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Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet

26 August 2019

Baldige Einführung der Zinsschranke zu erwarten?

Zur Bekämpfung der Verringerung der Steuerbemessungsgrundlage sowie zur Vermeidung von grenzüberschreitenden Gewinnverlagerungen (Base Erosion and Profit Shifting) verabschiedete der Rat der Europäischen Union am 20. Juni 2016 die Anti-Tax-Avoidance Directive (ATAD). Darin werden die EU-Mitgliedsstaaten aufgefordert, einen Mindeststandard an Maßnahmen gegen Base Erosion and Profit Shifting in der EU zu gewährleisten. Neben der Wegzugs- und Hinzurechnungsbesteuerung (CFC-Regime) ist die Einführung einer Zinsschranke ein zentrales Thema. Während Österreich die Vorgaben einer CFC-Regelung bereits in das nationale Recht übernommen hat, ist eine Regelung zur Zinsschranke noch nicht umgesetzt worden. Österreich nimmt nämlich die verlängerte Umsetzungsfrist bis zum 1.1.2024 in Anspruch, die nur bei vergleichbaren nationalen Abzugsbeschränkungen zusteht.

Wie bereits in unserer Information vom 23.1.2019 berichtet, wurde die nationale Regelung zur Beschränkung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Fremdkapitalzinsen (§ 12 Abs. 1 Z 10 KStG) von der Kommission am 07.12.2018 als unzureichend bewertet. Daher wäre Österreich bereits seit 31.12.2018 zur Umsetzung der Zinsschrankenregelung in nationales Recht verpflichtet gewesen.

Nun hat die Kommission am 25. Juli 2019 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Republik Österreich eingeleitet, mit dem Österreich zur Umsetzung der Anti-Tax Avoidance Directive Zinsschranke (Richtlinie (EU) 2016/1164 des Rates) aufgefordert wird. Österreich hat darauf innerhalb von zwei Monaten mittels einem detaillierten Antwortschreiben zu reagieren. Vertritt die Kommission anschließend immer noch die Ansicht, dass die österreichische Regelung nicht mit dem EU-Recht einhergeht, könnte Österreich eine Klage wegen Nichtumsetzung vor dem EuGH drohen. Um dies zu vermeiden, müsste Österreich eine baldige Umsetzung der Zinsschrankenregelung in nationales Recht vornehmen.

Daher ist zu empfehlen, bereits jetzt die Folgen einer möglichen Einführung der Zinsschranke zu analysieren, um frühzeitig eventuelle negative steuerliche Auswirkungen zu vermeiden. Sollten Sie dabei Unterstützung benötigen, zögern Sie nicht uns persönlich zu kontaktieren.

 

Ansprechpartner

Stephanie Novosel
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