Steuerfreier Corona-Bonus

Wie schon im Kalenderjahr 2020 können Arbeitgeber ihren Mitarbeiter:innen auch für das Kalenderjahr 2021- als Anerkennung für den in der Corona-Krise geleisteten außergewöhnlichen Einsatz - Bonuszahlungen und Zulagen bis zu einem Betrag von EUR 3.000 pro Arbeitnehmer:in lohnsteuer-, sozialversicherungs- und lohnnebenkostenfrei (DB, DZ und KommSt) auszahlen.

 

Voraussetzung dafür ist, dass diese Zahlungen

  • keine Umwandlung schon bisher gewährter Bonifikationen darstellen,
  • ausschließlich zum Zweck der Belohnung im Zusammenhang mit Covid-19 stehen und
  • bis Februar 2022 ausbezahlt werden.

 

Belohnungen, die aufgrund bisheriger Leistungsvereinbarungen gezahlt werden, sind somit nicht steuerfrei. Eine steuerfreie Auszahlung eines Corona-Bonus im letzten Jahr steht einer erneuten steuerfreien Auszahlung für 2021 jedoch nicht entgegen.

Dies hat der Nationalrat am 16. Dezember 2021 beschlossen, die Gesetzwerdung bleibt noch abzuwarten.

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