Wussten Sie übrigens?
03 Juli 2019
Die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) ist verpflichtet, die Zahlungsbilanz sowie diverse Statistiken zu erstellen. Um die dafür benötigten Daten zu erhalten, müssen unter anderem alle Inländer grenzüberschreitende Investitionen (wie Direktinvestitionen, sonstige Investitionen, liegenschaftsbezogene Transaktionen und Vermögensübertragungen) an die OeNB elektronisch melden. Verstöße gegen die Meldepflicht können mit einer Geldstrafe bis zu EUR 5.000 geahndet werden.
Der Begriff „Inländer“ ist sehr umfassend und erfasst alle natürlichen Personen mit Wohnsitz in Österreich, alle juristischen Personen, Personengesellschaften mit Sitz in Österreich, aber auch ausländische Niederlassungen in Österreich.
Meldepflichtig bei Direktinvestitionen sind Inländer, die Direktinvestitionen im Ausland tätigen oder die das Ziel von Direktinvestitionen aus dem Ausland sind. Zu melden ist der Erwerb/Verkauf von Anteilsrechten, Veränderungen der Eigenkapitalbeziehungen bzw. Gewinnausschüttungen, wenn diese pro Geschäftsfall mindestens EUR 500.000 erreichen.
Die Meldegrenze bei sonstigen Investitionen (aus Forderungs- und Verpflichtungsgeschäften wie Krediten, Darlehen, Verrechnungskonten) liegt bei EUR 10 Mio.
Die OeNB ist auch zu informieren, wenn eine inländische Liegenschaft durch einen Ausländer verkauft oder gekauft wird, eine ausländische Liegenschaft durch einen Inländer verkauft oder gekauft wird oder grenzüberschreitende Zahlungen aus der Vermietung von Liegenschaften oder grenzüberschreitende Zahlungen für die Rechte zur Nutzung natürlicher Ressourcen vorliegen.
Ebenfalls meldepflichtig sind grenzüberschreitende Vermögensübertragungen wie Erbschaften, Schenkungen und die Errichtung von Stiftungen. Die Meldegrenze beträgt hierbei EUR 100.000. Sie bezieht sich bei der Miete auf die monatlichen Mietzahlungen.