Automatisierte Übermittlung von bestimmten Sonderausgaben ab 2017
Ab dem kommenden Jahr können bestimmte Sonderausgaben nicht mehr einfach in die Steuererklärungen eingetragen werden, sondern werden bei der Veranlagung nur dann berücksichtigt, wenn die jeweilige Organisation die Daten an das Finanzamt über FinanzOnline gemeldet hat. Unter die Meldepflicht fallen verpflichtende Beiträge an Kirchen und Religionsgemeinschaften, Spenden an begünstigte Spendenempfänger und Feuerwehren, Beiträge für die freiwillige Weiterversicherung und den Nachkauf von Versicherungszeiten in der gesetzlichen Pensionsversicherung.
ACHTUNG: Damit Sie die oben angeführten Zahlungen ab 2017 als Sonderausgabe bei der Veranlagung in Abzug bringen können, müssen Sie der empfangenden Organisation Vor- und Zuname und das Geburtsdatum bekanntgeben. Daraus wird ein verschlüsseltes bereichsspezifisches Personenkennzeichen für Steuern und Abgaben (vbPK SA) ermittelt. Die geleisteten Beträge müssen dann verbunden mit dem vbPK SA über FinanzOnline an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Das bedeutet: keine Daten – keine Sonderausgaben. Selbstverständlich kann der jeweiligen Organisation die Weiterleitung untersagt werden oder die erforderlichen Daten zurückbehalten werden. Dies hat als Konsequenz, dass die Zahlungen nicht als Sonderausgaben in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Über FinanzOnline können Sie die für Sie gemeldeten Beträge einsehen.
Zuwendungen an ausländische Organisationen können wie bisher in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Auch Spenden aus dem Betriebsvermögen unterliegen nicht der Übermittlungspflicht. Sonstige Zahlungen an Versicherungen, Zahlungen für Wohnraumschaffung und -sanierung, Rentenzahlungen oder Steuerberatungskosten unterliegen ebenfalls nicht diesem neuen Regime.
Investitionszuwachsprämie ab 2017
Im Ministerrat wurde am 25.10.2016 ein Maßnahmenpaket der Arbeitsgruppe „Wirtschaft und Arbeitsmarkt“ beschlossen. Als eine Maßnahme zur Stärkung der privaten Investitionen soll wieder eine Investitionszuwachsprämie, dieses Mal jedoch nur für KMUs, eingeführt werden. Gefördert sollen in den Jahren 2017 und 2018 neu angeschaffte, aktivierungspflichtige Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens (ausgenommen ua. PKW und Grundstücke) werden.
Die Investitionszuwachsprämie soll wie folgt gestaffelt werden:
Mitarbeiter-
anzahl
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Investitions-
zuwachs in EUR
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Prämie
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bis zu 49
Mitarbeiter
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mind. 50.000 –
max. 450.000
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15%
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50 bis 250
Mitarbeiter
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mind. 100.000 –
max. 750.000
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10%
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Der Investitionszuwachs berechnet sich nach dem Durchschnitt der letzten drei vorangegangenen Jahre. Auch wenn die Gesetzwerdung noch abzuwarten ist, sollte vorsichtshalber geprüft werden, ob größere geplante Investitionen nicht in das nächste Jahr verschoben werden können.
Handwerkerbonus 2017
Privatpersonen (sowohl Eigentümer als auch Mieter) können für ab dem 1. Juni 2016 von gewerbeberechtigten Handwerkern erbrachte Leistungen, die den eigenen Wohnbereich im Inland betreffen, eine Förderung in Höhe von 20% beantragen. Die maximal förderbaren Kosten pro Jahr betragen netto 3.000 EUR, die Förderung daher bis zu 600 EUR pro Jahr. Da der für eine Verlängerung maßgebliche Grenzwert des Wirtschaftswachstums unterschritten wurde, hat das BMF bekanntgegebe, dass der Handwerkerbonus auch für das Jahr 2017 gewährt wird.
Wichtige SV-Werte für 2017
Hier eine erste Vorschau auf die wichtigsten SV-Werte für das Jahr 2017. Die ausführliche Übersichtstabelle erscheint wie gewohnt in der
1. Ausgabe der TAX NEWS des Jahres 2017.
Höchstbeitragsgrundlage
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monatlich
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EUR 4.980
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Höchstbeitragsgrundlage
Sonderzahlungen
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jährlich
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EUR 9.960
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HBGL freie DN ohne
Sonderzahlungen, GSVG,
BSVG
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monatlich
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EUR 5.810
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Geringfügigkeitsgrenze
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täglich
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entfällt
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Geringfügigkeitsgrenze
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monatlich
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EUR 425,70
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Die Auflösungsabgabe bei DG-Kündigung oder einvernehmlicher Auflösung beträgt 124 EUR im Jahr 2017 (2015: 121 EUR).
Verringerung Arbeitslosenversicherungsbeitrag
Bezieher niedriger Einkommen haben nur einen verringerten AlV-Beitrag zu leisten. Die maßgebliche monatliche Beitragsgrundlage (Entgelt) beträgt ab der Beitragsperiode Jänner 2017 voraussichtlich:
Beitragsgrundlage pm in EUR
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DN-Anteil
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DG-Anteil unverändert
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bis 1.342
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0%
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3%
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über 1.342 bis 1.464
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1%
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3%
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über 1.464 bis 1.648
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2%
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3%
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über 1.648,-
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3%
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3%
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Wichtige Sachbezugswerte für 2017
Sachbezugswerte für Dienstautos
Fahrzeugtyp
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CO2-Wert
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Sachbezug p.m.
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Vorsteuerabzug
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PKW / Hybridfahrzeuge
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über 127 g/km
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2%
max. EUR 960
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nein
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PKW / Hybridfahrzeuge
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bis 127 g/km
bis 130 g/km
(Anschaffung vor 2017 )
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1,5%
max EUR 720
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nein
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Elektroautos
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0%
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ja
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Der CO2-Wert als maßgebliche Grenze für den verringerten Sachbezug von 1,5% wird um 3 g/km jährlich abgesenkt. Mit dem als Regierungsvorlage vorliegenden Entwurf des Abgabenänderungs-gesetzes 2016 soll gesetzlich geregelt werden, dass – entsprechend der bisherigen Verwaltungspraxis – die Sachbezugswerte auch für wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer zur Anwendung kommen.
Sachbezugswerte für Zinsersparnis
Übersteigt der Gehaltsvorschuss oder das Arbeitgeberdarlehen insgesamt den Betrag von 7.300 EUR, dann ist für den übersteigenden Betrag die Zinsersparnis ab 1.1.2017 unverändert mit 1,0% als Sachbezug zu bewerten. Vom Arbeitnehmer bezahlte Zinsen werden in Abzug gebracht.
Sonstige Werte 2017
Senkung DB auf 4,1%
Der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleich (DB) wird mit 1.1.2017 von 4,5% auf 4,1% abgesenkt. Eine weitere Senkung auf 3,9% wird ab 1.1.2018 wirksam.
Prämie für Bausparen und Zukunftsvorsorge
Die Bausparprämie beträgt 2017 unverändert 1,5% des prämienbegünstigten Betrages von 1.200 EUR, somit 18 EUR. Beiträge zur staatlich geförderten Zukunftsvorsorge bis zur Höhe von 2.742,98 EUR werden im Jahr 2017 unverändert mit einer 4,25%igen Prämie gefördert. Die Höchstprämie beträgt demnach 116,58 EUR.