Restrukturierung und Fortbestehensprognose

Restrukturierung und Fortbestehensprognose

Derzeit stehen viele österreichische Unternehmen vor noch nie dagewesenen Herausforderungen. Aufgrund der Corona-Problematik ergeben sich trotz weitreichender Hilfspakete nicht nur rechtliche und operative Schwierigkeiten: Zusätzlich müssen sich Unternehmen gezwungenermaßen auch mit Fragen zum eigenen Fortbestand auseinandersetzen. Im Worst Case auch mit Insolvenzszenarien.

Das Insolvenzrecht sieht bei Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung eine Insolvenzantragspflicht vor. Das Vorliegen eines negativen Vermögensstatus zu Liquidationswerten führt allerdings nicht zur insolvenzrechtlichen Überschuldung, wenn eine positive Fortbestehensprognose vorliegt. Unsere interdisziplinären Expertenteams begleiten Sie in dieser wirtschaftlich herausfordernden Phase mit ganzheitlichen Lösungen durch die Krisensituation.

Wir stehen Ihnen bei folgenden Themen zur Seite:

  • Analyse der Krisen- und Verlustursachen
  • Liquiditätsplanung
  • Erstellung und Umsetzung von Sanierungskonzepten
  • Erstellung von Fortbestehensprognosen
  • Turnaround Management & Begleitung bei Insolvenzprozessen
  • Going Concern Fragen iZm der Jahresabschlusserstellung

Auch bei steuerlichen Sonderfragen zur Sanierungs- und Finanzierungsberatung sind wir zur Stelle. Um Ihnen eine umfassende Beratung zu garantieren, ziehen wir gerne unsere Fachexpertinnen und -experten aus unserem Netzwerk hinzu.

Unterstützung in der Corona-Krise

Im Zuge der Fortbestehensprognose evaluieren wir die Zahlungs- und Überlebensfähigkeit Ihres Unternehmens in zwei Schritten: Der Fokus der Primärprognose liegt auf der Beurteilung Ihrer Zahlungsfähigkeit. Bei der Sekundärprognose wird ergänzend untersucht, ob Ihr Unternehmen mittelfristig positive Ergebnisse erwirtschaften kann. 

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Fortbestehensprognose

Was

  • Ergänzung zur Überschuldungsprüfung
  • Analyse des Unternehmensstatus und des Umfeldes
  • Primärprognose: Darstellung der Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit (Zahlungsplan 6-12 Monate)
  • Sekundärprognose: Darstellung des Turnarounds (Beschreibung der Maßnahmen 2-3 Jahre)
  • Prognoseergebnis („z.B. mit überwiegender Wahrscheinlichkeit“)

 

Wer

  • Unternehmen im Anwendungsbereich des § 67 IO Juristische Personen (Privat- und öffentliches Recht) Personengesellschaften bei denen kein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist (z.B. GmbH & Co KG)

 

Wann

  • Negatives Eigenkapital (im Entwurf des letzten) Jahresabschlusses
  • Verlust des halben Nennkapitals (bei anhaltend negativen Ergebnissen)
  • Handfeste Krisensymptome, die eine weitere Verschlechterung der Unternehmenssituation erwarten lassen und zu einem Aufzehren des Eigenkapitals nächsten Jahr führen könnte

 

Warum

  • Unterstützung bei der Erstellung einer Prognose zur Überprüfung der insolvenzrechtlichen Überschuldung bzw. als Ausgangspunkt für weitere Sanierungsschritte
  • Vermeidung des Vorwurfes der schuldhaften Verzögerung des Insolvenzantrages
  • Ermöglicht Vergabe von Sanierungskrediten

 

Ansprechpartner:

Für steuerliche Sonderfragen:

Ernst Komarek

+43 5 70 375 - 1292
ernst.komarek@bdo.at