Berechnung der Personalrückstellungen

Voraussicht macht weise.

In Folge der Umstellung auf die VRV 2015 wird es zukünftig erstmals für die Eröffnungsbilanz zum 1.1.2020 erforderlich sein, dass Gemeinden Personalrückstellungen dotieren müssen.

Zwingend vorgesehen ist die Dotierung von Rückstellungen für zukünftige Abfertigungen sowie zukünftig zu bezahlende Jubiläumsgelder.

Ihre Kosten

Kurzcheck Gemeindelohnverrechnung EUR 490,00 (Preis exkl. MWSt und Reisekosten)

Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Berechnung der Personalrückstellungen (Urlaub, Überstunden). Auf Anfrage legen wir Ihnen diesbezüglich ein Angebot!