VPDG Mitteilungspflicht: Fristen und To-Dos iZm Verrechnungspreisen zum Jahresende
15 Dezember 2017
Österreichische Geschäftseinheiten multinationaler Unternehmensgruppen (MNU), die im Vorjahr einen konsolidierten Umsatz von mehr als EUR 750 Mio. erwirtschafteten, haben seit dem Jahr 2016 bis zum Ende des jeweiligen Wirtschaftsjahres Mitteilungsverpflichtungen zu erfüllen (bei Kalenderwirtschaftsjahren daher wieder bis 31.12.2017), die sich aus dem Verrechnungspreisdokumentationsgesetz (VPDG) ergeben. Seither trifft österreichische Geschäftseinheiten (darunter fallen idR auch reine Betriebstätten) einer betroffenen MNU die jährlich wiederkehrende Verpflichtung das österreichische Finanzamt elektronisch über FinanzOnline zu informieren, welche Geschäftseinheit der multinationalen Unternehmensgruppe den CbCR (Country-by-Country Report) einreicht. Siehe dazu auch unseren folgenden Beitrag:
VERRECHNUNGSPREISDOKUMENTATIONSGESETZ
Regelmäßig wird die oberste Muttergesellschaft einer multinationalen Unternehmensgruppe den CbCR einreichen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann jedoch eine österreichische Geschäftseinheit auch bescheidmäßig in die Verpflichtung zur Einreichung des CbCR verpflichtet werden. Bitte beachten Sie: auch im Ausland bestehen korrespondierende Mitteilungsverpflichtungen. Daher empfehlen wir zu prüfen, ob derartige Mitteilungen im Ausland zu erstellen sind und ob gegebenenfalls die österreichische Gesellschaft als vertretende Geschäftseinheit den CbCR einreichen muss.
Wie kann BDO Sie unterstützen?
- Feststellung einer etwaigen Verpflichtung zur Einreichung des CbCR in Österreich
- Vorbereitung und elektronische Übermittlung der entsprechenden Formulars
- Erhebung der Mitteilungsverpflichtungen im Ausland
- Unterstützung bei der Erstellung von Country by Country Reports
Achtung: Das VPDG sieht neben dem CbCR noch weitere Dokumentationserfordernisse im Zusammenhang mit Verrechnungspreisen vor. Multinationale Geschäftseinheiten müssen bei Überschreiten der Umsatzerlöse von EUR 50 Mio. in zwei vorangegangenen Wirtschaftsjahren ein Master File und ein Local File erstellen und diese Dokumente zum Zeitpunkt der Einreichung der Steuererklärungen verfügbar haben und auf Ersuchen des Finanzamtes innerhalb von 30 Tagen vorlegen. Auch in diesem Zusammenhang unterstützen Sie unsere Experten gerne.