Aufkündigung DBA Russland-Österreich

Kurzinfo 

Kremlchef Wladimir Putin lässt in einem entsprechenden Erlass, der am Dienstag, 8.8.2023 auf dem russischen Rechtsportal veröffentlicht wurde, die Steuerabkommen mit mehr als 30 Ländern aussetzen. Moskau begründet dieses Vorgehen mit angeblichen „Verstößen gegen die legitimen wirtschaftlichen und sonstigen Interessen der Russischen Föderation”. Bereits im März 2023 hatten das Außenministerium und das Finanzministerium der Russischen Föderation angedroht, Doppelbesteuerungsabkommen mit „unfreundlichen Ländern” auszusetzen. Für grenzüberschreitende Wirtschaftsaktivitäten kann dieses Vorgehen zu spürbaren finanziellen Folgen führen, da durch den Wegfall dieser Abkommen wichtige Besteuerungsvorteile verloren gehen.

 

Doppelbesteuerungsabkommen und deren wichtigste Vorteile

Werden juristische oder natürliche Personen in mehreren Ländern tätig, so unterliegen sie mit den daraus erzielten Einkünften regelmäßig dem nationalen Besteuerungsrecht mehrerer Staaten. Österreich hat mit einer Vielzahl an Staaten Verträge (sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen) abgeschlossen, die verhindern, dass grenzüberschreitend tätige Personen sowohl in Österreich als auch im Ausland – und damit doppelt – besteuert werden. Mit diesen Abkommen werden die Besteuerungsrechte zwischen den einzelnen Staaten aufgeteilt. Wichtige Anwendungsbereiche ergeben sich vor allem für Unternehmensgewinne, passive Einkünfte wie Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren sowie für Künstler:innen und Sportler:innen, die regelmäßig grenzüberschreitend tätig werden.
Bestehen keine Doppelbesteuerungsabkommen oder werden diese wie aktuell von Russland zur Gänze ausgesetzt oder eingeschränkt, hat dies zur Folge, dass eine Doppelbesteuerung allenfalls nur noch nach den nationalen Vorschriften vermieden werden kann. Eine wesentliche Voraussetzung dafür ist jedoch, dass entsprechende Bestimmungen im nationalen Recht vorhanden sind.
Folglich gehen Quellensteuerbefreiungen oder eine Reduktion der Quellensteuer z.B. für Dividendenausschüttungen verloren. Für international tätige Unternehmen ergeben sich dadurch finanzielle Nachteile in der Form von höheren Steuerlasten.
 

Fazit und Ausblick

Der jüngste Erlass der Russischen Föderation hat weitreichende Folgen für die Wirtschaft. Bestehende Steuervergünstigungen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung z.B. in Form von Steuerbefreiungen oder reduzierten Quellensteuern gehen dadurch weitgehend verloren.
Sowohl für russische als auch für internationale Unternehmen, die in Russland tätig sind, sind zusätzliche Steuerbelastungen zu erwarten. Im Verhältnis zu Österreich dürfte aufgrund der vertraglichen Ausgestaltung der Wegfall von Abkommensvorteilen erst ab 2025 wirksam werden. Die weiteren Entwicklungen und Konsequenzen sollten jedenfalls genau beobachtet werden. Eine frühzeitige Analyse der potenziellen Auswirkungen ist dringend zu empfehlen und kann dazu beitragen, zeitnahe Maßnahmen setzen zu können. Sollten Sie dazu Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Zu Beginn des Jahres hat die EU Russland bereits auf die Schwarze Liste nicht kooperierender Staaten gesetzt. Dies hatte zwar ebenfalls steuerliche Auswirkungen auf grenzüberschreitend tätige Unternehmen zur Folge, allerdings sind diese bei Weitem nicht so weitreichend, wie dies bei dem nunmehr seitens Russland gesetzten Schritt zu erwarten ist. Siehe hierzu auch:  Russland ist kein kooperierender Staat - Steuerliche Folgen in Österreich - BDO

 
Autor:                 Thomas Ruckensteiner
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