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Energieabgabenvergütung für Wasserwerke

08 Oktober 2020

Petra Simonis-Ehtreiber, Director, Prokuristin |

Bislang war die Rechtsfrage, inwieweit Wasserwerke ein Anspruch auf eine Energieabgabevergütung haben, unklar. Endgültig Abhilfe schaffte hier das Bundesfinanzgericht (kurz BFG) mit dem Erkenntnis vom 13.2.20201)

Das BFG kam zur Ansicht, dass das Rohwasser (Grundwasser) durch die Behandlung des Beschwerdeführers z.B. durch Enteisung oder Entmanganisierung zu einem neuen Wirtschaftsgut mit einer anderen chemischen Zusammensetzung wird – nämlich zu Trinkwasser. Nicht ausreichend wäre beispielsweise eine bloße UV-Desinfektionsanlage.

Wird das Rohwasser in Ihrer Gemeinde durch eine oben beschriebene Behandlung zu Trinkwasser, ist ein Antrag bei Energiekosten ab ca. netto EUR 5.000 pro Betrieb u. Jahr sinnvoll. Dieser Antrag kann bis zu fünf Jahre rückwirkend gestellt werden. Anträge für 2015 sind somit bis spätestens 31.12.2020 beim Finanzamt einzureichen!

 
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1) RV/7101999/2014.