenlos prüfen. Soweit von den Steuerpflichtigen nicht ohnehin eine Selbstanzeige abgegeben wurde, werden sicherlich weiter-gehende Ermittlungsverfahren und abgabenbehördliche Prüfungen erfolgen. In der parlamentarischen Anfragebeantwortung hat Finanzminister Schelling erklärt, dass sich die Datenauswertung in der Analysephase befindet, Verfahren wurden bisher nicht eingeleitet.
Grundsätzlich gilt, dass auch dann, wenn noch kein Verfahren seitens der Finanzbehörden eingeleitet wurde, eine Selbstanzeige mit strafbefreiender Wirkung abgegeben werden kann, solange keine Tatentdeckung vorliegt und seitens der Finanz noch keine Verfolgungshandlungen gesetzt wurden. Verfolgungshandlungen sind alle nach außen erkennbare Amtshandlungen eines Gerichtes oder einer Behörde, auch wenn diese dem Verdächtigen (noch) nicht bekannt sind.
Sofern daher bisher weder eine Selbstanzeige gemacht, noch die anonyme Einmalzahlung geleistet wurde, sollte sehr schnell reagiert werden und die konkreten Umstände mit einem Finanzstrafrechtsexperten erörtert werden. Unsere ExpertInnen stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.