Energiekostenzuschuss und weitere Umweltförderungen

Die Energiekosten steigen stetig und private Haushalte wie auch Unternehmen geraten immer mehr ins Straucheln, wenn es um die Finanzierung des Energieverbrauchs geht. Dieser Oktober ist zwar mit Abstand einer der mildesten in der Geschichte (liebe Grüße von der Klimakrise), aber die kalte Jahreszeit lässt bestimmt nicht mehr viel länger auf sich warten. Das lässt die Rufe nach dem schon seit einigen Monaten versprochenen Energiekostenzuschuss immer lauter werden. Doch wann kommt er endlich? Bereits am 6. Juli 2022 wurde er vom Nationalrat beschlossen, doch seitdem heißt es, dass die konkreten Rahmenbedingungen und Details in weiterer Folge in Förderrichtlinien konkretisiert werden sollen, doch irgendwie wurde deren Veröffentlichung immer wieder zeitlich nach hinten geschoben. Ende September wurde zumindest bekannt gegeben, dass das vorgesehene Budget von 450 Mio. EUR auf 1,3 Mrd. EUR erhöht werde. Allerdings schien gerade diese Änderung zu einer weiteren Verzögerung zu führen. Doch seit dieser Woche steht nun fest, dass zumindest die Voranmeldung vom 7. bis 21. November möglich ist.

 

Wie funktioniert der Energiekostenzuschuss?

Ziel der Förderung ist es, „energieintensive Unternehmen“, die besonders unter den hohen Energiekosten leiden, im Jahr 2022 mit einem Zuschuss für Mehrkosten in Energie zu entlasten. „Energieintensive Unternehmen“ sind dabei jene Unternehmen, deren Höhe der Energiekosten mindestens 3% des Produktionswertes auf Basis des Jahresabschlusses 2021 (oder des letztverfügbaren Abschlusses) beträgt. Hierfür ist eine Bestätigung einer Steuerberatungs-, Wirtschaftsprüfungs- oder Bilanzbuchhaltungskanzlei erforderlich.

Darüber hinaus können auch Unternehmen mit einem Umsatz von nicht mehr als EUR 700.000 (gemäß letztverfügbarer Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuererklärung) einen Antrag stellen. Unternehmen mit Umsatzerlösen < EUR 700.000 sind somit unabhängig von der Höhe ihrer Energiekosten im Vorjahr antragsberechtigt.

Der Produktionswert wird in der Energiesteuer-Richtlinie geregelt:

 

Umsatz
+/- Vorratsveränderungen bei fertigen und unfertigen Erzeugnissen
+/- Vorratsveränderungen bei zum Wiederverkauf erworbenen Waren und Dienstleistungen
- Käufe von Waren und Dienstleistungen zum Wiederverkauf


Produktionswert

 

Pro Unternehmen darf ein Antrag eingebracht werden und der förderfähige Zeitraum erstreckt sich vom 1. Februar bis zum 30. September 2022. Die Berechnung der Förderhöhe wird in vier Stufen vorgenommen: 

Stufe

Voraussetzung

Was wird gefördert?

Förderhöhe pro Unternehmen in EUR

1

  • Jährliche Energiekosten von mind. 3% des Produktionswerts bzw. Umsatzes

Förderung der Energiekosten (Erdgas, Strom, Treibstoffe) mit 30% der Preisdifferenz zum Vorjahr

Mind. 2.000 – max. 400.000

2

  • Jährliche Energiekosten von mind. 3% des Produktionswerts bzw. Umsatzes
  • Verdoppelung der Energiepreise (Erdgas, Strom) von 2021 auf 2022

70% des Vorjahresverbrauchs mit maximal 30% gefördert

Max. 2 Mio.

3

  • Jährliche Energiekosten von mind. 3% des Produktionswerts bzw. Umsatzes
  • Verdoppelung der Energiepreise (Erdgas, Strom) von 2021 auf 2022
  • Betriebsverlust aufgrund hoher Energiekosten

70% des Vorjahresverbrauchs mit maximal 50% gefördert.

 

Max. 25 Mio.

4

  • Jährliche Energiekosten von mind. 3% des Produktionswerts bzw. Umsatzes
  • Verdoppelung der Energiepreise (Erdgas, Strom) von 2021 auf 2022
  • Betriebsverlust aufgrund hoher Energiekosten
  • Ausgewählte Branchen (Stahl-, Zement-, Glas-, Papierhersteller)

70% des Vorjahresverbrauchs mit maximal 80% gefördert.

 

Max. 50 Mio.

 

Herauszuheben ist, dass Treibstoffe (Diesel, Benzin) nur in Stufe 1 berücksichtigt werden, in Stufe 1 bis 4 zählen nur Ausgaben für Strom und Erdgas zu den Energiekosten. Zusätzlich werden mit höher werdender Berechnungsstufe der nicht rückzahlbare Zuschuss als auch die maximale Förderung pro Unternehmen höher, jedoch sind daran strengere Voraussetzungen geknüpft. Für Kleinstunternehmen mit einer Fördersumme unter 2.000 EUR (siehe Stufe 1) ist ein Pauschalmodell vorgesehen, das aber noch nicht ausgearbeitet ist.

Auch wenn angesichts der voranschreitenden Zeit diese Angaben schon etwas fragwürdig sind: Die Beantragung sollte im Zeitraum von Ende Oktober 2022 bis Mitte November 2022 möglich sein. Vom Unternehmen ist nun zumindest eine Voranmeldung über den aws Fördermanager durchzuführen. Dies ist ab 7.11.2022 möglich, Achtung: hier gilt das First come, First served Prinzip!

Anschließend erhält man Information über den Zeitraum für die tatsächliche Antragseinreichung direkt über die aws.

So weit, so gut, allerdings ist der Energiekostenzuschuss zusätzlich an ökologische Bedingungen geknüpft, die Förderung gibt es also nicht umsonst: Unternehmen verpflichten sich, vom Zeitpunkt der Förderzusage bis zum 31. März 2023 Energiesparmaßnahmen wie beispielsweise keine Beleuchtung außerhalb der Betriebszeiten, keine Heizung im Außenbereich und kein dauerhaftes Offenhalten von Außentüren einzuhalten. Größere Betriebe müssen darüber hinaus ein Energiesparkonzept in Form eines Energieaudits vorlegen.

 

Welche Maßnahmen wurden neben dem Energiekostenzuschuss noch gesetzt?

Neben den laufenden Debatten über den Energiekostenzuschuss hat die Regierung bereits ein Maßnahmenpaket mit einem Volumen von 32,7 Mrd. EUR zur Abfederung der hohen Energiekosten gesetzt. Hauptsächlich geht es dabei um die Entlastung von Haushalten, um die Kaufkraft zu erhalten, doch auch Betriebe werden entlastet. Mit dabei sind beispielsweise eine Reduktion der Energieabgaben um 900 Mio. EUR, eine Attraktivierung der Energieabgabenvergütung für energieintensiv produzierende Unternehmen, ein Entfall der Ökostromkosten in Höhe von 870 Mio. EUR, steuer- und SV-freie Prämien und das Gasdiversifizierungsgesetzt, um nur einige zu nennen.

 

Wer noch nicht gestartet hat, wann, wenn nicht jetzt? Weitere Förderangebote im Bereich Umwelt

Zusätzlich zu den bestehenden Maßnahmepaketen wird seitens öffentlicher Hand derzeit ein äußerst großes Angebot bereitgestellt, um grundsätzlich Energiekosten einzusparen, also dem Ursprung des Leidens der hohen Energiekosten entgegenzuwirken. Zum einen wird die eigene Energieerzeugung stark unterstützt, zum anderen können geförderte Energieberatungen in Anspruch genommen werden, die weiters zu einer geförderten Umsetzung diverser Energiesparmaßnahmen führen kann. Unternehmen, die rechtzeitig in Energieautarkie investiert haben, profitieren jetzt von ihrer Weitsicht.

Einen Überblick über die wichtigsten Umweltfördermöglichkeiten für Betriebe, Gemeinden und private Haushalte bietet die Homepage der KPC (Kommunal Credit Public Consulting) sowie die Wirtschaftskammer Österreich.

Hier eine Auswahl: 

 

Fazit

Mit einem Maßnahmenpaket von 32,7 Mrd. EUR ist bereits sehr viel Geld in die Hand genommen worden, um Unternehmen und Haushalten zumindest einen Teil der zurzeit enorm hohen Energiekosten abzunehmen. Mit dem Energiekostenzuschuss wird zusätzlich versucht, die Entlastung an (überschaubare) ökologische Bedingungen zu knüpfen. Das ist angesichts der Energiekrise und der immer bedrohlicher werdenden Klimakrise keine schlechte Idee, trotzdem werden kleinere Betriebe dadurch vor die Wahl des geringeren Übels gestellt. Hier stellt sich die Frage, ob es tatsächlich zielführend ist, mit einem einzigen Instrument zwei eigentlich konträre Ziele zu verfolgen.

Nichtsdestotrotz ist positiv anzumerken, dass in der Geschichte Österreichs noch nie ein derartiges Angebot an Unterstützung in finanzieller, wie auch Beratungssicht gegeben war, um nicht nur etwas für die eigene Geldtasche zu unternehmen, sondern gleichzeitig auch einen richtigen Schritt gegen die Klimakrise zu setzen.

 

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