Die ökosoziale Steuerreform wurde am 3.10.2021 von der Bundesregierung vorgestellt. Sie kombiniert Elemente der Nachhaltigkeit mit jenen der Konkurrenzfähigkeit und wirtschaftlicher Erleichterung. Dabei soll eine Entlastung in der Höhe von EUR 18 Mrd. bis zum Jahr 2025 erreicht werden. Die nachfolgende Zusammenfassung stellt die wesentlichsten Ziele der Reform dar.
Mit der Steuerreform wird sowohl eine Entlastung von Unternehmen, aber auch jene von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern angestrebt.
Die Reform beinhaltet unter anderem das Ziel, die Körperschaftsteuer bis 2024 von 25 auf 23% zu senken. Damit wird versucht, dem im Regierungsprogramm festgelegten Wert von 21% einen Schritt näherzukommen. Des Weiteren ist die Einführung des Investitionsfreibetrags von Relevanz, der die Investitionsprämie zum Vorbild hat und dadurch Innovationen von Unternehmen unterstützen soll. Insgesamt sollen die Unternehmen bis zu einem Betrag von EUR 700 Mio. pro Jahr entlastet werden.
Ein weiterer Schwerpunkt der Reform ist der sogenannte Carbon Leakage. Die österreichische Bundesregierung hat sich in der Thematik der Besteuerung von CO₂–intensiven Unternehmen dazu entschlossen, dem deutschen Modell zu folgen. Das bedeutet: Auch die CO₂-Preise, die von der deutsche Bundesrepublik angesetzt wurden, werden übernommen. Dabei beträgt die CO₂–Bepreisung ab 2022 EUR 30 pro Tonne, ab 2023 EUR 35, ab 2024 EUR 45 und ab 2025 EUR 55 pro Tonne. Die Einnahmen, die aus dieser CO₂-Bepreisung erzielt werden, werden in Form des regionalen Klimabonus an Bürgerinnen und Bürger zurückbezahlt. Die Rückvergütung ist ein gestaffelter Bonus, der sich unter Berücksichtigung der Infrastruktur und der öffentlichen Anbindung wie folgt darstellt:
Klassen |
Bonus |
Urbane Zentren mit höchstrangiger ÖV-Erschließung |
EUR 100
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Urbane Zentren mit zumindest guter ÖV-Erschließung
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EUR 133
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Zentren sowie das Umland von Zentren mit zumindest (guter) Basiserschließung
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EUR 167
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Ländliche Gemeinden und Gemeinden mit höchstens Basiserschließung
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EUR 200
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Des Weiteren wurde der Gewinnfreibetrag von 13 auf 15% erhöht, wovon Selbstständige profitieren werden.
Es wird ein sogenanntes Mitarbeiter-Gewinnbeteiligungsmodell eingeführt. Der Freibetrag beträgt bis zu EUR 3.000 pro Jahr und pro beschäftigter Person. Dadurch werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um bis zu EUR 3.000 entlastet. Zudem kommt es ab Juli 2022 zu einer Verminderung der zweiten Einkommensteuerstufe von 35 auf 30%. Die Senkung der dritten Einkommensteuerstufe von 42 auf 40% erfolgt ab Juli 2023, wobei eine maximale Entlastung von bis zu EUR 580 im Jahr erreichbar ist. Für Eltern soll der Familienbonus von derzeit EUR 1.500 auf EUR 2.000 pro Kind erhöht werden.
Ferner werden ab Juli 2022 die Beiträge der Krankenversicherung für Einkommen, die bis zu EUR 2.600 monatlich reichen, auf 1,7% gesenkt. Von dieser Regelung profitieren vor allem einkommensschwache Personen. Mit der Steuerreform wird eine jährliche Entlastung in der Höhe von EUR 4,55 Mrd. des Faktors Arbeit erwartet.
Steuertarifsenkungen |
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Körperschaftsteuer |
25% ⇒ 23%
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2. Einkommensteuerstufe
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35% ⇒ 30%
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3. Einkommensteuerstufe
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42% ⇒ 40%
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KV – Beiträge für Einkommen bis EUR 2.600 brutto/Monat
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Auf 1,7%
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Lesen Sie dazu auch das Interview von Peter Bartos mit der APA!