Steuerfreier Corona-Bonus
17 Dezember 2021
Wie schon im Kalenderjahr 2020 können Arbeitgeber ihren Mitarbeiter:innen auch für das Kalenderjahr 2021- als Anerkennung für den in der Corona-Krise geleisteten außergewöhnlichen Einsatz - Bonuszahlungen und Zulagen bis zu einem Betrag von EUR 3.000 pro Arbeitnehmer:in lohnsteuer-, sozialversicherungs- und lohnnebenkostenfrei (DB, DZ und KommSt) auszahlen.
Voraussetzung dafür ist, dass diese Zahlungen
- keine Umwandlung schon bisher gewährter Bonifikationen darstellen,
- ausschließlich zum Zweck der Belohnung im Zusammenhang mit Covid-19 stehen und
- bis Februar 2022 ausbezahlt werden.
Belohnungen, die aufgrund bisheriger Leistungsvereinbarungen gezahlt werden, sind somit nicht steuerfrei. Eine steuerfreie Auszahlung eines Corona-Bonus im letzten Jahr steht einer erneuten steuerfreien Auszahlung für 2021 jedoch nicht entgegen.
Dies hat der Nationalrat am 16. Dezember 2021 beschlossen, die Gesetzwerdung bleibt noch abzuwarten.