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Termin 31.12.2016

12 Dezember 2016

Mitteilung zur länderbezogenen Berichterstattung - VPDG 1-PDF

Mit dem EU-AbgÄG 2016 wurden neue Bestimmungen zur Dokumentation von Verrechnungspreisen eingeführt (siehe TAX NEWS 4|2016). Multinationale Unternehmensgruppen, deren konsolidierter Umsatz im vorangegangenen Wirtschaftsjahr 750 Mio. EUR überstiegen hat, müssen einen länderbezogenen Report (CbC-Report) erstellen und innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres an das zuständige Finanzamt übermitteln (bei Kalenderwirtschaftsjahren daher erstmalig zum 31.12.2017). Die Verpflichtung zur Übermittlung des CbC Reporting trifft grundsätzlich die oberste Muttergesellschaft einer multinationalen Unternehmensgruppe. Es kann jedoch auch eine in Österreich ansässige Tochtergesellschaft in die Verpflichtung der Muttergesellschaft eintreten (z.B.: wenn die Muttergesellschaft aufgrund der maßgebenden Bestimmungen in dessen Sitzstaat keiner Verpflichtung unterliegt).

Jede in Österreich ansässige Geschäftseinheit einer multinationalen Unternehmensgruppe (unabhängig davon, wie hoch der Umsatz war) hat dem zuständigen Finanzamt spätestens bis zum letzten Tag des Wirtschaftsjahres mitzuteilen (somit erstmalig zum 31.12.2016), ob sie oberste Muttergesellschaft oder vertretende Muttergesellschaft ist bzw. welche Gesellschaft den Bericht abgeben wird.

Vom BMF wurde dafür das neue Formular VPDG 1-PDF aufgelegt, das derzeit aber noch nicht über FinanzOnline eingereicht werden kann, sondern ausgefüllt per Post übermittelt werden muss.

 

Rückerstattung von SV-Beiträgen

Bis zum 31.12.2016 kann die Rückerstattung von Kranken- und Arbeitslosenversicherungsbeiträgen 2013 bei Mahrfachversicherung beantragt werden. Der Rückerstattungsantrag für die Pensionsversicherungsbeiträge ist an keine Frist gebunden und erfolgt ohne Antrag automatisch bei Pensionsantritt.

 

Arbeitnehmerveranlagung 2011

Wer zwecks Geltendmachung von Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen eine Arbeitnehmerveranlagung beantragen will, hat dafür fünf Jahre Zeit. Bis zum 31.12.2016 kann daher noch eine Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2011 eingereicht werden.

 

Ankauf von Wohnbauanleihen - GFB 2016

Sollten Sie noch nicht ausreichend Investitionen getätigt haben, so ist es am einfachsten, die für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag (GFB) erforderliche Investitionsdeckung bei Gewinnen über 30.000 EUR durch den Kauf von Wohnbauanleihen zu erfüllen. Da es für Gewinne über 580.000 EUR gar keinen GFB mehr gibt, beträgt die maximale benötigte Investitionssumme 41.450 EUR. Bis zum Ultimo sollten die Wohnbauanleihen auf Ihrem Depot verfügbar sein!

 

Energieabgabenvergütung für 2011

Aufgrund der jüngsten Judikatur des EuGH ist derzeit davon auszugehen, dass auch energieintensive Dienstleistungsbetriebe nach wie vor Energieabgabenvergütungen geltend machen können. Der Antrag für das Jahr 2011 muss bis spätestens 31.12.2016 mit dem Formular ENAV 1 gestellt werden