Steuerliche Optimierung durch Holding-Strukturen

Das Advertorial – Steuerbegünstigte Mitarbeiter:innen-Gewinnbeteiligung –  ist in OÖ Nachrichten am 17.2.2022 erschienen.


 

Eine Holding-Struktur ist nicht nur für Konzerne steuerlich attraktiv, sondern auch für den Mittelstand. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die wesentlichen Vor- und Nachteile.

Was ist eine Holding-Struktur?
Eine Holding-Struktur liegt vor, wenn eine Kapitalgesellschaft (Holding) an einer anderen Kapitalgesellschaft beteiligt ist.

Unternehmer:in
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Holding-Gesellschaft
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Operative Gesellschaft


Steuerfreie Gewinne und Zinsabzug für Fremdkapital in der Holding

Die Zwischenschaltung einer Holding kann steuerliche Vorteile mit sich bringen. Ein zentraler Punkt ist die Beteiligungsertragsbefreiung für die Körperschaftsteuer: Wenn die operative Gesellschaft ihren Gewinn an die Holding ausschüttet, ist bei dieser die Ausschüttung von der Körperschaftsteuer befreit. Dies gilt unabhängig von der prozentuellen Beteiligungshöhe und Beteiligungsdauer. Die ausschüttende operative Gesellschaft hat grundsätzlich auch keine Kapitalertragsteuer (KESt) einzubehalten. Diese fällt erst dann an, wenn Gewinne von der Holding an natürliche Personen ausgeschüttet werden. Eine Holding-Struktur ist folglich vorteilhaft, um ausgeschüttete Gewinne einer operativen Gesellschaft bei der Holding steuerfrei zu vereinnahmen und anzusammeln, um sie in weiterer Folge wieder zu reinvestieren.

Steuerlich besonders attraktiv ist der Einsatz einer Beteiligungsholding. Denn im Gegensatz zu natürlichen Personen besteht in einer Holding die Möglichkeit, Zinsen aus Krediten für Beteiligungskäufe steuerlich geltend zu machen. Die steuerfrei erhaltenen Gewinne können außerdem genutzt werden, um Kredite zurückzuzahlen. Natürliche Personen müssen hingegen Gewinnausschüttungen versteuern und können nur den Rest für die Rückzahlung von Krediten verwenden.

 

Die Veräußerung von Beteiligungen in der Holding

Wenn die Holding Beteiligungen veräußert, fallen grundsätzlich 25% Körperschaftsteuer an. Ein besonderes Privileg besteht jedoch für bestimmte Beteiligungen an Auslandsgesellschaften. Beträgt die Beteiligungsquote mindestens 10% und wird die Beteiligung von der Holding seit mehr als einem Jahr gehalten, ist der Veräußerungsgewinn grundsätzlich zur Gänze steuerfrei.

Der Verkauf von in- und ausländischen Beteiligungen bei natürlichen Personen wird mit dem besonderen Steuersatz in Höhe von 27,5% besteuert. Obwohl die Steuerbelastung in der Holding geringer erscheint, ist zu bedenken, dass der Gewinn aus der Beteiligungsveräußerung noch aus der Holding ausgeschüttet werden muss. Die Ausschüttung unterliegt, wenn natürliche Personen an der Holding beteiligt sind, der 27,5%igen KESt.

 

Exit aus der Holding-Struktur

Eine Holding kann mit allen Beteiligungen verkauft werden. Das führt zu einer Steuerbelastung in Höhe von 27,5% für die natürliche Person. Für einzelne Beteiligung der Holding besteht die Möglichkeit, diese – unter steuerlicher Begleitung – zunächst steuerneutral aus der Holding-Struktur herauszulösen. Im Ergebnis wird diese Beteiligung dann wieder von den Gesellschaften der Holding direkt gehalten.

 

Fazit

Die Nutzung von Holding-Strukturen bildet in der betrieblichen Praxis eine von vielen Möglichkeiten steueroptimal zu agieren. Die Errichtung einer Holding ist dabei grundsätzlich ohne großen Aufwand möglich und stellt bei einem passenden Geschäftsmodell oder in der Anfangsphase eines Unternehmens eine interessante Alternative dar, um Gewinne steuerfrei anzusammeln und die Steuerbelastung gering zu halten.

Sowohl bei der Errichtung und optimalen steuerlichen Nutzung einer Holding-Struktur als auch bei einer möglichen Auflösung stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.

 

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