Worum geht es bei der Betroffenheitsanalyse?
Ob Ihr Unternehmen unter das NISG 2026 fällt, hängt im Kern von 2 Fragen ab:
- Gehören Sie zu einem der genannten Sektoren bzw. Arten von Einrichtungen (z. B. Energie, Gesundheit, Verkehr, digitale Infrastruktur, öffentliche Verwaltung)?
- Erreichen Sie die Schwellenwerte für mittlere oder große Unternehmen (Mitarbeiter:innenzahl, Umsatz, Bilanzsumme) gemäß der EU‑KMU‑Empfehlung 2003/361/EG, auf die das NISG 2026 ausdrücklich verweist?
Wir prüfen diese Kriterien systematisch und übertragen diese auf Ihre konkrete Unternehmenssituation.
Schwellenwerte für mittlere oder große Unternehmen
Die Einstufung einer Einrichtung als „mittleres Unternehmen“ oder „großes Unternehmen“ richtet sich nach der Anzahl der Mitarbeiter:innen, dem Jahresumsatz und der Jahresbilanzsumme.
Wann gilt eine Einrichtung als „großes Unternehmen“?
Eine Einrichtung gilt als "großes Unternehmen", wenn sie
- zumindest 250 Mitarbeiter:innen beschäftigt
ODER
- einen Jahresumsatz von über EUR 50 Mio. erzielt UND sich die Jahresbilanzsumme auf über EUR 43 Mio. beläuft.
Wann gilt eine Einrichtung als „mittleres Unternehmen“?
Eine Einrichtung gilt als "mittleres Unternehmen", wenn sie
- zumindest 250 Mitarbeiter:innen beschäftigt
ODER
- einen Jahresumsatz von über EUR 50 Mio. erzielt UND sich die Jahresbilanzsumme auf über EUR 43 Mio. beläuft.