Neue Werte Sozialversicherung 2022

Neue Werte Sozialversicherung 2022

Unser Thema am People Thursday, dem 2. September 2021: 


Höchstbeitragsgrundlage & Geringfügigkeitsgrenze

Die Aufwertung in der Sozialversicherung für das Jahr 2022 beträgt 2,1%. Vorbehaltlich der Kundmachung der Verordnung ergeben sich für das Jahr 2022 somit nachstehende veränderliche Werte:

 

Veränderliche Werte   2021   2022
Aufwertungszahl   1,033   1,021
Höchstbeitragsgrundlage täglich EUR 185 EUR 189
Höchstbeitragsgrundlage monatlich EUR 5.550 EUR 5.670
Höchstbeitragsgrundlage jährlich für Sonderzahlungen (SZ) EUR  11.100 EUR 11.340
Höchstbeitragsgrundlage monatlich für
freie Dienstnehmende ohne SZ; GSVG; BSVG
EUR 6.475,00 EUR 6.615
Geringfügigkeitsgrenze EUR 475,86 EUR 485,85
Grenzwert Dienstgeberabgabe EUR 713,79 EUR 728,77

 

 

Grenzbeträge zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag 

Die Grenzbeträge zum Dienstnehmeranteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem Einkommen betragen ab 1.1.2022:Verringerung des Arbeitslosenversicherungsbeitrages (DN-Anteil):

 

Monatliche Beitragsgrundlage in EUR Beitrag
Reduzierung 2021 2022  
um 3% bis 1.790 bis 1.828 0%
um 2% 1.790,01 – 1.953 1.828,01 – 1.994 1%
um 1% 1.953,01 – 2.117  1.994,01 – 2.161 2%
KEINE über 2.117 über 2.161 3%

 

 

Wussten Sie, wie die Berechnung erfolgt?

Die Aufwertung der veränderlichen Werte orientiert sich an der Entwicklung der Löhne und Pensionen. Die Berechnung der Aufwertungszahl, die u.a. zur Errechnung der Höchstbeitragsgrundlage und der Geringfügigkeitsgrenze dient, erfolgt entsprechend der Regelungen im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) durch Teilung der durchschnittlichen Beitragsgrundlage in der gesetzlichen Pensionsversicherung des zweitvorangegangenen Jahres (2020) durch jene des drittvorangegangenen Jahres (2019). Die Aufwertungszahl für das Jahr 2022 beträgt 1,021.

Aus der Höchstbeitragsgrundlage für das Kalenderjahr 2021 wird (sofern keine außerordentliche Anhebung per Verordnung festgesetzt wird) mittels Multiplikation mit der Aufwertungszahl für das Jahr 2022 die Höchstbeitragsgrundlage für das Jahr 2022 errechnet; sie ist auf den vollen Eurobetrag zu runden. Die Ermittlung der neuen Geringfügigkeitsgrenze erfolgt sinngemäß, der Betrag ist jedoch auf Cent zu runden.

 


Unsere BDO Experten für Arbeits- und Lohnsteuerrecht Claudia Sonnleitner und Thomas Neumann beantworten gerne Ihre Fragen.


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