Faires Vorgehen bei der Auflösung von Arbeitsverträgen

Faires Vorgehen bei der Auflösung von Arbeitsverträgen

Unser Thema am People Thursday, dem 15. Oktober 2020:
 

New Placement ist eine von Unternehmen finanzierte Dienstleistung für ausscheidende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die als professionelle Hilfe zur beruflichen Neuorientierung angeboten wird. Diese Dienstleistung wird meist vom Noch-Arbeitgeber finanziert und in Sozialplänen oder Abfindungspaketen festgelegt.

Personalabbau zählt zu den schwierigsten Prozessen in Unternehmen und Organisationen. Für das Betriebsklima ist es entscheidend, wie mit Kündigungen umgegangen wird. Nicht nur die gekündigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind die Betroffenen, sondern auch die Verbleibenden sowie die HR-Abteilung und die jeweiligen Vorgesetzten.

Mithilfe professioneller New Placement Prozesse lässt sich eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten herstellen. Wichtig ist, alle Beteiligten von Geschäftsführung, HR-Management über Betriebsrat bis hin zu betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einzubinden.

Unsere Beratungen sind individuell auf den Bedarf unsere Kunden sowie auf die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgerichtet.


Worin besteht der Mehrwert für das Unternehmen? 

  • Erleichterung für den Abschluss der Auflösung des Dienstverhältnisses
  • Vermeidung aufwändiger Kündigungs- und Arbeitsgerichtsverfahren, ermöglicht konfliktfreiere Verhandlungen
  • Employer Branding: Positive Auswirkung auf das Image des Unternehmens durch eine verantwortungsbewusste Trennungskultur, die Teil einer positiv gelebten Unternehmenskultur ist
  • Mitarbeiterbindung: Die verbleibenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erleben das Unternehmen als fair (vor allem bei größerem Personalabbau), sie bleiben motiviert und loyal; Leistungstragende verbleiben im Unternehmen
  • Imagegewinn bei Kunden, Lieferanten, Dienstleistern, Mitbewerbern
     

Worin besteht der Mehrwert für die Betroffenen? 

Strukturierte Begleitung und kompetente, fachliche Beratung bei der beruflichen Neuorientierung durch eine sehr persönliche und professionelle Begleitung

  • Klare Fokussierung auf zukünftige Berufsbilder auf Basis der individuellen Fähigkeiten, Kenntnisse und vorhandenen Potenziale
  • Bewerbungscoaching – offener und verdeckter Stellenmarkt
  • Ausarbeitung aussagekräftiger und zeitgemäßer Bewerbungsunterlagen (inklusive Social Media)
  • Implementierung und Erreichen von beruflichen Zielsetzungen
  • Größere Konkurrenzfähigkeit im beruflichen Wettbewerb
  • Verminderung des Risikos von Arbeitslosigkeit und Know-how-Verlust 
     

Was passiert mit Arbeitsverhältnissen in der Insolvenz des Arbeitgebers?

Trotz aller Bemühungen, möglichst viele Arbeitsverhältnisse (u.a. durch die Inanspruchnahme der Kurzarbeit) dauert für einige Unternehmen die wirtschaftliche Krise weiterhin an. Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung stellt sich die Frage, was mit den Arbeitsverhältnissen in der Insolvenz passiert und worauf dabei zu achten ist.


Wirkung der Insolvenzeröffnung

Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens werden die Arbeitsverhältnisse grundsätzlich nicht berührt. Das bedeutet, alle Arbeits- und Lehrverhältnisse bleiben aufrecht. Ab diesem Zeitpunkt kann der Arbeitgeber nicht mehr geklagt werden und etwaige anhängige Rechtstreitigkeiten, z.B. auf Entgelt, werden unterbrochen (sog. Prozesssperre). Auch auf das Vermögen des Arbeitgebers kann nicht mehr Exekution geführt werden (sog. Exekutionssperre).


Rechte und Pflichten des Arbeitgebers

Wer ab Insolvenzeröffnung die Funktion des Arbeitgebers ausübt, ist vom gewählten Verfahren abhängig:

  • Konkurs- und Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung

Der Insolvenzverwalter tritt an die Stelle des Arbeitgebers und übt dessen Funktionen aus. Der Arbeitgeber selbst kann somit ab diesem Zeitpunkt keine Arbeitsverhältnisse mehr beenden.

  • Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung

Der Arbeitgeber bleibt funktionell Arbeitgeber, dem Sanierungsverwalter stehen jedoch gewisse Genehmigungs- und Einspruchsbefugnisse zu. Eine Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kann der Arbeitgeber nur mit Zustimmung des Sanierungsverwalters aussprechen.

In den nächsten beiden Wochen setzen wir unsere Serie mit Inputs zu Trennungsmanagement-Workshops für Personalleitung und Führungskräfte mit den insolvenzspezifischen Beendigungsmöglichkeiten von Arbeitsverhältnissen sowie der Insolvenz-Entgelt-Sicherung fort.


Wenden Sie sich an unsere Expertin für New Placement, Michaela Buttazzoni oder sprechen Sie mit unserem BDO Experten für Sozialversicherungs-, Arbeits- und Lohnsteuerrecht, Thomas Neumann. 

Lesen Sie hier mehr über New Placement
 

Michaela Buttazzoni

michaela.buttazzoni@bdo.at
+43 5 70 375 - 1442

Thomas Neumann

thomas.neumann@bdo.at
+43 5 70 375 - 1720