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Neuer Vorschlag der EU-Kommission zur Betrugsbekämpfung auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer

08 März 2019

Künftig sollen Zahlungsdienstleister sämtliche Zahlungsdaten an die Steuerbehörden übermitteln

Der Mehrwertsteuerausfall in den EU-Mitgliedsstaaten bei grenzüberschreitenden B2C-Lieferungen im elektronischen Geschäftsverkehr wird auf rund 5 Mrd. EUR pro Jahr geschätzt. Ziel der Europäischen Kommission ist, die Mehrwertsteuerausfälle für die Mitgliedsstaaten zu verringern und damit zu gerechten Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen beizutragen. Eine Maßnahme zur Betrugsbekämpfung soll der vorliegende Vorschlag der Europäischen Kommission vom 12. Dezember 2018 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 in Hinblick auf die Stärkung der Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden bei der Betrugsbekämpfung sowie zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG in Hinblick auf die Einführung bestimmter Anforderungen für Zahlungsdienstleister sein.

Bei mehr als 90% der von europäischen Verbrauchern getätigten Online-Käufen werden die Zahlungen über Zahlungsdienstleister abgewickelt. Um einen Zahlungsvorgang auszuführen, verfügt dieser über bestimmte Informationen zur Identifizierung des Empfängers der Zahlung sowie über Angaben zur Höhe des Betrags, dem Datum des Zahlungsvorgangs und dem Herkunftsmitgliedstaat der Zahlung. Die Steuerbehörden würden diese Informationen benötigen, um Abgabenhinterziehung und Steuerbetrug entdecken und eindämmen zu können. Daher sollen, wenn die vorliegenden Pläne der EU-Kommission umgesetzt werden, künftig Zahlungsdienstleister die erforderlichen Informationen an die jeweiligen Steuerbehörden übermitteln.

Zu diesem Zweck ist ein neues zentrales elektronisches System von Zahlungsinformationen, das „Central Electronic System of Payment Information“ (CESOP), vorgesehen. Die zuständigen nationalen Steuerbehörden sollen die von in ihrem Mitgliedstaat ansässigen Zahlungsdienstleistern erhaltenen Informationen an das CESOP übermitteln. Das CESOP wird formale Übermittlungsfehler korrigieren und die von den Behörden übermittelten Zahlungsinformationen je Zahlungsempfänger aggregieren. Anschließend wird das CESOP die Informationen analysieren (also die Zahlungsinformationen mit den bereits vorliegenden Mehrwertsteuerinformationen abgleichen). Durch den Datenabgleich haben die Behörden beispielsweise die Möglichkeit zu überprüfen, ob Unternehmern die Lieferschwelle in den jeweiligen Mitgliedstaaten überschritten haben (und daher am Empfänger-Ort der Lieferung umsatzsteuerpflichtig sind) bzw. ob sie ihren abgabenrechtlichen Verpflichtungen in den einzelnen Mitgliedstaaten nachgekommen sind. Die Behörden können künftig rascher in- und ausländische Unternehmen identifizieren, welche ihren Mehrwertsteuerpflichten nicht nachkommen.

Durch die Meldung von Zahlungsdaten an die Steuerbehörden entstehen den Zahlungsdienstleister Verwaltungsaufwendungen für die Implementierung und Durchführung der Meldung. Es wird angedacht, dass diese zum Teil durch die Steuerverwaltungen (einmalig MEUR 7,5 und wiederkehrende Kosten von MEUR 2,9 jährlich) und durch die Europäischer Kommission (einmalig MEUR 11,8 und wiederkehrende Kosten von MEUR 4,5 jährlich) getragen werden.

Die Einführung eines zentralen elektronischen Registers über sämtliche durch Zahlungsdienstleister durchgeführte Zahlungen stellt einen weiteren Schritt zur Herstellung einer absoluten Steuertransparenz dar. Die Analyse der durch die Meldungen erhaltenen gigantischen Datenmengen durch die Finanzverwaltung scheint herausfordernd. Doch selbst allfällig im Rahmen des Datenabgleichs durch CESOP erkannte Lücken bedeuten noch nicht, dass Abgabepflichtige ihren Steuerpflichten nicht korrekt nachgekommen sind. Der IBAN des Auftraggebers einer Zahlung muss nämlich nicht zwangsläufig mit seinem physischen (Wohn-)Sitz oder dem Ort, an dem die Warenlieferung ausgeführt wurde, übereinstimmen. Es bleibt daher die konkrete Umsetzung bzw. Ausgestaltung durch den Rat der Europäischen Union und der nationalen Gesetzgeber abzuwarten, ob durch die Etablierung einer gemeinsamen Datenbank über Zahlungsdaten der Umsatzsteuerbetrug besser bekämpft werden kann.

Gerne halten wir Sie über die weiteren Entwicklungen zu diesem Thema am Laufenden und stehen für detailliertere Informationen gerne zur Verfügung.