Pillar II

Was ist Pillar II?

Das von der OECD ausgearbeitete und von der EU durch eine Richtlinie umgesetzte Konzept der sogenannten Pillar II Regelungen sieht eine globale Mindestbesteuerung in Höhe von 15% auf Unter- nehmensgewinne vor. Ziel ist die Eindämmung des Steuerwettbewerbs. 
 

Welche Unternehmen sind betroffen? 

In den Anwendungsbereich der EU-RL fallen alle Konzerne (auch rein inländische), die zumindest über eine beherrschende Beteiligung an einem Tochterunternehmen verfügen – auch wenn diese aufgrund Wesentlichkeitskriterien nicht Teil des Konzernabschlusses sind – oder wenn sie eine ausländische Betriebsstätte unterhalten. Zudem muss der Konzern einen konsolidierten Jahresumsatz von mehr als MEUR 750 in mindestens zwei der vier vorangegangenen Wirtschaftsjahre erzielt haben (Anlehnung an CbCR-Umsatzgrenzen).

Gewisse Ausnahmen bestehen für:

  • Bestimmte Körperschaften (z.B. Körperschaften des öffentlichen Rechts, Fonds), sofern diese die oberste Muttergesellschaft sind
  • Unternehmensgruppen, die in einem Staat weniger als MEUR 10 Umsatz und MEUR 1 Gewinn erwirtschaften
  • Rein nationale Konzerne in den ersten 5 Jahren der Aufnahme der internationalen Tätigkeit 

Die EU-RL ist für Wirtschaftsjahre anwendbar, die ab dem 31.12.2023 beginnen. Der österreichische Umsetzungsentwurf wird mit Juni 2023 erwartet.

 

Wie wird die globale Mindeststeuer berechnet?

Die globale Mindeststeuer ist jeweils auf Länderebene zu berechnen. Ausgangspunkt ist das Ergebnis vor Steuern auf Basis der Handels- bilanz II (d.h. vor Konsolidierungsbuchungen). Zur Überleitung des bilanziellen Ergebnisses zum steuerlichen Ergebnis (sogenanntes„GloBE Income“) sind diverse, hochkomplexe Anpassungsrechnungen durchzuführen. ACHTUNG: Durch die Anpassungsrechnungen kann es auch in Hochsteuerländern wie Österreich zu einer effektiven Niedrigbesteuerung i.S.d. Pillar II kommen!

Die Regelungen sehen eine Substanzausnahme vor. Sie ermöglicht es einzelnen Ländern weiterhin, steuerliche Anreize zu bieten, um die Wirtschaftstätigkeit mit echter Substanz zu fördern. Vereinfachende Safe Harbor Regelungen finden auf Wirtschaftsjahre Anwendung, die bis spätestens 31.12.2026 beginnen.

 

Welche Herausforderungen werden in der Praxis auf Konzerne zukommen? 

  • Wahl des Rechnungslegungsstandards: Auf Basis der Regelungen zeigt sich, dass durch die Wahl des Rechnungslegungsstandards noch Einfluss auf eine allfällige Steuerzahlung genommen werden kann.
  • Datenaufbereitung: Aufgrund des neuartigen Berech- nungsansatzes von Pillar II – teilweise losgelöst vom österreichischen Unternehmens- und Steuerrecht – kommt der Verfügbarkeit und Aufbereitung des zur Berechnung notwendigen Datenmaterials enorme Bedeu- tung zu. Es ist daher zu prüfen, wie die erforderlichen Informationen möglichst effizient und idealerweise automatisiert erlangt und verarbeitet werden können.
  • Konzernweite Prozesse: Durch die Komplexität der Regelungen wird eine effiziente Kommunikation zwi- schen Accounting, Steuerrechtsabteilung und IT- Department erforderlich sein, damit die geforderten Daten in der benötigten Qualität zeitgerecht zur Verfügung stehen können. Dies kann dazu führen, dass bestehende Prozesse angepasst werden müssen.
  • IKS: Durch die auf OECD- und EU-Ebene initiierten Projekte, die zu immer umfassenderen Compliance-Verpflichtungen führen, kann auch eine Anpassung des internen Steuerkontrollsystems notwendig werden. 
     

So unterstüzen wir Sie 

  • Gemeinsame Erstellung eines Fahrplans
  • Erstanalyse des effektiven Steuersatzes bzw. der Anwendbarkeit der Safe Harbor Regelungen
  • Vorteilhaftigkeitsanalyse IFRS vs. UGB für den Konzernabschluss bzw. für die nationalen Handelsbilanzen II
  • Beratung bei der Datenbeschaffung und -aufbereitung
  • Beratung i.Z.m. IKS/SKS und Prozessberatung hinsichtlich Year-end Work und organisatorischen Aspekten (Integration von Steuer- und Group Tax Abteilung)

 

Der Farbplan für die Umsetzung von Pillar II

Phase 1                Betroffenheitsanalyse Im Rahmen eines Workshops lernen Sie die für Ihr Unternehmen maßgeblichen Regeln des Pillar II kennen. Wir nehmen eine individuelle Prüfung der spezifischen Auswirkungen der EU-RL auf Ihr Unternehmen vor: Zuerst erfolgt die Analyse Ihrer Konzernstruktur, sodass die betroffenen Geschäftseinheiten identifizierbar, mögliche Ausnahmeregelungen und Sonderbestimmungen erkennbar werden. Auf Basis dieser Bestandsaufnahme entsteht Ihr spezifischer Fahrplan.

 

Phase 2    Datenanalyse Als nächstes untersuchen wir, welche Daten für die Berechnung des GloBE-Einkommens und der GloBE-Steuern für Ihr Unternehmen benötigt werden. Das Ergebnis bildet zusammen mit den bereits vorhandenen Daten eine erste Grundlage. Aus dieser leiten wir Ihre Verbesserungspotenziale i.Z.m. Datenverfügbarkeit bzw. einer systemseitigen Aufbereitung der notwendigen Daten ab.

 

Phase 3    Simulationsrechnung Im Anschluss werden Pilotberechnungen durchgeführt – entweder nur für Niederlassungen in Risikoländern oder bereits für Ihre gesamte Gruppe. Um das Anfallen einer Ergänzungssteuer zu vermeiden, analysieren wir all Ihre Möglichkeiten (z.B. Bilanzpolitik, Restrukturierung, Wahl des Rechnungslegungsstandards).
Anhand einer ersten Simulationsrechnung können Sie vorab erkennen, in welcher Höhe eine mögliche Ergänzungssteuer ausfallen könnte. Auch Hochsteuerländer wie Österreich können aufgrund der Systematik der Pillar II Regelungen in bestimmten Situationen unter die geforderte Mindestbesteuerung von 15% fallen.

 

Phase 4    Konzeption der Prozess- und Technologieunterstützung Damit die GloBE-Berechnungen reibungslos funktionieren, sind Änderungen in den Reporting-Prozessen notwendig. Gemeinsam erarbeiten wir eine Lösung zur Prozessimplementierung, damit die optimale Verfügbarkeit Ihrer Datengrundlage gewährleistet ist.
Durch die Umsetzung von Pillar II wird es zu einem erhöhten Datenfluss kommen. Darum folgt eine Überprüfung, ob Ihre IT-Systeme fit für Pillar II sind: Lösungsvorschläge zur Verbesserung Ihrer IT-Lösungen inklusive. In Abhängigkeit von der konkreten rechtlichen Ausgestaltung in Österreich kann es auch einer Adaption der Steuerumlagevereinbarung bedürfen.

 

Phase 5    Umsetzung der Prozesse in das laufende Tax-Compliance Management Sie können jederzeit auf Unterstützung bei der Umsetzung und Implementierung von Pillar II in die bestehende Tax Compliance, bei der Adaptierung von Group Accounting sowie Tax Manuals inklusive Training Ihrer Mitarbeiter:innen zählen.

 

 

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