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Finanzierungs-Check für Städte und Kommunen in Zeiten negativer Zinsindikatoren

24 Juni 2019

Petra Simonis-Ehtreiber, Director, Prokuristin |

Seit Ausbruch der Finanz- und Wirtschaftskrise im Jahr 2009 hat die Europäische Zentralbank die Leitzinsen für den Euroraum sukzessive bis auf 0% gesenkt. Der Zinssatz wird seit Ende 2014 auf diesem Niveau konstant gehalten. Im Rahmen der Leitzinssenkung sind auch die Zinsen für Kredite und Darlehen gesunken. Maßgebliche Indikatoren für Kreditverträge wie beispielsweise der EURIBOR liegen derzeit für Bandbreiten von 3 und 6 Monaten deutlich im negativen Bereich. Dieser Umstand führt zu der Frage welche Auswirkungen negative Indikatorsätze auf bestehende Kredit- und Darlehensverträge für Städte und Kommunen haben?

In einem im Frühjahr 2019 ergangenen, erstinstanzlichen, noch nicht rechtskräftigen, Urteil besteht auch für Städte und Gemeinden ein Rückzahlungsanspruch von zu viel bezahlten Zinsen, wenn der negative Referenzzinssatz nicht vollumfänglich berücksichtigt wurde. Die einseitige Festsetzung der Kreditmarge durch den betreffenden Kreditgeber als Mindestzinssatz sei unzulässig1. Dieses Urteil zeigt, dass es sich lohnen kann die bestehenden Finanzierungsvereinbarungen kritisch zu überprüfen.

Mit dem BDO Finanzierungs-Check für Städte und Kommunen analysieren wir für Sie Ihre bestehenden Darlehen und Finanzierungen und geben eine Einschätzung über ein mögliches Einsparungspotenzial und Rückforderungsansprüchen von zu viel gezahlten Zinsen ab. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Umsetzung der Verbesserungspotenziale.

Detailinformationen zu unserem Angebotsumfang finden in unserem Factsheet zum BDO Finanzierungs-Check für Städte und Kommunen

 

1 Vgl. Österreichischer Städtebund, 2019, Rundschreiben 7/2019: Information Negativzinsen April 2019, https://www.staedtebund.gv.at/fileadmin/USERDATA/landesgruppen/steiermark/A_Negativzinsen.pdf

Markus Unterhofer

Senior Consultant
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